Andrej Hunko (DIE LINKE): Herr Minister Westerwelle, vielen Dank für die Unterrichtung. Vielleicht nur eine Anmerkung: Der Fiskalpakt ist zwar bereits unterzeichnet worden, aber noch nicht ratifiziert. Warten wir einmal ab, wie das Referendum in Irland ausfallen wird. Warten wir einmal ab, wie die Entwicklung in Frankreich und das Verhalten des zukünftigen französischen Präsidenten sein werden. Mir geht es nun um Folgendes: Der Chef der EZB, Mario Draghi, hat kürzlich in einem Interview im Wall Street Journal mit Blick auf die Krise und mit Blick auf den Fiskalvertrag gesagt, das europäische Sozialstaatsmodell habe ausgedient. Meine Frage ist: Ist das auch die Position der Bundesregierung? Wenn nein, was hat die Bundesregierung getan, um Herrn Draghi darüber zu informieren, dass etwa in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes steht, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und bleiben soll? Vielen Dank.
Welche Angaben machen die Regierung der Türkei sowie die EU-Kommission zum Abschluss des geplanten Rückübernahmeabkommens hinsichtlich dessen (durch den türkischen EU-Botschafter in Aussicht gestellten, unmittelbare) Zeichnung, Ratifizierung und volle Umsetzung durch die Türkei, und welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die „Roadmap“ zur „Visaliberalisierung“, die seitens der EU-Kommission im Eilverfahren erstellt wurde?
Inwieweit nutzen oder nutzten Bundesbehörden „prediktive Analyseprogramme“ oder elektronische Verfahren zum „Data Mining“ von IBM oder anderen Firmen (auch zu Testzwecken), die laut Drucksache 17/10379 beispielsweise „Aussagen über die Örtlichkeit möglicher zukünftiger Straftaten“ ermöglichen sollen und deren Beschaffung in früheren Anfragen des Fragestellers noch verneint worden war bzw. lediglich bezüglich der IBM-Software „InfoSphere Global Name Analytics“ bestätigt wurde (Drucksache 17/6587, Drucksache 17/8544 (neu)), und welche weiteren technischen Angaben kann die Bundesregierung zur diesbezüglich verwendeten Software machen (Funktionsweise, Quellcode, verarbeitete Datenbestände etc.)?
Welche Projekte zur Nutzung genetischer Ressourcen sind im Rahmen der im November 2011 zwischen Deutschland und Mexiko vereinbarten Zusammenarbeit zur Erweiterung des Biodiversitätsschutzes geplant und wie nimmt die Bundesrepublik Einfluss auf die Etablierung eines Mechanismus zum Vorteilsausgleich entsprechend Artikel 5 des Nagoya-Protokolls der Biodiversitäts-Konvention der UNO, das von Deutschland unterzeichnet, wenngleich noch nicht ratifiziert wurde?
In welchen Regionen in Mexiko (sortiert nach Bundesstaaten und Größe) ist in der im November 2011 zwischen Deutschland und Mexiko vereinbarten Zusammenarbeit zur Erweiterung des Biodiversitätsschutzes vorgesehen, weitere Schutzgebiete auszuweisen beziehungsweise Schutzgebietskorridore zu etablieren und welche konkreten privaten und zivilgesellschaftlichen Akteure sind an diesen Prozessen beteiligt?
Welche Position hat die Bundesregierung in Bezug auf die schwedische Forderung bezogen, in die EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro auch einen Bericht der europäischen Polizeibehörde Europol einfließen zu lassen (FAZ, 27. Juni 2012), und sieht sie dieses Vorgehen als Präzedenzfall für die Einbeziehung von Europol in zukünftige Beitrittsverhandlungen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Verhaftung von 36 Anwältinnen und Anwälten von Abdullah Öcalan als Eingriff in jene „Grundrechte und -freiheiten“, die sie nach eigenen Angaben zum „Bestandteil des politischen Dialogs mit der Türkei“ macht (Antwort auf schriftliche Frage Nr. 6-254) und in welcher Form hat die Bundesregierung diesen nach Ansicht des Fragestellers schweren Eingriff in die Verteidigungsfreiheit gegenüber der Türkei thematisiert?
Inwieweit wurde bzw. wird die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Türkei hinsichtlich der aus meiner Sicht offensichtlich politisch motivierten Einschränkung der Verteidigungsfreiheit von Beschuldigten in Gerichtsverfahren wegen angeblichem Terrorismus aktiv, die insbesondere durch die Verhaftung von 36 Anwältinnen und Anwälten wegen des alleinigen Vorwurfs, Abdullah Öcalan zu verteidigen, ausgehöhlt wird (sogenanntes KCK-Verfahren; siehe hierzu z. B. Infobrief 105/2011 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e. V.), und inwiefern tangieren derart schwere Eingriffe in die Verteidigungsfreiheit von Beschuldigten auch die Haltung bzw. die Verhandlungsposition der Bundesregierung hinsichtlich der mit ihrer Zustimmung von der Europäischen Union kürzlich verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Türkei in den Bereichen Justiz und Inneres?
Inwieweit verhandelt die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit mit den entsprechenden Ländern, insbesondere Libyen, Tunesien, Marokko, auch über polizeilichen Informationsaustausch, Grenzmanagement, Strafverfolgung und die Einbeziehung der EU-Agenturen, und auf welche Weise sind hierzu in den oben aufgeführten Ländern auch andere zwischenstaatliche Institutionen der UNO, die Frontex oder das Global Counterterrorism Forum beteiligt, das sich beispielsweise mit Aspekten der Grenzkontrolle in der Sahelregion befasst?
Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung einen Cyberangriff als eine Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit nach Art. 2 der UN-Charta, wie es die USA angekündigt haben und aus dem Pentagon mit „Wer die Stromnetze unseres Landes sabotiert, muss mit Raketen im Schornstein rechnen“ kommentieren, Spiegel Online, 1. Juni 2011, und warum wird die Bundesregierung im UNSicherheitsrat nicht tätig, damit dieser feststellt, dass Cyberangriffe auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und Flame, The Washington Post, 19. Juni 2012, einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung darstellen, bzw. Empfehlungen abgibt oder Maßnahmen trifft, um die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen (vergleiche Art. 39 der UN-Charta)?