NSU-Morde: Ermittler rasterten doch

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Die Beteuerung der Bundesregierung, für die Ermittlungen zu den NSU-Morden seien keine Rasterfahnungsmethoden eingesetzt worden, kommt ins Wanken. Aus der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko geht hervor, dass die "BAO Bosporus" insgesamt 80 Mal richterlich angeordnet Daten abgeglichen haben. Dabei wurden 13 Millionen Finanztranaktionsdaten, 1 Million Vertragsdaten von Autovermietungen und 300.000 Hotelübernachtungen mit den bereits bekannten Funkzellenabfragen abgeglichen.

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