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Left Party of Germany

Ausfuhr von Abfangtechnik und Software zur Telekommunikationsüberwachung an Drittstaaten

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Ausfuhr von Abfangtechnik und Software zur Telekommunikationsüberwachung an Drittstaaten außerhalb der EU in den letzten drei Jahren und der Beachtung der Beschlüsse des EU-Parlaments vom 27. September 2011 zur strengeren Ausfuhrkontrolle

An welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Firmen Siemens, EADS, rola Security Solutions, DigiTask, Utimaco, Elaman und Trovicor in den letzten drei Jahren Anwendungen zu „Deep package inspection“, „Monitoring Centres“ sowie „Remote forensic software“ an Regierungen außerhalb der Europäischen Union verkauft, und welche Position vertritt die Bundesregierung im weiteren Verfahren hinsichtlich des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zur strengeren Ausfuhrkontrolle, welcher explizit „Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Datenübertragung, mit denen Mobiltelefone und Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt beobachtet werden können“ definiert und Exporte verhindern soll, wenn diese „im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder die Meinungsfreiheit“ verwendet werden können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 57):

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Deutsche Teilnahme an der Ad Hoc Group on Nuclear Safety der Ratsarbeitsgruppe Atomic Question Group

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Teilnahme von deutschen Behörden und Institutionen an der Ad Hoc Group on Nuclear Safety der Ratsarbeitsgruppe Atomic Question Group

Auf welche Art und Weise nehmen deutsche Behörden sowie sonstige deutsche Institutionen mit Sicherheitsexperten oder Nuklearexperten an der „Group ad hoc for nuclear safety“ teil, die eine Unterarbeitsgruppe der Ratsarbeitsgruppe Atomic Question Group (ATO) ist und „Stresstests“ von Atomanlagen hinsichtlich etwaiger Flugzeugabstürze, Cyberattacken und „terroristische/terroristischer bzw. böswillige/böswilliger Anschläge“ (Presseerklärung Kommission, IP/11/640, 25. Mai 2011) vorbereitet und durchführt, und Vertreter welcher Behörden und Nichtregierungsorganisationen bzw. Wissenschaftler sollen wie geplant (Europäische Kommission, MEMO/11/339, 25. Mai 2011) in „Public Seminars“ auf nationaler wie auf EU-Ebene eingeladen werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 29)

Die Gruppe der Leiter der atomrechtlichen Behörden in Europa, die ENSREG, European Nuclear Safety Regulators Group, und die Europäische Kommission haben sich im Mai 2011 zu den Einzelheiten eines umfassenden europäischen Stresstests geeinigt. Dieser EU-Stresstest umfasst sowohl den Bereich Sicherheit als auch den Bereich Sicherung.

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Staatssekretär Ole Schröder zur Telekommunikationsüberwachung und Grundrechten

Read more ..."Die Telekommunikationsüberwachung widerspricht nicht den Grundrechten, sondern dient der Wahrung unserer verfassungsgemäßen Ordnung. Insofern findet dieser Beschluss hier keine Anwendung"

Staatssekretär Ole Schröder in der Fragestunde am 19.11.2011 über eine strengere Ausfuhr von Schnüffeltechnologie. Mehr wollte der Staatssekretär der Bundesregierung hierzu nicht äußern.

Hintergrund: Ich hatte mich bei der Bundesregierung erkundigt, wie diese zum Beschluß des Europäischen Parlaments vom 27.9.2011 zur strengeren Ausfuhrkontrolle steht, mit dem sich jetzt der Europäische Rat beschäftigen muss. Darin geht es um „Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Datenübertragung, mit denen Mobiltelefone und Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt beobachtet werden können“. Exporte sollen erschwert werden, sofern diese „im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder die Meinungsfreiheit“ verwendet werden können. Ich unterstütze diese Forderung.

