Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/3363, Frage 6):
Welche juristische und politische Bewertung nimmt die Bundesregierung vor, angesichts der Tötung von bis zu acht deutschen Staatsangehörigen durch den Angriff eines unbemannten US-amerikanischen Flugkörpers im pakistanischen Nordwaziristan am 4. Oktober 2010?
Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bzgl. des Euro-Rettungsschrims
Als der Euro-Rettungsschirm im Mai dieses Jahres geschaffen wurde, erklärte die Bundeskanzlerin, dass auf diese Weise gewährleistet werde, dass der Schirm niemals gebraucht würde, da die Spekulation nun beendet sei. Die einfache Formel war: Der Rettungsschirm ist da, damit er nie benutzt wird. – Jetzt wird in Europa schon über die Frage diskutiert, was zu tun ist, wenn die Mittel des Rettungsschirms gänzlich aufgebraucht sind. Wie erklären Sie sich diese Fehleinschätzung? Halten Sie wie wir die Strategie der Bundesregierung für gescheitert?
Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des EU-Richtlinienvorschlags
In welchen EU-Mitgliedstaaten bleiben die strafrechtlichen Regelungen hinter den Mindestnormen des Richtlinienvorschlags über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren (Ratsdok. 12564/10) zurück, und in welchen EUMitgliedstaaten wird der Richtlinienvorschlag die rechtlichen Standards verbessern?
Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich der Unterstützung der deutschen Nebenkläger in den beiden Verfahren gegen italienische Polizisten anlässlich des G8-Gipfels in Genua
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Dutzende von deutschen Nebenklägern in den beiden Verfahren gegen italienische Polizisten anlässlich des G8-Gipfels in Genua (sog. Bolzaneto-Verfahren und sog. Diaz-Verfahren) zu unterstützen, da die sowohl in erster als auch in zweiter Instanz gerichtlich bestimmte „sofortige Vorauszahlung“ zugesprochener Schadenersatzansprüche durch italienische Ministerien bei den meisten der Betroffenen seit zwei Jahren nicht eingegangen sind, und falls sie nichts unternehmen wird, warum nicht?
Hat sich die Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des derzeitigen Verhandlungsstands des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über den Bankdatenaustausch geändert, wonach die Betroffenenrechte nicht ausreichend gewährleistet sind (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua (P7_TA(2009)0103), insbesondere im Hinblick auf Punkt 6 und die vorhergehende Debatte zu Nicaragua, in der drei Fraktionen im Europäischen Parlament nach der Wortmeldung von Gesine Meissner (ALDE) beschlossen der Abstimmung fernzubleiben?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 70):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, von welchen Fluggesellschaften in Deutschland jeweils welche Datenkategorien im Rahmen des Abkommens über Passagiernamensregister – PNR-Abkommen – mit den USA an das US-amerikanische Heimatschutzministerium übermittelt werden, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, an welche Behörden in den USA oder in Drittstaaten diese Daten weitergegeben werden?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 67):
Wie bewertet die Bundesregierung ihren Beitrag zur Ausbildung afghanischer Polizistinnen und Polizisten vor dem Hintergrund der Feststellung des Director of National Intelligence der USA, Dennis Blair, im aktuellen Annual Threat Assessment vom 2. Februar 2010, die afghanische Polizei werde von der dortigen Bevölkerung als gefährlicher wahrgenommen als die Taliban?
Plant die Bundesregierung eine Vorlage für ein Gesetz zum SWIFT-Abkommen einzubringen, um – entsprechend der von der Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Abkommens abgegebenen Erklärung nach Artikel 24 Absatz 5 des EU-Vertrages (Ratifizierungsvorbehalt) – die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, damit das Abkommen für Deutschland in Kraft treten kann (bitte begründen und Zeitplan angeben)?