Worin bestehen die Techniken bzw. sonstigen Kenntnisse zur „Terrorismusabwehr“, die in Lehrgängen vom Bundeskriminalamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl vor der Revolution als auch nach dem Sturz des Präsidenten Ben Ali mit Polizeien und Geheimdiensten in Tunesien ausgetauscht wurden bzw. werden (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36, Anlage 23, Plenarprotokoll 17/230 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13185), und welchen konkreten Inhalt haben die Workshops zu „Internetkriminalität im Terrorismus-Bereich“ bzw. „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“, die demnach vor dem arabischen Frühling vom Bundesministerium des Innern in Tunesien, Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko und Saudi-Arabien durchgeführt wurden (bitte auch gegebenenfalls die Analysesoftware oder sonstige Überwachungstechnik angeben, sofern sie Gegenstand der Maßnahmen war)?
Wann werden hinsichtlich des Vertrages zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma Elaman GmbH vom März 2013 bezüglich des Kaufs von staatlich genutzter Hackersoftware jeweils Zahlungen fällig – bitte auch die Höhe im Einzelnen angeben, aufgeschlüsselt nach einmaliger Kaufsumme sowie Lizenzgebühren –, und aus welchem Grund ist der Vertrag bereits geschlossen bzw. fließen bereits Gelder, obschon die Überprüfung des Quellcodes der Software durch die Firma noch nicht abgeschlossen ist, nach Ansicht des Fragestellers die Funktionsweise der Spionagesoftware also unbekannt ist und die rechtliche Vereinbarkeit ihrer Nutzung deshalb nicht zugesichert werden kann?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Kaufs von Waffen durch Saudi-Arabien bzw. Katar in Kroatien oder anderen Ländern vor, um diese an syrische Bürgerkriegsparteien weiterzugeben, und welche Rüstungsexportgenehmigungen zum Verkauf von unbemannten Land- oder Flugrobotern hat die Bundesregierung für Saudi-Arabien und Katar in den Jahren 2012 und 2013 erteilt bzw. bearbeitet sie derzeit (bitte auch hinsichtlich Genehmigungen für die eigene Produktion der Drohnen durch die Regierungen von Saudi- Arabien und Katar nach etwaiger Lizensierung durch die Hersteller)?
Inwiefern existieren mündliche oder schriftliche Absprachen zwischen Deutschland und Griechenland bzw. andere offizielle Dokumente oder Studien, die von der Bundesregierung so interpretiert werden, dass Griechenland auf Forderungen aus dem so genannten Besatzungskredit und Reparationen verzichtet, eine entsprechende Forderung aufgegeben habe, dass Deutschland den Besatzungskredit zurückgezahlt, auf eine andere Weise beglichen oder von Griechenland sogar geschenkt bekommen hätte, und welche politischen oder juristischen Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für den Fall, dass die Regierung in Athen offiziell die Rückzahlung des Besatzungskredits bzw. von Reparationen verlangt?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenanschlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was laut eines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfindenden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“-Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April 2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren Tätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe der NATO auszuschließen oder zu bestätigen?
Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu Zielen, Mitgliedern und zur Finanzierung der Europäischen Demkratiestiftung (European Endowment for Democracy – EED) bekannt, die nach einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 11. Januar 2013 vom bisherigen Vizestaatssekretär im polnischen Außenministerium Jerzy Pomianowski mitbegründet wurde und die demnach Gelder von der Europäischen Union und der Bundesregierung erhalten soll, und welche Antragstellerinnen und -steller für die Finanzierung von Projekten sind der Bundesregierung bekannt bzw. wurden bereits mit Zahlungen bedacht (laut dem Pressebericht seien hierzu „Parteigründer ebenso wie Medien, Blogger ebenso wie Bürgerrechtler und soziale Bewegungen“ berechtigt)?
Welche Vorkommnisse haben aus Sicht der Bundesregierung in NATO-Staaten, aber auch im Fall anderer betroffener Regierungen, in der Vergangenheit den Tatbestand eines „Cyberkriegs“ bzw. einer Vorstufe desselben erfüllt, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob und wann auf „Cyberangriffe“ mit Waffengewalt geantwortet werden kann, bzw. mit welchen Positionen bringt sie sich in entsprechende Diskussionen auf Ebene der NATO oder anderer internationaler Gremien ein?
Welche neueren Ergebnisse zeitigte die Untersuchung von „Zusammenarbeitsformen zwischen Landes- und Bundesbehörden sowie weiteren Akteuren“ innerhalb des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung, CC ITÜ, die nach Auskunft der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/11239 vor einem halben Jahr als „nicht abgeschlossen“ beauskunftet wurde, und welche Beteiligten, Auftragnehmer oder sonstigen Stellen sind dort mit der Entwicklung oder Bereitstellung von Software befasst (bitte auch den Einsatzzweck der Software mitteilen und ihre Funktionsweise in groben Zügen skizzieren)?
Weshalb boykottiert die Bundesregierung zusammen mit der französischen Regierung die britische Umfrage unter den EU-Mitgliedsländern zur Verteilung der EU-Kompetenzen, wie Medien übereinstimmend berichten (vgl. u. a. SPIEGEL ONLINE vom 2. April 2013), und welche alternativen Initiativen befürwortet die Bundesregierung, um eine offene und transparente Diskussion zur zukünftigen Kompetenzverteilung in der EU in und zwischen den Mitgliedstaaten vorzubereiten und zu ermöglichen?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Erstellung eines „Handbuchs zu Scheinehen“ hinsichtlich eines angeblichen „Missbrauchs“ von Eheschließungen mitteilen, wozu derzeit die Expertengruppe zur Freizügigkeit, die Expertengruppe zu Familienzusammenführung sowie die Polizeiagentur Europol mit Diskussionen und Analysen befasst sind, und mit welchen Inhalten, Kapazitäten oder Positionen bringen sich die genannten bzw. weitere Einrichtungen diesbezüglich ein (bitte auch für die Bundesregierung darstellen)?