Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es bislang unterlassen, regelmäßige bundesweit repräsentative Stichprobentestungen vergleichbar mit dem „COVID-19 Infection Survey“ der britischen Statistikbehörde ONS und der University of Oxford durchzuführen, die nach meiner Auffassung ein wesentlich genaueres Bild des Infektionsgeschehens bieten würden, und welche Maßnahmen jenseits von nicht repräsentativen Massentestungen hat die Bundesregierung in den letzten Monaten durchgeführt, „um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Gesellschaft noch präziser zu erfassen und zu validieren“ (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 123 auf Bundestagsdrucksache 19/18555)?
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit im FrontexVerwaltungsrat und ihrer Teilnahme an den von der Grenzagentur koordinierten gemeinsamen Operationen Themis und Poseidon im Mittelmeer darüber bekannt, mit welchen Auftragnehmern Frontex Verträge zur Durchführung von Flugstunden mit Drohnen der MALE-Klasse abgeschlossen hat („Airbus to operate drones searching for migrants crossing the Mediterranean“, Guardian vom 20. Oktober 2020), und für welchen Zeitraum ist nach ihrer Kenntnis der operative Einsatz geplant?
Welche Höhe haben aktuell die Versorgungsleistungen, die ehemalige Mitglieder der Blauen Division bzw. deren Hinterbliebene auf Grundlage des deutsch-spanischen Vertrags vom 29. Mai 1962 erhalten (bitte entsprechend der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/6541 aufschlüsseln), und wie viele der Anträge für Versorgungsleistungen auf Grundlage des deutsch-spanischen Vertrags wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 1a des Bundesversorgungsgesetzes abgelehnt, weil die antragstellenden Personen bzw. die Personen, von denen Antragstellende ihre Berechtigung auf Versorgung ableiteten, während der Herrschaft des Faschismus in Deutschland gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben?
Inwiefern hat die Bundesregierung ein eigenes Interesse daran, hinsichtlich der Möglichkeit völkerrechtswidriger Drohneneinsätze des US-Militärs über die Weisungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 4 A 1361/15, Urteil vom 19. März 2019) hinaus sicherzustellen, dass diese Verletzungen des Völkerrechts nicht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden (bitte dieses Interesse darstellen), und wie gewichtet die Bundesregierung außen-, bündnis- und verteidigungspolitische Belange gegenüber der zweifelsfreien Einhaltung des Völkerrechts auf ihrem Hoheitsgebiet hinsichtlich der Garantie, dass dieses Recht nicht unter Nutzung deutschen Staatsgebietes verletzt wird und sei es auch mittelbar, beispielsweise durch die Weiterleitung von Daten über eine dort befindliche Relaisstation für die in Rede stehenden Drohneneinsätze?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen der kubanische Staat bzw. die kubanische Regierung den internationalen Terrorismus unterstützt hat, seitdem der damalige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Barack Obama, 2015 das Land von der US-Staatenliste der Terrorunterstützer gestrichen hatte („USA haben Kuba von der Terrorliste gestrichen“, www.spiegel.de, 29. Mai 2015), und unterstützt sie die Bemühungen des Außenbeauftragten der Europäischen Union, Josep Borrell, der gegenüber den USA für die Streichung Kubas von der Liste eintreten will, weil es „keine Faktenbasis“ für die Listung gebe (vergleiche Schreiben von Josep Borrell an den Europaabgeordneten Javier Moreno Sánchez vom 29. März 2021, https://twitter.com/J_MorenoSanchez/status/1377278503696076816 )?
Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das halbjährliche G6-Treffen der Innenminister der sechs größten EU-Mitgliedstaaten, an dem Deutschland in der Vergangenheit teilnahm und das „die Entscheidungsprozesse im EU-Ministerrat durch gezielte Vorbereitung effizienter […] gestalten“ soll (vgl. dazu u. a. Bundestagdrucksachen 17/9904, 17/11949 und 18/7319), nach dem Brexit weiterhin mit Großbritannien abgehalten und welche konkreten Aspekte von „Online-Schäden“ diskutierten die G6-Mitgliederauf ihrem jüngsten Treffen mit dem US-Heimatsschutzministerium (www.gov.uk/government/news/priti-patel-leads-g6-on-security-threats-and-illegal-migration)?
Nach welcher Routine prüft die Bundesregierung, ob die Türkei die Endverbleibserklärungen zum Verbleib von Technologie zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen (darunter die Panzerabwehrraketen MRAT und LRAT sowie die auf dieser Basis in der Türkei hergestellten Gefechtsköpfe) einhält und diese nicht an Länder wie Libyen oder Aserbaidschan veräußert bzw. in dortigen Kriegen einsetzt (Bundestagsdrucksache 19/20798, vgl. auch Bundestagsdrucksachen 19/13999 und 19/21683), und ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkischen Kampfdrohnen „Bayraktar TB2“, mit denen die gegenständlichen Raketen abgefeuert werden, im aserbaidschanischen Krieg gegen Armenien zuvor an Aserbaidschan veräußert wurden und von dortigen Truppen geflogen wurde oder ob dies unter alleiniger Verantwortung der Türkei erfolgte (vgl. zur Steuerung türkischer Kampfdrohnen im Krieg um Bergkarabach die Dokumentation „Zum Drohneneinsatz im Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020“ der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, WD 2 – 3000 – 113/20)?
Inwieweit hat die Bundesregierung die nach meiner Auffassung offensichtlich politisch motivierte Ankündigung des türkischen Generalstaatsanwalts verurteilt, die linke Oppositionspartei HDP verbieten zu lassen („Türkischer Generalstaatsanwalt will linke HDP verbieten“, „Neues Deutschland“, 18. März 2021), und welche konkreten Konsequenzen erwägt sie als Reaktion auf diesen nach meiner Auffassung erneuten gravierenden Bruch demokratischer Grundrechte in der Türkei, auch mit Blick auf den bevorstehenden EU-Gipfel am 25. und 26. März 2021?
Beinhaltet der von der Bundesregierung an die Unternehmen Ubirch und IBM in Auftrag gegebene digitale Impfnachweis („Digitaler Corona-Impfpass: IBM, Ubirch und fünf Blockchains“, www.heise.de, 9. März 2021) analog zum „Grünen Impfzertifikat“ der EU („Was ist das ,Grüne Impfzertifikatʼ der EU und wie wird es funktionieren?“, euronews, 17. März 2021) neben Informationen über den Impfstatus auch die Möglichkeit zur Erfassung des Immunstatus (zum Beispiel Antikörpernachweis nach durchgemachter Infektion) und Ergebnisse von Tests auf das Virus, und welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung, konkrete rechtliche Folgen an die so erhobenen Daten zu knüpfen?