Mit der Kleinen Anfrage möchten wir in Erfahrung bringen, welche Informationen die Bundesregierung über die mutmaßlichen Korruptionsvorwürfe gegen deutsche Rüstungsunternehmen hat, die Militärgüter nach Griechenland exportiert haben. Wir wollen wissen, welche Instrumente zur Erkennung von Korruption im Rahmen von Rüstungsgeschäften existieren. Außerdem stellt sich die Frage, ob der deutsche Waffenexport mit der Wirtschaftskraft Griechenlands vereinbar ist.
Drohnenflüge der US-Armee in der Oberpfalz dienen laut Selbstauskunft dem Training für den tödlichen Drohnenkrieg. Flüge in genehmigten Korridoren zwischen den Basen wurden vom Verteidigungsministerium noch nicht erlaubt, da Unterlagen fehlen. Auch die Bundeswehr trainiert laut der US-Armee mit ihren Drohnen über den US-Einrichtungen. Vor Ort regt sich aber immer mehr Widerstand, auch unter den Landräten. DIE LINKE hakt nach.
Die rechtsextremen "Grauen Wölfe" vertreten einen ausgeprägten Rassismus gegenüber nicht türkisch-sunnitischen Bevölkerungsgruppen in der Türkei. In Deutschland sind Graue Wölfe für Übergriffe auf kurdische Einrichtungen verantwortlich, im Internet verbreiten sie Hetze, bei einer Polizeirazzia wurden Waffen gefunden. Dennoch kooperieren CDU- und SPD-Politiker immer wieder mit den türkischen Faschisten.
Die Bundeswehr fordert immer wieder Großwaffensysteme, deren Kosten in die Milliarden gehen. Diese Forderungen münden immer wieder in entsprechenden Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben. Die dafür letztlich ausgegebenen Haushaltsmittel übersteigen in der Regel die anfänglich veranschlagten Kosten signifikant. Die Bundesregierung hat sich dabei gegenüber der Rüstungsindustrie als sehr schwacher Verhandlungspartner erwiesen. DIE LINKE hinterfragt diesen Umgang mit Steuergeldern.
Mitte November sorgten Presseberichte für Aufsehen, nach denen der BND und mit ihm die Partnerdienste aus den USA und Großbritannien systematisch versuchen, das Wissen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern abzuschöpfen. Dies geschieht sowohl offen als auch verdeckt, also ohne Wissen der Betroffenen, mit wem sie sprechen. Die Vertraulichkeit der Asylanhörung wird bewusst verletzt, aussagewille Asylbewerber im weiteren Verfahren mutmaßlich bevorzugt.
Im Rahmen der "Neuorientierung" der Bundeswehr sind auch die Logistikstukturen der Bundeswehr speziell mit Ausrichtung auf Auslandseinsätze reformiert und effektivisiert worden. Die Einrichtung des neuen Kommandos Erfurt als zentralem Kommando über mehr als 80 Logistikstützpunkte der Bundeswehr repräsentiert eine neue Stufe dieser Entwicklung. Außerdem soll die Gefährlichkeit der in Erfurt evl. gelagerten Munition abgefragt werden.
Nach Medienberichten, wonach 22 deutsche Hochschulen und Forschungsinstitute in den vergangenen Jahren Förderung in Höhe von mehr als 10 Millionen Dollar aus dem Haushalt des US-Verteidigungsministeriums erhalten haben, fragt DIE LINKE., ob die Bundesregierung von diesen Aufträgen Kenntnis hatte, oder ob die Auftragsforschung vom US-Verteidigungsministerium ohne ihr Wissen stattfand und ob deutsche Hochschulen auch militärische Forschungsaufträge aus anderen Ländern erhalten.
Am 19. und 20. Dezember 2013 wird sich der EU-Gipfel zur weiteren „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ positionieren und den Einsatz von Drohnen im militärischen und nicht-militärischen beraten. Diskutiert wird, wie sich die EU auf die Entwicklung einer „europäische Drohne“ einigen kann. DIE LINKE steht für die streng zivile Nutzung von unbemannten Plattformen. Wir fordern deshalb die sofortige Reißleine für alle großen Drohnenprojekte der Bundesregierung und der EU.
In Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik arbeiten Dutzende Sicherheitsbeamte von US-Behörden wie des Secret Service, des Heimatschutzministeriums, der Einwanderungs- und Transportbehörden. Sie genießen diplomatische Immunität und haben Befugnisse, die denen deutscher Polizisten und Zöllner nahekommen. Sie entscheiden, wer ins Flugzeug steigen darf, welcher Container auf welches Schiff geladen wird maßen sich offenbar sogar hoheitliches Handeln an.
Der von der EU 2008 verabschiedete Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Nach dieser Definition ist eine Unterordnung der einzelnen Gruppenmitglieder unter einen gemeinsam Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich. Der BGH lehnt eine Anpassung seiner Rechtsprechung zu den §§129 und 129a StGB an den Vereinigungsbegriff des Europarechts ab.