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Einsatz von Bundestrojanern

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu Bundestrojanern und Onlinedurchsuchung

Ist die Bundesregierung (auch wenn hierzu keine gesonderten Statistiken geführt werden) in der Lage mitzuteilen, wie oft Bundesbehörden 2010 und 2011 von Schadprogrammen zum Ausforschen von Quellenkommunikation („Bundestrojaner“) Gebrauch machten, und ob die hierfür verwendete Software über die technische Möglichkeit verfügt, gegebenenfalls Module aus dem Internet nachzuladen, um auch auf das Dateisystem des angegriffenen Rechners zuzugreifen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Oktober 2011

In den Jahren 2010 und 2011 wurden in insgesamt 16 Fällen im Bereich des Bundeskriminalamts (BKA) und fünf Fälle im Bereich des Zollkriminalamts angeordnet. In weiteren sieben Fällen hat das BKA Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 1 – Drucksache 17/7412 in Amtshilfe für die Bundesländer Quellentelekommunikationsüberwachung betrieben.

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Verdächtige, Beschuldigte und Kontakt- und Begleitpersonen können in der Datei "PM-links Z" landen

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum Zweck und Umfang der Datei "Politisch motivierte Kriminalität links - Zentralstelle"

Welche Ausführungen kann die Bundesregierung zum Zweck der Errichtung der Datei „PMK-links Z“ machen, in die nach ihren Angaben (Bundestagsdrucksache 17/7018) Aktivisten überführt wurden, die zuvor in der Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaST) gespeichert waren (bitte hierfür die Errichtungsanordnung von „PMK-links Z“ übermitteln), und wird innerhalb der „PMKlinks Z“ weiter nach dem Prinzip verfahren, nicht nur verurteilte Personen zu speichern, sondern auch deren Kontaktpersonen zu sammeln, wenn diese anlässlich von Gipfelprotesten an deutschen Binnengrenzen mit bereits in IgaSt erfassten Personen angetroffen werden oder lediglich in eine Personenkontrolle am Rande von Protesten mit internationaler Dimension geraten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Oktober 2011

Die Datei „Politisch motivierte Kriminalität links – Zentralstelle (PMK-links Z)“ dient dem Bundeskriminalamt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität (§ 2 Absatz 1 bis 3 des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG). Sie ermöglicht vor allem das Erkennen von relevanten Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen sowie das Erkennen von Verflechtungen bzw. Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen.

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Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum Inhalt des von der EU-Kommission angekündigten Aktionsplans zur Zusammenarbeit mit der Türkei und dessen Beitrag zur Beendigung der Repressin gegen Oppositionelle

Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung der von der EU-Kommission für das vierte Quartal 2011 angekündigte Aktionsplan zur Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres, und inwiefern kann nach Meinung der Bundesregierung dieser Plan dazu beitragen, die Repressionswelle gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle Parteien, aufgrund derer sich derzeit „mehr als 3 000 kurdische Bürgermeister und Ortsfunktionäre, Mitarbeiter von Zivilorganisationen und Journalisten“ wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer Terrororganisation im Gefängnis befinden (DIE WELT vom 5. Oktober 2011), zu beenden sowie zu einer friedlichen und demokratischen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts zu gelangen?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 12. Oktober 2011

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie einen entsprechenden Aktionsplan zur Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen wird. Zum Inhalt des zukünftigen Aktionsplans liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

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Verdeckte Ermittler in der Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EEA)

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Exklusion von Verdeckten Ermittlern aus der Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Welche konkreten Erfahrungen des Bundeskriminalamts und von Landeskriminalämtern bzw. deren Innenministerien bewogen die Bundesregierung zusammen mit Großbritannien in der Ratsarbeitsgruppe zur Zusammenarbeit in Strafsachen hinsichtlich der Debatte um eine einheitliche Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) zu fordern, die zunehmenden grenzüberschreitenden Operationen verdeckter Ermittler unbedingt aus der abzuschließenden Vereinbarung für die einheitliche justizielle Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender Ermittlungen herauszunehmen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Spitzelausleihe dennoch EU-weit einheitlichen Kriterien folgt, insbesondere bezüglich von Rechtsbehelfen der 27 Mitgliedstaaten, als auch einer transparenten, an Bürgerrechten orientierten Praxis, straf- und zivilrechtliche Verstöße wie jene des britischen Polizisten Mark Kennedy aufzuklären und zu ahnden, anstatt diese lediglich mit den „zuständigen Stellen“ zu „erörtern“ (Bundestagsdrucksache 17/5736)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 5. Oktober 2011:

Nach dem Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in
Strafsachen“ (EU-Ratsdokument 9288/10) muss eine solche Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) einer Justizbehörde eines Mitgliedstaates
in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich anerkannt und innerhalb einer bestimmten Frist vollstreckt werden (Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung). Die Verhandlungen hierüber in Brüssel sind aber noch nicht abgeschlossen.

