Inwiefern trifft es zu, dass Geheimdienste der Bundesregierung im Rahmen des Geheimdienstnetzwerks SSEUR (womit nach Kenntnis der Fragesteller das Netzwerk 14 Eyes gemeint sein dürfte) „Students“ zu Trainings zur Cybersicherheit entsandt haben (https:// tinyurl.com/m9pn3nb; bitte angeben, um welche Trainings es sich dabei gewöhnlich handelt), und welche „marktverfügbare[n] Schadsoftwaresimulationen“ haben Behörden der Bundesregierung (auch zu Test- oder Trainingszwecken) bislang beschafft (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/164, bitte neben den Produktnamen auch die Hersteller benennen)?
Wie viele Diplomatinnen und Diplomaten der „Five-Eyes-Staaten“ Großbritannien, USA, Neuseeland, Australien und Kanada wurden in den letzten zehn Jahren wegen vermuteter bzw. bewiesener Spionage oder sonstiger unerwünschter Aktivitäten mittels einer „Stillen Ausweisung“ des Landes verwiesen (Süddeutsche Zeitung, 19. November 2013), und wie stellt sich diese Zahl im Verhältnis zu anderen Ländern, insbesondere Russland und China, dar?
Woran scheitert nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale Suche nach einem Staat, der die syrischen Giftgasvorräte aufnehmen und vernichten soll (vergleiche www.tagesschau.de/ausland/syrienkrieg100.html), und inwiefern hat sich die Bundesregierung an der Suche beteiligt und ihre eigene Unterstützung angeboten?
Wann genau soll das Grenzüberwachungssystem EUROSUR im Dezember 2013 als Gesamtplattform auf EU-Ebene bzw. im deutschen „Nationalen Kontrollzentrum“ im Jahr 2014 beginnen (bitte auch mitteilen, wenn nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür jeweils eine Eröffnungsprozedur vorgesehen ist), und inwieweit ist mittlerweile absehbar, „ob und ggf. welche Mitgliedstaaten unbemannte Luft- und Bodenroboter oder Satellitenaufklärung für die Grenzüberwachung einsetzen werden und die daraus gewonnenen Erkenntnisse anderen Mitgliedstaaten über EUROSUR zur Verfügung stellen werden“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Mit welchen Staaten haben die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nach Kenntnis der Bundesregierung vertragliche Vereinbarungen getroffen, die eine Auslieferung von US-Staatsbürgern an den Internationalen Strafgerichtshof ausschließen sollen, auch wenn diese mutmaßlich Verbrechen auf dem Territorium des Vertragsstaats verübt haben (vgl. www.monde-diplomatique.de/pm/2013/ 11/08.mondeText1.artikel,a0033.idx,8), und inwiefern bestehen vergleichbare Vereinbarungen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Hinweise hat der Generalbundesanwalt hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA (wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinstze von Deutschland aus gesteuert werden sowie wegen der fortgesetzten Spionage in Deutschland) erlangt, die immer noch als „Prüfvorgänge“ bzw. „Beobachtungsvorgänge“ geführt werden, und sofern die Prüfungen weiterhin nicht abgeschlossen sind, inwiefern sind hierfür ablehnende Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts, der deutschen Geheimdienste oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich?
Welche Hinweise hat die Bundesanwaltschaft hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA (wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinsätze von Deutschland aus gesteuert werden sowie wegen der fortgesetzten Spionage in Deutschland) erlangt, die immer noch als „Prüfvorgänge“ bzw. „Beobachtungsvorgänge“ geführt werden, und sofern die Prüfungen weiterhin nicht abgeschlossen sind, inwiefern sind hierfür ablehnende Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Innen- und Außenministeriums, der deutschen Geheimdienste oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich?
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf das Bestreben Frankreichs, Teil des Spionagenetzwerks „Five Eyes“ zu werden, und inwiefern treffen Medienberichte (www.tagesschau.de/ausland/ fiveeyes100.html) zu, wonach auch die Bundesregierung Teil von „Five Eyes“ werden wollte bzw. will?
Welche weiteren Informationen kann die Bundesregierung über die ausländischen Banken sowie weitere in- und ausländische Investoren (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 38 bis 40 des Abgeordneten Alexander Ulrich vom 11. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12764) mitteilen, deren Forderungen an griechische Schuldner durch die Rettungsprogramme ganz oder teilweise beglichen wurden (bitte jeweils aufschlüsseln nach Gläubiger, Herkunft und Höhe der verwendeten Mittel und Anteil der Schuld, der durch diese Mittel beglichen wurde)?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die geplanten Änderungen der EU-Verträge im Zusammenhang mit den diskutierten Wettbewerbspakten nicht im vereinfachten Änderungsverfahren (Artikel 48 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union) vorgenommen werden können, da sie zu einer Ausdehnung der der Union übertragenen Zuständigkeiten führen (http://blog.arbeit-wirtschaft. at/marktkonform-statt-rechtskonform-merkelserneuerter- versuch-zur-neoliberalen-dressureuropas- durch-wettbewerbspakte/), und inwiefern wird die Bundesregierung gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen, die dann auch den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht werden müssten?