Seit letztem Jahr befassen sich die Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten vermehrt mit dem Phänomen der „ausländischen Kämpfer" bzw. „foreign fighters".* Gemeint sind Personen, die in Länder wie Syrien, Somalia oder Pakistan ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Erwartet wird, dass viele der Kämpfer gut ausgebildet und „radikalisiert" nach Europa und auch Deutschland zurückkehren würden, um dann Anschläge zu begehen. Belastbare Zahlen zu dieser Vermutung gibt es nicht. Dennoch werden bereits umfangreiche Vorkehrungen getroffen, die vielfach mit Grundrechtseinschränkungen einhergehen. So wird das Schengener Informationssystem für immer mehr heimliche Fahndungen genutzt (Bundestagsdrucksache 18/2070, vgl. Pressemitteilung des Abgeordneten Andre] Hunko, 10. Juli 2014). Auf diese Weise sollen „ausländische Kämpfer" aufgespürt werden, ohne dass hierzu überhaupt eine Legaldefinition vorliegen würde. Die Polizeiagentur Europol hat mittlerweile einen sogenannten „Focal Point" zur Thematik eingerichtet und richtet regelmäßige Konferenzen aus. Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und die Niederlanden haben nach Medienberichten nun einen weiteren „Aktionsplan" verabschiedet (DIE WELT, 8. Juli 2014). Das Maßnahmenpaket basiert auf Vorschlägen des „EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung" und wurde am Rande der EU-Innenministerkonferenz in Mailand verabschiedet. Der deutsche Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maiziäre spricht davon, dass Rechtsänderungen vorgenommen werden müssten, „was natürlich ein komplizierter Vorgang ist". Einzelheiten des Aktionsplans seien aber „vertraulich". Diese Heimlichtuerei kann aus Sicht der Fragesteller/innen nicht hingenommen werden, denn auf diese Weise lassen sich auch die angedeuteten „Rechtsänderungen" nicht demokratisch begleiten und gegebenenfalls kritisieren.