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Menschenrechtsverletzungen bleiben ohne Konsequenz

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu den Konsequenzen aus Menschenrechtsverletzungen in Griechenland

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, HRW, vom 21. September 2011, wonach die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in Griechenland „Migranten wissentlich Bedingungen aussetzt, die eindeutig gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen“, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Beamte, die im Rahmen von FRONTEX in Griechenland eingesetzt werden, aufgegriffene Migrantinnen und Migranten mittelbar oder unmittelbar in griechische Auffanglager übergeben, in denen die von HRW aufgezeigten menschenverachtenden Zustände anzutreffen sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 45):

Die Bundesregierung hat den Bericht am 22. September 2011 in einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern der Organisation Human Rights Waten intensiv erörtert. Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit eigenen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage gestellt. Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten unter Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenze werden die Menschenrechte laut Bericht respektiert und beachtet.

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Nutzung von lybischen Satellitenbildern

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Versorgung von Behörden und Ministerien mit Satellitenbildern aus Lybien

Welche Behörden und Ministerien der NATO-Mitgliedstaaten – insbesondere Italiens, der USA, Frankreichs und Deutschlands – sowie Institutionen der Europäischen Union wurden von EU-Kapazitäten zur Satellitenaufklärung – etwa der Programme G-MOSAIC und SAFER des Global Monitoring for Environment and Security und des European Union Satellite Centre – ab dem 15. Februar 2011 mit Satellitenbildern unter anderem aus den libyschen Städten Bengasi und Tripolis versorgt, und welchen Beitrag zur Aufbereitung und Nutzung der jeweiligen Bilder leisteten das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz sowie dessen Zentrum für Satellitengestützte Kriseninformation?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 44):

Zu den Nutzern der vom EU-Satellitenzentrum, EUSC, erstellten Produkte gehören der Europäische Auswärtige Dienst, EAD, die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der vorgesehenen Krisenbeobachtung wurde dieser Empfängerkreis auch nach dem 15. Februar 2011 unter anderem zur Lage in Libyen mit Informationen beliefert. In Deutschland ist das Auswärtige Amt der nationale Ansprechpartner für das EUSC. Weiter ist es auch internationalen Organisationen – wie den Vereinten Nationen, der OSZE oder der NATO – möglich, Produkte anzufordern, wenn dies im Interesse der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP, liegt.

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Voraussichtliche Kosten des nun unmittelbar bevorstehenden Papstbesuchs

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu den Kosten des Papstbesuchs

Mit welchen Kosten – aufgeführt nach den einzelnen Kostenstellen – rechnet die Bundesregierung für den unmittelbar bevorstehenden Papstbesuch, dessen Verlauf nun weitgehend feststehen müsste (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6827), und wer wird diese Kosten tragen?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 81):

Der Besuch des Papstes gliedert sich in einen offiziellen Besuchsteil – überwiegend in Berlin – und einen pastoralen Teil.

Nur für die offiziellen Besuchsteile trägt der Bund die protokollarische Verantwortung und die damit verbundenen Kosten. Die pastoralen Teile des Besuchs liegen – auch auf der Kostenseite – in der Verantwortung der katholischen Kirche.

Wie bei anderen vergleichbaren Besuchen von Staatsoberhäuptern gewährleistet der Bund als Gastgeber jedoch während des gesamten Aufenthaltes – offizielle und pastorale Teile – in Deutschland die Sicherheit und das Wohlergehen des Gastes. Hierunter fallen insbesondere die Kosten des sicheren Transportes im Inland. Die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer wird durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gewährleistet.

Die Kosten gliedern sich im Einzelnen wie folgt:

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