Wie hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen zum möglichen Ausbau von EU-LISA (Europäische Agentur für IT-Großsysteme) zu einem zentralen ITService- Provider für europäische Sicherheitsbehörden positioniert, bzw. welche Position beabsichtigt sie, in weiteren Diskussionen einzunehmen (bitte auch schildern, welche Datenbanken oder sonstigen Systeme aus Sicht der Bundesregierung durch EU-LISA verwaltet werden könnten), und wie steht sie zur Planung von Europol, gemeinsame Zwangsmaßnahmen im Rahmen von „Joint Action Days“ zukünftig durch weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten, mithin über die bereits stattfindende Pressearbeit hinauszugehen?
Welche Informationen kann die Bundesregierung über Zweck und Finanzierung des im Bau befindlichen Lagers in der ukrainischen Ortschaft Zhdanowka in der östlichen Region Donezk mitteilen, das zur Inhaftierung von Migrantinnen und Migranten geplant ist und über das im russischen Fernsehen gemutmaßt wurde, es könnte für politische Gefangene in der Ukraine verwendet werden (www.youtube. com/watch?v=A857PbiAKDw&t=5m30s, ab Minute 5:30), und inwiefern besteht zu diesem Projekt eine migrationspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und der Türkei?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Voraussetzungen für faire und freie Wahlen bei den Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014 in der Ukraine zu unterstützen, und unter welchen Umständen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Durchführung der Wahl das Risiko birgt, zu einer Eskalation der Krise in der Ukraine beizutragen?
Was ist der Bundesregierung über Typ, Anzahl und Ausstattung weiterer Drohnen bekannt, die das US-Militär zukünftig in Stützpunkten in Bayern stationieren möchte und wobei es sich nach meiner Kenntnis um Derivate der Kampfdrohne „Predator“ handelt (z. B. „Gray Eagle“), und welchen Stand hat das Genehmigungsverfahren für die Flüge der (je nach Ausführung auch bewaffnungsfähigen) Drohne „Hunter“ in „Verbindungskorridoren“ zwischen einzelnen US-Basen, das laut der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/533 eine erweiterte technische Bewertung erfordert, die „US-Seite“ hierfür aber nicht alle nötigen Unterlagen vorgelegt hat (bitte mitteilen, welche Unterlagen vorliegen und welche fehlen bzw. wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kooperationen deutscher Partner mit dem ukrainischen Center for Research on the Liberation Movement, und inwieweit wurde bzw. wird die Institution mit öffentlichen Geldern aus Deutschland unterstützt?
Bei welchen Treffen von NATO-Gremien wurde die Entscheidung behandelt, angesichts der Ukrainekrise die militärische Präsenz der NATO in den osteuropäischen Mitgliedstaaten zu verstärken (bitte nach Datum, Ort und Gremium aufschlüsseln), und in welcher Form haben sich deutsche Verbindungsbeamte und/ oder Soldatinnen und Soldaten bislang an Treffen beteiligt, in denen die Vorbereitung dieser Verstärkung Thema war bzw. waren diese bereits in die Planung eingebunden (bitte nach Anzahl, Ort und Gremium aufschlüsseln)?
An welchen Rasterfahndungen haben sich Polizeien und/oder Geheimdienste des Bundes in den letzten 15 Jahren beteiligt (bitte nach Jahren und verantwortlichen bzw. durchführenden Behörden aufschlüsseln), und welche davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachhinein für (auch teilweise) rechtswidrig erklärt (bitte, sofern bekannt, die Gründe oder wenigstens die Fundstelle der richterlichen Entscheidung angeben)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass die Nichtbeantwortung ihrer Eingaben vom 11. Juni 2013 an die USA zu den ausufernden NSA-Spionageprogrammen sowie die Ergebnislosigkeit der zahlreichen weiteren Nachfragen und Demarchen (beispielhaft: Bundestagsdrucksache 17/14833, Die Welt vom 24. März 2014) auch einer fehlenden Bereitschaft geschuldet sein könnten, mehr Druck gegenüber US-Repräsentanten auszuüben und aus meiner Sicht stattdessen zu signalisieren, man sei letztlich einverstanden mit den Überwachungsvorhaben (beispielhaft: „Friedrich erhebt Sicherheit zum,Supergrundrecht’“, www.heise.de vom 17. Juli 2013; „Friedrich: Speichern von Daten dient einem, edlen Zweck’“, Der Tagesspiegel vom 14. Juli 2013), und inwiefern glaubt sie weiterhin daran, jemals Antworten auf die besagten Fragen zu erhalten (bitte auch darlegen, aus welchen Fakten die Bundesregierung diese Schlussfolgerung zieht)?
Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung zur Einschränkung von Twitter und YouTube geäußert, mit der die türkische Regierung auf die Veröffentlichung von Vorwürfen über Korruption und die Beratung über einen Militäreinsatz in Syrien und mögliche Rechtfertigungsgründe reagiert hat, und wie bewertet sie die Lage der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in der Türkei?
Wie positioniert sich die Bundesregierung beim Stand der Schiedsgerichte bezüglich zum Freihandelsabkommen EU/Kanada (CETA)? Kann es dort eine Ausweitung von Schiedsgerichtsverfahren geben, und wie hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass es eben nicht zu einer solchen Ausweitung kommt?