Welche Aufträge hat die deutsche Firma A.G.S.G. nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 im Ausland übernommen (bitte nach Ländern aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Rechtsverstöße im Rahmen der Geschäfte dieser Firma, wie beispielsweise die Verletzung des Waffenembargos in Somalia?
Welche Hinweise oder sonstigen Informationen haben „Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BKA)“ mit venezolanischen Behörden zum Aufenthaltsort bzw. zur Festnahme des vom BKA als „bekannter Tatverdächtiger“ auch über ein Interpol Red Notice gesuchten B. H. in Venezuela ausgetauscht (DER SPIEGEL vom 20. Juli 2014), und welche Kontakte des deutschen Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und/oder des Auswärtigen Amts hatte es in dieser Angelegenheit vor oder nach der Festnahme mit venezolanischen Behörden gegeben (bitte hierfür auch die jeweiligen Stellen in Venezuela benennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß mutmaßlicher Massengräber in dem ehemals von den so genannten Freiwilligenbataillonen und der Nationalgarde kontrolliertem Gebiet in der Ost-Ukraine, und in- wiefern unterstützt sie angesichts der Hinweise auf Hinrichtungen (www.osce.org/ukraine- smm/124216) eine Verstärkung der Aufklä- rungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), um von Gerichtsmedizinern genauere Erkenntnisse zu erhalten und nach weiteren unmarkierten Gräbern zu suchen?
Was ist dem Bundesministerium des Innern darüber bekannt, auf welche konkrete Art und Weise sich Polizeien des Bundes und – soweit der Bundesregierung durch eigene Erkenntnisse oder durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder bekannt – auch der Länder auf die europaweite Polizeioperation „Mos Maiorum“ zum Aufspüren unerwünschter Migrantinnen bzw. Migranten vorbereiten – bitte hierfür Schwerpunktfahndungsmaßnahmen, eingesetzte Kräfte auch des Regeldienstes sowie besonderes Material aufführen –, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche konkrete Art und Weise die EU-Agenturen Europol und Frontex an „Mos Maiorum“ beteiligt sind – bitte, soweit möglich, auch entsprechende Orte angeben.
Wo sollen nach derzeitigem Stand in der Ukraine eingesetzte Drohnen der Bundeswehr – LUNA, Heron oder sonstige Typen – gesteuert und geflogen werden – bitte hierfür die Typen und die Anzahl der Drohnen für die einzelnen Standorte angeben –, und auf welche Art und Weise sind auch Rüstungskonzerne in die Ukraine-Mission eingebunden, etwa zum Starten und Landen oder zur Wartung der Drohnen bzw. zur Vorbereitung einer entsprechenden Mission?
Welche Kategorien von „personengebundenen Hinweisen“ (PHW) werden derzeit von Polizeien und Geheimdiensten des Bundes in entsprechenden (auch in gemeinsam mit Behörden der Bundesländer geführten) Informationssystemen verwendet, und wie hat sich die Anzahl dieser PHW in den jeweiligen Kategorien seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte für das Jahr 2014 tabellarisch darstellen)?
Welche Hinweise oder sonstigen Informationen haben „Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BKA)“ mit venezolanischen Behörden zum Aufenthaltsort bzw. zur Festnahme des vom BKA als „bekannter Tatverdächtiger“ auch über ein Interpol Red Notice gesuchten B. H. in Venezuela ausgetauscht (DER SPIEGEL vom 20. Juli 2014), und welche Kontakte des deutschen Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und/oder des Auswärtigen Amts hatte es in dieser Angelegenheit vor oder nach der Festnahme mit venezolanischen Behörden gegeben (bitte hierfür auch die jeweiligen Stellen in Venezuela benennen)?
Gestern hatten wir über die Verwendung sogenannter „personengebundener Hinweise“ (PHW) beim Bundeskriminalamt geschrieben: Demnach werden in der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL über eine Million Menschen als KonsumentInnen von Drogen etikettiert. Weitere Kategorien lauten „Land/Stadtstreicher“, „Ansteckungsgefahr“ oder „geisteskrank“. Wir fordern, dass die Datensammlung sofort eingestampft wird und Betroffene über eine Speicherung informiert werden.
In unserem Kommentar hatten wir besonders kritisiert, dass das Bundeskriminalamt rund 3.500 Personen als potentielle „Straftäter links“ einordnet, jedoch lediglich 10 Personen als „Straftäter rechts“. Gestern meldete sich das Bundesinnenministerium dann mit einer Korrektur: Durch ein „Büroversehen“ seien in der Antwort falsche teilweise Zahlen aufgeführt worden [offiziell nachgeliefert erst am 26.9.2014].
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung des „Islamischen Staats“, IS, oder von mit dem IS verbündeten Kräften durch die Türkei (beispielsweise aktiv in Form von Waffenlieferungen, Rüstungsgütern, logistischer, medizinischer oder finanzieller Unterstützung oder passiv in Form von Durchreisemöglichkeiten oder Nichtverfolgung auf türkischem Staatsgebiet), wie dies kürzlich auch das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit, Civaka Azad, in Frankfurt am Main berichtete (http://civaka-azad.org/ypg-heftigste-angriffe-auf-kobane), und welche Konsequenzen zieht sie aus derartigen Erkenntnissen oder Berichten für die Beziehungen zum NATO-Partner Türkei?
Auf welche Weise hat das Bundesministerium des Innern bzw. das ihm unterstellte Beschaffungsamt geprüft, ob der im April 2014 herausgegebene und wegen des „öffentlichen Interesses“ auch publik gemachte „No-Spy-Erlass“ überhaupt rechtlich einwandfrei ist und nicht gegen Vergaberichtlinien verstößt, bitte auch mitteilen, wer die Überprüfung vornahm und auf welche Fundstellen einschlägiger Verordnungen oder Richtlinien sich diese stützt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus einem Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2 – 39/14) vom Juni 2014, wonach der in den europäischen Richtlinien vorgegebene Katalog der zulässigen Eignungsanforderungen bzw. der Ausschlussgründe abschließend sei und nicht durch den Auftraggeber „beliebig erweitert werden“ kann, Bieterinnen und Bieter demnach „nicht für die allgemein geltende Rechtsordnung, der sie unterworfen sind, haftbar gemacht werden (können), ansonsten stünde die Eignungsprüfung nicht in Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen“?