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Europäische Ermittlungsanordnung für grenzüberschreitende polizeiliche und juristische Zwangsmaßnahmen

Die „Europäische Ermittlungsanordnung“ vereinfacht die grenzüberschreitende Anordnung einer polizeilichen oder justiziellen Maßnahme eines Mitgliedstaats („Anordnungsstaat“) in einem anderen Mitgliedstaat („Vollstreckungsstaat“). Geregelt werden „zeitweilige Überstellungen inhaftierter Personen“, Vernehmungen per Video- oder Telefonkonferenz, Hausdurchsuchungen, die Überwachung der Telekommunikation, die Ausspähung von Finanztransaktionen oder die Entsendung von heimlich ermittelnden Polizisten.

Drucksache Nr. 18/1439 

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Datentausch von Interpol, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär über die Projekte VENNLIG und HAMAH

Das US-Verteidigungsministerium und das US-Justizministerium betreiben Datensammlungen mit Informationen über im Irak und Afghanistan "identifizierte ausländische Terroristen". Über die Polizeiorganisation Interpol werden auch die EU-Polizeiagentur Europol und das Bundeskriminalamt eingebunden. Laut dem Interpol-Direktor solle der Datentausch intensiviert werden. Eine "Fusion Task Force" und ihre "sechs regionalen Projekte" habe ähnliche Initiativen in Bosnien, Libyen und Somalia begonnen.

Drucksache Nr. 18/1411 

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Abschuss eines syrischen Kampfflugzeugs über angeblich türkischem Luftraum am 23. März 2014

Über der syrischen Provinz Latakia schossen türkische Kampfflieger am 23. März 2014 ein syrisches Kampfflugzeug ab. Analog zum Abschuss eines türkischen Kampfflugzeuges vom Typ F-4 Phantom am 22. Juni 2012, bei dem sich die Bundesregierung auf die Angaben der türkischen Regierung verlassen hat, hat sie offenkundig auch diesmal kein Interesse an der Aufklärung des Vorfalles, obwohl die türkische Regierung später einräumen musste, dass deren ursprüngliche Darstellung des Zwischenfalls unzutreffend war.

Drucksache Nr. 18/1275 

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Rüstungsexporte von Kleinen und Leichten Waffen

Die Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen bedarf der Genehmigung der Bundesregierung. In ihrem Rüstungsexportbericht weist die Bundesregierung den Wert der Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen aus, allerdings bilden Kleinwaffen nach dt. Recht keine eigene Kategorie. Die Aufbereitung der Zahlen im Rüstungsexportbericht lassen bestimmte Bereiche der Exporte von Kleinen Waffen, aber auch von Leichten Waffen unterbelichtet.

Drucksache Nr. 18/1422 

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Das vom US-Geheimdienstpartner Booz Allen programmierte Grenzkontrollsystem PISCES und seine Nutzung auch in der Europäischen Union

Der US-Geheimdienstpartner Booz Allen Hamilton hat ein Grenzkontrollsystem programmiert, das von der US-Regierung an Länder wie Irak, Afghanistan, Pakistan oder Jemen verschenkt wurde. Auch in der Türkei, im Kosovo und in Malta läuft ein PISCES. In Veröffentlichungen heißt es, im Gegenzug erhielten die USA Daten aus den PISCES. Aus Sicht der Fragesteller widerspricht dies EU-Datenschutzregeln. Überdies könnte das Systemüber eine Hintertür des US-Militärgeheimdienstes NSA verfügen.

Drucksache Nr. 18/1271 

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Aktivitäten von Bundesbehörden bei der EU-Polizeiagentur Europol zur Verfolgung der PKK

Im Oktober 2013 fand bei der europäischen Polizeiagentur Europol ein „Meeting“ zur Verfolgung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) statt, laut Bundesinnenministerium „auf Initiative des Bundeskriminalamts“. Außerdem sei eine „Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung“ vereinbart worden. Europol wird so zum Instrument politischer Verfolgung kurdischer Gruppen.

Drucksache Nr. 18/1270 

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Visaerteilungen im Jahr 2013

Wie aus früheren Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE zur Visaerteilungspraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, aber auch bei einzelnen Auslandsvertretungen innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (BT-Drs. 17/12755). Nicht erfasst sind Fälle, in denen wegen hoher Anforderungen oder Schikanen ein Visumverfahren nicht länger betrieben und aufgegeben oder mangels Erfolgsaussichten kein Antrag gestellt wird.

Drucksache Nr. 18/1212 

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Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU

Das am 21. März 2014 im Zuge des EU-Gipfels in Brüssel unterzeichnete Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU enthält u.a. Vereinbarungen zu einer außen-, militär- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Auskunft über den Inhalt dieser Vereinbarungen und den Stand der Zusammenarbeit zu geben.

Drucksache Nr. 18/1221 

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