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Left Party of Germany

Sicherheitsratsbeschlusses zu Libyen und dessen vereinbarkeit mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung, ob der Sicherheitsratsbeschlusses zu Libyen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestellers, dass der Sicherheitsratsbeschluss zu Libyen (VN-Sicherheitsratsresolution 1973) nicht im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht, da der Sicherheitsrat nach Art. 39 nur Maßnahmen nach den Art. 41 und 42 empfehlen oder beschließen kann, „um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“, und der Sicherheitsrat es versäumt hat, im Entschließungsteil der Resolution zu beschließen, dass die vorgeschlagenen militärischen Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit ergriffen werden sollen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat, um den Krieg in Libyen, der nach Ansicht des Fragestellers im Widerspruch zu Art. 2 Abs. 4 und 7 der Charta der Vereinten Nationen steht, zu beenden?

Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Fragestellers weder in rechtsförmlicher noch in inhaltlicher Hinsicht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat den operativen Teil seiner Resolution 1973 (2011) vom 17. März 2011 ausdrücklich unter Kapitel VII der VNCharta gestellt. Die Art. 41 und 42, auf die Sie Bezug nehmen, sind in diesem Kapitel enthalten.
Wenn der Sicherheitsrat unter Kapitel VII handelt, tut er das mit dem Ziel, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit“ zu wahren. Der Sicherheitsrat ist in der Formulierung seiner Resolutionen frei.
Resolution 1973 stellt den Schutz von Zivilisten in den Vordergrund des Handelns der Staaten. Der Sicherheitsrat, und ich zitiere, „ermächtigt die Mitgliedstaaten … alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen …, um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete … zu schützen“.
Die Bundesregierung beteiligt sich inner- wie außerhalb des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aktiv an den internationalen Bemühungen, den Bürgerkrieg in Libyen zu beenden. Die Voraussetzungen für den politischen Prozess, der hierfür erforderlich ist, müssen  allerdings in Libyen selbst geschaffen werden.

Aus Drucksache 17/116

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„Abkommen“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung und Lieferung von „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Empfänger

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung

Welche Inhalte des am 17. Juni 2011 während heftiger militärischer Auseinandersetzungen unterzeichneten „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung sind der Bundesregierung bekannt, für das laut italienischem Außenministerium „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Empfänger geliefert werden soll und in dessen Rahmen auch Flüchtlinge nach Libyen zurückgeschoben werden sollen (dapd, 17. Juni 2011), und welche Auswirkungen hat das Regelwerk, das offensichtlich eine seit 2000 bestehende Vereinbarung zwischen Italien und Libyen formaljuristisch übernimmt und dafür unter anderem vom Hohen UNFlüchtlingskommissar in Italien wie auch von „Ärzte ohne Grenzen“ heftig kritisiert wird, aus Sicht der Bundesregierung auf die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU im Mittelmeer bzw. die neue EU-Strategie gegenüber Nordafrika?

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Kosten und teilnehmende Länder an der Leistungsschau internationaler Spezialeinheiten in Bonn

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung:

Welche Länder haben an der jüngsten, unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit abgehaltenen Leistungsschau internationaler Spezialeinheiten auf dem Gelände der Bundespolizei in St. Augustin teilgenommen (bitte nach Polizeien, Gendarmerien oder etwaigen anderen Einheiten aufschlüsseln und dem jeweiligen Land zuordnen), und wie wurde die Finanzierung der als „Combat Team Conference“ bezeichneten Veranstaltung geregelt (bitte in der Aufstellung auch alle privaten Sponsoren für Bekleidung oder Ausrüstung sowie etwaige Gegenleistungen für Sponsoring aufführen)?

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Erkenntnisse zu angeblichen systematischen Angriffen der libyschen Luftwaffe

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich ihrer Erkenntnisse zu angeblichen systematischen Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilistinnen und Zivilisten als Grund der ausländischen Intervention

Hat die Bundesregierung bei ihrer Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage zum Libyenkrieg (Bundestagsdrucksache 17/5666) alle ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisse inklusive aller Informationen aus dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) in Betracht gezogen, und verfügt die Bundesregierung diesbezüglich noch immer über keinerlei detaillierte Informationen hinsichtlich der systematischen Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilistinnen und Zivilisten, die als Grund der ausländischen Intervention angegeben wurden (bitte ggf. nach Datum, Ort, Anzahl der Toten bzw. der Verletzten, Geschlecht und Todesursache auflisten)?

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Telekommunikationsüberwachung von Euroanarchisten

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung:

Welche konkreten angeblichen „Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ lagen der Telekommunikationsüberwachung gegen Personen zugrunde, die beim Bundesamt für Verfassungsschutz als „Euroanarchisten“ gelten und als „Mitglied bzw. Unterstützer eines linksextremistischen Personenzusammenschlusses“ verdächtigt werden, wie es gemäß einer Mitteilung des Ermittlungsausschusses Berlin (http://ea-berlin.net/berlin-der-vsverschickt-briefe#content) einigen gegenüber eiinigen Schreiben über im zweiten Quartal 2009 angehörte Telekommunikation mitgeteilt wurde, und welche weiteren Aktivitäten (Datensammlungen, Arbeitsgruppen, Konferenzen oder Treffen) betreiben Bundesbehörden (insbesondere Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz) bezüglich sogenannter „Euroanarchisten“ auch auf EU-Ebene?

