Die Kleine Anfrage fragt nach dem Rauschmittelkonsum von Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan und in Deutschland, seinen Ursachen, den daraus resultierenden Schäden und möglichen Problemlösungen. Zudem erfragt sie die Kriterien von übermäßigen Alkoholkonsum in der Bundeswehr. Außerdem wird nach der Entwicklung von Suchthilfeprogrammen für Soldatinnen und Soldaten gefragt.
EUROSUR soll ab Dezember 2013 bereits vorhandene Überwachungskapazitäten der EU-Mitgliedstaaten zusammenschalten. Hierfür werden „nationale Koordinierungszentren“ eingerichtet, in denen auch militärische Daten verarbeitet werden. EUROSUR bedeutet die weitere Stärkung der Grenzpolizei Frontex und ist damit die zynische Antwort der Europäischen Union auf den Arabischen Frühling.
Polizeieinsätze im Ausland werden ein immer wichtigeres Gebiet der Außen-, aber auch der Militärpolitik. Sie unterliegen jedoch einer viel geringeren parlamentarischen Kontrolle als Bundeswehreinsätze und führen zumindest teilweise zu einer Vermischung von Polizei- und Militäraufgaben. DIE LINKE fordert, die parlamentarische Kontrolle dieser Einsätze zu verbessern. Um ein Mindestmaß an Kontrolle zu sichern, wird diese Anfrage jedes Quartel gestellt.
Quartals-Standardanfrage. Sogenannte Amtshilfemaßnahmen und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr werden von der Bundesregierung immer häufiger als Mittel verwendet, die Bevölkerung an Inlandseinsätze des Militärs zu gewöhnen. Die Informationspolitik der Regierung ist mehr als unbefriedigend, so dass wir quartalsmäßig die durchgeführten und bevorstehenden Einsätze abfragen.
Mit dem Fortgang des Krieges in Syrien spitzt sich auch die Notlage für die mittlerweile über fünf Millionen Flüchtlinge immer weiter zu. Syrische Flüchtlinge in Ägypten geraten zudem unter Druck, das Land wieder zu verlassen. Durch immer neue Maßnahmen zur Abschottung der Landgrenzen sind die Flüchtlinge vermehrt auf die Fahrt über das Mittelmeer angewiesen - die mit dem Herbst immer gefährlicher wird. Die Möglichkeiten der EU, gemeinsam Flüchtlinge aufzunehmen, bleiben hingegen ungenutzt.
Mehrere Einrichtungen der EU wurden nach Medienberichten von Geheimdiensten der USA und Großbritanniens infiltriert. Die Bundesregierung erklärt, „Sicherheitsbüros“ von EU-Institutionen würden „dieAufgabe der Spionageabwehr wahrnehmen“. Es ist aber unklar, wer damit gemeint ist. Die Spionage unter EU-Mitgliedstaaten würde den Artikel 7 EUV verletzen. Die Spionage hat auch Einfluss auf das Safe Harbor-Abkommen, die Datenschutz-GVO und das geplante EU-US-Freihandelsabkommen.
Die Reaktionen der Bundesregierung auf die Abhörattacke der NSA auf das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin standen und stehen in deutlichem Kontrast zum Regierungshandeln in den Monaten Juni bis Ende Oktober 2013. Nachdem lange keinerlei eigene sytematische Aufklärung der Überwachung betrieben und Erklärungen der USA blind vertraut wurde, soll nun alles überprüft und neu bewertet werden. Weiterhin bleiben allerdings die Dokumente des Whistleblowers Snowden die einzigen harten Fakten.
Die EU-Kommission teilte der Abgeordneten Sevim Dagdelen in einem Schreiben vom 9. August 2013 mit, dass sie aufgrund ihrer und weiterer Beschwerden wegen zu langer Wartezeiten im Visumverfahren im Dezember2012 ein so genanntes EU-Pilotverfahren eingeleitet hat, das insgesamt 13 EU-Mitgliedstaaten betrifft. Bei fortbestehenden Mängeln könnte allerdings auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.
Die EU unterhält mit dem "Intelligence Analysis Centre" (EU INTCEN) und dem "EUMS INT Direktorat" zivile und militärische Geheimdienststrukturen, die zunehmend kooperieren. Aus meiner Sicht verletzt die Zusammenarbeit das in Deutschland geltende Trennungsgebot. Auch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten arbeiten in den Strukturen und steuern eigene Informationen bei, weitere Daten kommen z.B. aus der hochauflösenden Satellitenaufklärung.
Letztes Jahr hatte das BKA in einem "Lagebild Luftsicherheit 2012" vor dem Einsatz von ferngesteuerten Drohnen und Modellflugzeugen mit Sprengstoffen gewarnt. Das LKA Baden-Württemberg ermittelt gegen vier Nazis, die Antifaschisten mit einer fliegenden Bombe angreifen wollten. An einem anderem Verfahren gegen zwei tunesische Staatsangehörige sind auch Bundesbehörden beteiligt. Die Verfügbarkeit billiger fliegender Kameras führt zu deren Nutzung auch von linken Akivisten für Zwecke des Protests.