Speicherung von SWIFT bzw. TFTP ohne Anlass und auf Vorrat durch US-Behörden
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierungbezüglich der Speicherung von Daten europäischer Banken – SWIFT bzw. TFTP – ohne Anlass und auf Vorrat durch US-Behörden
Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 31. März 2011, wonach laut einem EU-Kommissionspapier US-Behörden Daten europäischer Banken – SWIFT bzw. TFTP – ohne Anlass und auf Vorrat speichern, was unter anderem gegen Art. 4 des SWIFT-Abkommens verstößt und laut Spiegel auch von der EU-Kommission beanstandet wird, und wie kommt die Bundesregierung zu ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/5133 vorgetragenen Haltung, parlamentarische Kontrollrechte bezüglich des TFTPAbkommens seien nicht eingeschränkt, obschon Fragen von Datenschutzbeauftragten immer noch nicht von der Bundesregierung beantwortet wurden sowie die Bundesregierung diese selbst zur Beantwortung an die EU-Kommission weiterleiten musste und ein monatelanger Selbstversuch des Europaabgeordneten Alexander Alvaro zeigte, dass deutsche Behörden nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben, ob und welche Daten verarbeitet werden und ein TFTP-Datentausch zwischen US-Behörden und EUROPOL häufig auf „mündlichen Informationen“ beruht, über die also keine Vermerke angelegt werden und die dementsprechend nicht abfragbar sind?