Teilt die Bundesregierung meine Bedenken in Bezug auf die ukrainische Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 wegen der kurzfristigen Änderungen der Artikel 83 und 84 des Wahlgesetzes vom 13. März 2014, die verhindern, dass die Legitimität der Wahl angezweifelt wird, auch wenn in mehreren Bezirken faktisch keine Stimmabgabe erfolgen konnte (www.kas.de/ukraine/de/publications/37676/), und wegen der Tatsache, dass die Wahlbeobachtungsmissionen des Europarates und der OSZE eine Wahlbeobachtung in den umstrittenen und von Angriffen des ukrainischen Militärs und der neu geschaffenen Nationalgarde gegen proföderalistische Kräfte betroffenen Gebieten im Süden und Osten des Landes gegenwärtig ausschließen (www.spiegel.de/politik/ausland/ostukraine-separatisten-stellen-armeeeinheiten-ultimatum-a-969723.html), und inwiefern hat sich die Bundesregierung für eine Wahlbeobachtung im ganzen Land eingesetzt?
Mit welchem Ziel bzw. Zweck oder welcher Zweckbeschränkung wurde in Bayern das militärische Flugbeschränkungsgebiet ED-R TRA 210 eingerichtet – bitte auch angeben, wer dieses beantragt hatte bzw. die Initiative dazu ergriff, um nachzuvollziehen, ob dies aufgrund eines Bedarfs der US-Armee oder der Bundeswehr geschah – , und welche Drohnen ausländischer Armeen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Trainings, Testflüge oder Flugkampagnen auf den Truppenübungsplätzen der US-Armee in Bayern absolviert, wofür nach meiner Einschätzung eine Genehmigung zur Querung des Flugbeschränkungsgebietes ED-R TRA 210 vonnöten ist – bitte, soweit möglich, konkret angeben, wo die Flüge abgehalten wurden, insbesondere, ob nach Kenntnis der Bundesregierung auch Bodenstationen involviert waren, die sich nicht am Standort der Flüge befanden?
Über welche eigenen oder auch sonstigen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Einsatzes von ausländischen kämpfenden Einheiten aufseiten der ukrainischen Übergangsregierung, wie sie in mehreren Medienberichten beschrieben werden (z. B. FAZ, SPIEGEL ONLINE, n-tv vom 11. Mai 2014; von RIA Novosti sowie anderen Medien bereits Anfang März 2014 berichtet, siehe http://tinyurl.com/kfgvs9b) und die sich demnach aus Söldnern privater US-Sicherheitsdienstleister rekrutieren, nach meiner Einschätzung aber auch aus Angehörigen regulärer Truppen bestehen könnten, und welche weiteren Schritte wird sie unternehmen, um die Meldungen über ihren vertraulichen Dialog (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1318) mit den USA oder auch der Ukraine zu verifizieren und diese Erkenntnisse schnellstmöglich dem Deutschen Bundestag mitzuteilen?
Wie hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen zum möglichen Ausbau von EU-LISA (Europäische Agentur für IT-Großsysteme) zu einem zentralen ITService- Provider für europäische Sicherheitsbehörden positioniert, bzw. welche Position beabsichtigt sie, in weiteren Diskussionen einzunehmen (bitte auch schildern, welche Datenbanken oder sonstigen Systeme aus Sicht der Bundesregierung durch EU-LISA verwaltet werden könnten), und wie steht sie zur Planung von Europol, gemeinsame Zwangsmaßnahmen im Rahmen von „Joint Action Days“ zukünftig durch weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten, mithin über die bereits stattfindende Pressearbeit hinauszugehen?
Welche Informationen kann die Bundesregierung über Zweck und Finanzierung des im Bau befindlichen Lagers in der ukrainischen Ortschaft Zhdanowka in der östlichen Region Donezk mitteilen, das zur Inhaftierung von Migrantinnen und Migranten geplant ist und über das im russischen Fernsehen gemutmaßt wurde, es könnte für politische Gefangene in der Ukraine verwendet werden (www.youtube. com/watch?v=A857PbiAKDw&t=5m30s, ab Minute 5:30), und inwiefern besteht zu diesem Projekt eine migrationspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und der Türkei?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Voraussetzungen für faire und freie Wahlen bei den Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014 in der Ukraine zu unterstützen, und unter welchen Umständen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Durchführung der Wahl das Risiko birgt, zu einer Eskalation der Krise in der Ukraine beizutragen?
Was ist der Bundesregierung über Typ, Anzahl und Ausstattung weiterer Drohnen bekannt, die das US-Militär zukünftig in Stützpunkten in Bayern stationieren möchte und wobei es sich nach meiner Kenntnis um Derivate der Kampfdrohne „Predator“ handelt (z. B. „Gray Eagle“), und welchen Stand hat das Genehmigungsverfahren für die Flüge der (je nach Ausführung auch bewaffnungsfähigen) Drohne „Hunter“ in „Verbindungskorridoren“ zwischen einzelnen US-Basen, das laut der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/533 eine erweiterte technische Bewertung erfordert, die „US-Seite“ hierfür aber nicht alle nötigen Unterlagen vorgelegt hat (bitte mitteilen, welche Unterlagen vorliegen und welche fehlen bzw. wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kooperationen deutscher Partner mit dem ukrainischen Center for Research on the Liberation Movement, und inwieweit wurde bzw. wird die Institution mit öffentlichen Geldern aus Deutschland unterstützt?
Bei welchen Treffen von NATO-Gremien wurde die Entscheidung behandelt, angesichts der Ukrainekrise die militärische Präsenz der NATO in den osteuropäischen Mitgliedstaaten zu verstärken (bitte nach Datum, Ort und Gremium aufschlüsseln), und in welcher Form haben sich deutsche Verbindungsbeamte und/ oder Soldatinnen und Soldaten bislang an Treffen beteiligt, in denen die Vorbereitung dieser Verstärkung Thema war bzw. waren diese bereits in die Planung eingebunden (bitte nach Anzahl, Ort und Gremium aufschlüsseln)?
An welchen Rasterfahndungen haben sich Polizeien und/oder Geheimdienste des Bundes in den letzten 15 Jahren beteiligt (bitte nach Jahren und verantwortlichen bzw. durchführenden Behörden aufschlüsseln), und welche davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachhinein für (auch teilweise) rechtswidrig erklärt (bitte, sofern bekannt, die Gründe oder wenigstens die Fundstelle der richterlichen Entscheidung angeben)?