Sogenannte Amtshilfemaßnahmen und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr werden von der Bundesregierung immer häufiger zum Mittel genommen, die Bevölkerung an Inlandseinsätze des Militärs zu gewöhnen. Die Informationspolitik der Regierung ist mehr als unbefriedigend, so dass DIE LINKE quartalsmäßig die durchgeführten und bevorstehenden Einsätze abfragt.
Geheimdienste durchforsten Millionen E-Mails und Datenverbindungen und suchen nach "verdächtigen" Schlagwörtern. Überwachte Verkehre dieser sog. "strategischen Fernmeldeaufklärung" haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfünffacht. Erlangte "Erkenntnisse" sind marginal. Der Grundrechtseingriff vollzieht sich angeblich nur bei Verbindungen ins Ausland. Für den Internetverkehr ist diese Unterscheidung jedoch sinnlos. Der Telekommunikationsverkehr von Anwälten und Abgeordneten kann derart ausgeforscht werden.
Aus Berichten von Menschenrechtsorganisationen geht eindeutig hervor, dass die Zustände im ungarischen Asylsystem nicht den Anforderungen des internationalen Flüchtlingsrechts entsprechen. Dennoch überstellt die Bundesrepublik Asylsuchende nach Ungarn, wenn diese dort in die EU eingereist sind. In einer früheren Antwort hatte die Bundesregierung allein die geltende Rechtslage in Ungarn dargestellt, war aber auf die berichteten tatsächlichen Defizite nicht weiter eingegangen.
Über Jahrzehnte waren Bundeswehr- und NVA-Angehörige radioaktiver Strahlung ausgesetzt. Bislang verweigerte sich die Bundeswehr einer großzügigen Anerkennungs- und Entschädigungspraxis. Es besteht der Verdacht, dass hinsichtlich der Risiken der Verwendung von radioaktiver Leuchtfarbe nicht alle verfügbaren Informationen offengelegt worden sind. Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierzu Auskunft zu geben und zu erläutern, wie die angekündigte Einrichtung einer Stiftung den Betroffenen helfen soll.
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion soll Aufklärung über die genaue Ausgestaltung, die Dimension und die Gefahren durch die Ausweitung der Marine-Operation ATALANTA auf das somalische Festland bringen.
DIE LINKE kritisiert die umfangreichen Werbemaßnahmen der Bundeswehr als Teil der Militarisierung des Inlands. Zudem ist es höchst problematisch, Jugendlichen den Kriegsdienst als "Job" anzupreisen. DIE LINKE will eine Komplettübersicht über Militärreklame im Jahr 2011. Wie und wo wurde geworben und wie teuer war das?
Seit einem guten Jahr ist die Fusion der Durchführungsorganisationen der Technischen Zusammenarbeit zur GIZ in Kraft. In Agentur- und Zeitungsmeldungen wird Kritik aus der Belegschaft des fusionierten Unternehmens vernehmbar. Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung nach ihrer Bilanz von einem Jahr Fusion. Kritische Fragen haben wir vor allem bezüglich der Situation der Beschäftigten und der verstärkten marktwirtschaftlichen Ausrichtung der GIZ-Geschäftspolitik.
Diese Kleine Anfrage knüpft an die Kleine Anfrage auf BT-Drucksache 17/8422 vom 23.01.2012 an und beabsichtigt vor dem Hintergrund der Verletzung des Menschenrechts auf Wasser der palästinensischen Bevölkerung, genauere Informationen bezüglich der Schwerpunktverlagerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von der Trinkwasserversorgung zur Abwasserentsorgung sowie zur Kooperation mit Israel im Wassersektor zu erhalten.
Erst parlamentarische Initiativen der Linksfraktion förderten zutage, wie sich deutsche Polizeibehörden in informellen internationalen Arbeitsgruppen organisieren. Daraus entstehende persönliche Kontakte haben für Einsätze hohe Bedeutung, obwohl als Zweck der "Erfahrungsaustausch" gilt. Die Netzwerke befassen sich mit Grundrechtseingriffen: Dem Einsatz verdeckter Ermittler/innen, staatlicher Trojaner, Überwachungstechnologie. Die parlamentarische und öffentliche Kontrolle wird jedoch erschwert. Die Linksfraktion fragt weiter nach.
Auf Grundlange des § 47 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 Aufenthaltsgesetz hat das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart im Februar 2012 ein politisches Betätigungsverbot gegen den kurdischen Exilpolitiker Muzaffer Ayata verhängt. Verboten ist ihm damit auch die Teilnahme an Versammlungen legaler kurdischer Vereinigungen sowie das Verfassen von Artikel. Für den Journalisten Ayata kommt dies einem Berufsverbot gleich. DIE LINKE fragt kritisch nach.