Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sein Islamisten-Aussteigerprogramm eingestellt, wegen zu geringer Nachfrage. DIE LINKE hält den Inlandsgeheimdienst ohnehin für ungeeignet, eine solche Aufgabe zu übernehmen, und plädiert für die Förderung bzw. Einrichtung zivilgesellschaftlicher Programme.
Am 12. September 2014 verkündete der Bundesinnenminister ein Verbot nach dem Vereinsgesetz gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS, vormals ISIS oder ISIG), die in Teilen des Irak und Syriens schwerste Verbrechen vor allem gegen Angehörige religiöser Minderheiten begeht. Nach Ansicht der Regierung besteht in der Bundesrepublik ein signifikantes Unterstützerpotential für die Gruppierung. Sicherheitsdienste sehen eine "konkrete tödliche Gefahr" durch IS-Anhänger in Deutschland.
Die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten fordern eine EU-Fluggastdatendatensammlung zu PNR-Daten (Passenger Name Records). Viele Mitgliedstaaten hatten einen Richtlinienentwurf der Kommission wegen zu hoher Kosten, aber auch aus Datenschutzgründen kritisiert. PNR-Informationen sollen nach Willen der Kommission mindestens fünf Jahre gespeichert werden. Nach derzeitigem Stand könnte die Datensammlung bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen angesiedelt werden.
Polizeien und Geheimdienste des Bundes verfügen über technische Werkzeuge (Hardware, Software) zum Auslesen, Erraten oder Knacken von Passwörtern von Internetdiensten oder Kommunikationsgeräten. Die rechtliche Grundlage ist dabei vielfach unklar und bezieht sich auf Gesetze, die lange vor der Einführung der neuen Dienste erlassen wurden. Im BMI tagt hierzu ein „Runder Tisch zur Sicherstellung der Telekommunikationsüberwachung in der Zukunft“.
Wie in Medienberichten verlautet und von der US-Armee bestätigt, sind die US-Drohnenangriffe in Afrika ohne die US-Militärbasis in Ramstein und Africom in Stuttgart nicht möglich, weil dort wichtige Daten über die Ziele in die Einsatzzentren der USA geleitet werden. Auf der Basis früherer Anfragen und weil die Bundesregierung bisher ausweichend geantwortet hat, stellt DIE LINKE hier Nachfragen zu Funktionsweise und Abläufen von US-Drohnenangriffen mit Unterstützung von Africom und Ramstein.
Der Unterwasserlärm in Nord- und Ostsee nimmt ständig zu. Insbesondere Unterwasserdetonationen gefährden Meeressäuger und Fische, die sich über Schall orientieren und auf ihren akustischen Sinn angewiesen sind. Auch die Bundeswehr belastet durch Sprengungen und Schießübungen die maritimen Küstenbereiche, wie auf dem Flugabwehrschießplatz Todendorf. Für einen wirksamen Meeresschutz sollten alle Bereiche ihren Anteil an der Belastung überprüfen und verringern.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) kann über ihre kommerzielle Sparte "International Services" (IS) auch im Auftrag Dritter tätig werden. Medienberichte haben immer wieder Zweifel an der (entwicklungs-)politischen und unternehmerischen Sinnhaftigkeit der GIZ IS aufkommen lassen. Überdies arbeitet gerade dieser Teil der GIZ besonders intransparent und wohl auch mit Verlusten. Die Kleine Anfrage spricht besonders mögliche entwicklungspolitische Zielkonflikte an.
In Reaktion auf die "Katastrophe vor Lampedusa", bei der im vergangenen Jahr am 3. Oktober 360 Bootsflüchtlinge ertrunken waren, richtete die italienische Regierung die Operation "Mare Nostrum" ein. Als Abschottungsoperation geplant, wurde in den folgenden Monaten bis heute etwa 60000 Bootsflüchtlinge durch die italienische Marine gerettet. "Mare Nostrum" soll nun durch "Frontex plus" ersetzt werden - genaueres ist nicht bekannt. Unterdessen kommen wieder deutlich mehr Menschen im Mittelmeer um.
Die Bundesregierung hat das historische Ausmaß der aktuellen Ebola-Epidemie in Westafrika bisher nicht erkannt und reagiert bis heute völlig nachlässig. Die Krise hat mittlerweile eine so große Dimension, dass die Bundesreigerung sofort mit allen zur Verfügung stehenden zivilen Mitteln eingreifen muss.
Da die Bundesregierung in einem der beiden Verfahren trotz mehrfacher Bitte des Landes NRW eine Stellungnahme ggü. dem EuGH unterlassen hat, was die Position/Argumentation der Beklagten nicht eben stützt, soll u.a. nach den Motiven für derartiges Agieren gefragt werden.