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Mandat deutscher Polizisten im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des Mandats deutscher Polizisten im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium

Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem Mandat sind deutsche Polizisten im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium eingesetzt (vergleiche www.thebulgariannews.com/view_news.php?id=128635), und welche weiteren Operationen führt Frontex momentan durch?

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Ablehnung eines Mandats für eine UN-Untersuchungskommission zum illegalen Organhandel während des Kosovo-Krieges durch die Bundesregierung

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich der Ablehnung eines Mandats für eine UN-Untersuchungskommission zum illegalen Organhandel während des Kosovo-Krieges

Wieso hat sich die Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat gegen ein Mandat für eine UN-Untersuchungskommission zum illegalen Organhandel während des Kosovo-Krieges ausgesprochen und stattdessen auf einem Mandat für EULEX beharrt, obwohl EULEX kein Mandat für die zwingend erforderlichen Ermittlungen in Albanien außerhalb des Kosovo hat und Zweifel an der Effektivität seines Zeugenschutzprogrammes bestehen bleiben, und wieso setzt sich die Bundesregierung gerade als ehemalige Konflikt- und Kriegspartei im NATO-Angriffskrieg gegen eine unabhängige Untersuchung durch die Vereinten Nationen und für eine Untersuchung durch eine maßgeblich von den militärischen Siegern des Konfliktes geschaffene Institution ein?

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Zugriff auf Daten von Telekommunikationsprovidern zur sogenannten Funkzellenauswertung bzw. Handy-Ortung

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des Zugriffs auf Daten von Telekommunikationsprovidern zur sogenannten Funkzellenauswertung bzw. Handy-Ortung zur Verfolgung von politisch begründeten Inbrandsetzungen oder Angriffen auf polizeiliche Einrichtungen

Wie oft haben Institutionen und Arbeitsgruppen der Bundesregierung von Polizei und Justiz seit 2006 zur Verfolgung von politisch begründeten Inbrandsetzungen oder Angriffen auf polizeiliche Einrichtungen Zugriff auf Daten von welchen Telekommunikationsprovidern zur sogenannten Funkzellenauswertung bzw. Handy-Ortung beantragt, wie sie laut Presseberichten insbesondere von der Hamburger Polizei verstärkt nachgefragt wird, um der Polizei „In der Kombination mit Täterprofilen“ die „Fahndung nach den Brandstiftern deutlich [zu] erleichtern“ (DIE WELT vom 12. April 2011), und welche Anstrengungen unternehmen Institutionen der Bundesregierung, die unlängst bekannt gewordenen, auf Vorrat gespeicherten Positionsdaten etwa von den Firmen Apple und Google bzw. lokal auf den Smartphones festgehaltenen Positionsdaten zur Strafverfolgung zu nutzen, um beispielsweise Bewegungsprofile zu rekonstruieren (THE WALL STREET JOURNAL vom 22. April 2011), weshalb der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz die Mobiltelefone als „elektronische Plaudertaschen“ bezeichnet?

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Details und Schlussfolgerungen zum Einsatz deutscher Polizisten beim Aufbau des Grenzsicherungssystems von EADS in Saudi-Arabien

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich Details und Schlussfolgerungen zum Einsatz deutscher Polizisten beim Aufbau des Grenzsicherungssystems von EADS in Saudi-Arabien

Welche Details und Schlussfolgerungen kann die Bundesregierung zum Einsatz deutscher Polizisten beim Aufbau des Grenzsicherungssystems von EADS (European Aeronautic Defence and Space Company EADS N. V.) in Saudi-Arabien liefern, das als einer der größten Aufträge der Firmengeschichte bezeichnet wird und dessen Vergabe nach Angaben des „Handelsblatts“ vom 1. Juli 2009 über zehn Jahre dauerte und wonach EADS die „starke Unterstützung der Bundesregierung für den Auftrag“ lobte, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wer den branchenintern auf ein Volumen von ca. 2 Mrd. Euro geschätzten und damit weltweit größten Einzelauftrag dieser Art seitens EADS mit Saudi-Arabien verhandelte und folglich auch die Beteiligung der Bundesregierung einfädelte, sofern die Auftragsvergabe nicht dem damaligen EADS-CEO Markus Hellenthal zuzuschreiben ist, der als früherer Referatsleiter für Bundesgrenzschutz im BMI über beste Beziehungen zur Bundespolizei verfügen dürfte, danach für die Firma Accenture arbeitete, die Expertisen zur Errichtung polizeilicher Datenbanken erstellt, anschließend mit dem Bundeskriminalamt das EU-Sicherheitsforschungsprogramm ESRIF vorbereitete, dann zum Rüstungskonzern Thales Group wechselte und öffentlich für die Aufweichung der Grenzen „innerer und äußerer Sicherheit“ eintritt?

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Einsatz von Uranmunition durch NATO-Bündnispartner in Libyen

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des in der Presse diskutierten Einsatz von Uranmunition durch NATO-Bündnispartner beim aktuellen Kriegseinsatz in Libyen

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem in der Presse diskutierten Einsatz von Uranmunition durch NATO-Bündnispartner beim aktuellen Kriegseinsatz in Libyen (RIA Novosti vom 29. März 2011 und Neues Deutschland vom 1. April 2011), und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesbezügliche Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen und eine mögliche Gefährdung der libyschen Zivilbevölkerung zu verhindern?

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