Welchen Inhalt hat ein nach meiner Kenntnis (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14053 zu Frage 11) noch im Juni 2013 aus den USA erwartetes offizielles Verhandlungsangebot bzw. eine entsprechende Mitteilung zur möglichen Beschaffung von Kampfdrohnen (insbesondere der Firma General Atomics), und in welchen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung wird diese nun behandelt bzw. wie wird damit weiter verfahren?
Wie stellt sich die Zahl richterlicher Entscheidungen zur Herausgabe von Daten zu Konten bzw. Finanztransaktionen durch Banken und Finanzinstitute (auch Kreditkarten) auf Anfragen durch das Bundesministerium des Innern und den Bundesnachrichtendienst in den letzten sieben Jahren dar, und wie viele derartige Anfragen wurden im fraglichen Zeitraum bei den zuständigen Stellen (Zoll- oder Bundeskriminalamt) aus dem Ausland gestellt (bitte nach Ländern und anfragenden Behörden aufschlüsseln)?
Um welche Art von Fahrzeug handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem (wie unter anderem auf der Website www. marinetraffic.com dargestellt) als unter deutscher Flagge fahrenden SAR-Schiff (Search and Rescue Vessel) ausgewiesenen „AD-Laboratory“ mit der MMSI-Nummer 211001395 (bitte auch den Besitzer angeben), und in welchem Auftrag bzw. mit welcher Aufgabe hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2013 daran mitgewirkt, den griechischen Tanker „Salamis“, der 102 Flüchtlinge aus Seenot gerettet und an Bord genommen hatte, am Einlaufen in maltesische Hoheitsgewässer und den Hafen Valetta zu hindern (vgl. www.proasyl.de/de/ news/detail)?
Aus welchem Grund wurde in der Antwort zu Frage 17 meiner Kleinen Anfrage zu Spionagedrohnen der Bundeswehr (Bundestagsdrucksache 17/14053) nicht mitgeteilt, dass nach meiner Kenntnis der Datenschutzbeauftragte der Bundeswehr nicht in die Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes für die Drohne „Euro Hawk“ einbezogen wurde, da ein solches Konzept trotz einer entsprechenden grundsätzlichen Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zum Umgang mit personenbezogenen Daten nicht einmal in Ansätzen existiert, und wie wurde bzw. wird besagte Weisung hinsichtlich aller anderen militärischen Aufklärungsdrohnen umgesetzt (bitte insbesondere die Beteiligung der Datenschutzbeauftragten des Bundes sowie der Bundeswehr darstellen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der technischen Umsetzung der Abschaltung des griechischen Radio- und Fernsehsenders ERT vor dem Hintergrund, dass in griechischen Medien berichtet wird, dass die Abschaltung nach dem Erwerb der griechischen Telekommunikationsgesellschaft OTE durch die Deutsche Telekom AG technisch in Berlin realisiert wurde, und welche anderen Einrichtungen des griechischen Staates sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls ebenfalls von Leistungen der Telekommunikationsgesellschaft OTE abhängig, die von Berlin aus abgeschaltet werden können?
Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) sowie die „Task Force Griechenland“ über die Entscheidung der griechischen Regierung informiert, die staatliche Rundfunkanstalt ERT zu schließen, und inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter/-innen der Troika, der Task Force, europäischer Regierungen oder anderer Organisationen mit der griechischen Regierung über den Beschluss kommuniziert oder versucht, Einfluss auf die Entscheidung der griechischen Regierung zu nehmen?
Welche Details kann die Bundesregierung zur jeweiligen Zahl und zu dem Aufgabengebiet der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes angeben, die dort in den Gruppen ST 1, ST 2 und ST 3 bzw. den dazugehörigen Referaten zum Thema „Politisch motivierte Kriminalität“ tätig sind (bitte insbesondere darstellen nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der „Auswertung, Analyse, Früherkennung“ befasst sind), und welche Details kann die Bundesregierung zu den Initiatorinnen und Initiatoren, Teilnehmenden, Zielen und Inhalten des Projekts „Europäische Netzwerke“ mitteilen, das sich nach meiner Kenntnis gegen international aktive linke Gruppen richtet?
Welche Details sind der Bundesregierung bekannt, inwiefern US-Einrichtungen in Deutschland in die Steuerung oder Übermittlung von Aufklärungsdaten (auch als Relaisstationen) von US-Drohnen im Rahmen des EUCOM oder AFRICOM involviert sind bzw. werden sollen, wie es im Bericht einer Friedensinitiative ausgeführt wird (http://tinyurl.com/ qgozkea), und was nach Auffassung des Fragestellers bedeuten würde, dass US-Kampfhandlungen in Afrika oder Asien dazu führen, dass etwa der US-Stützpunkt Ramstein gemäß dem Völkerrecht ein legitimes Ziel für Vergeltungsmaßnahmen der Angegriffenen darstellt, und wie ist es gemeint, wenn ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung in der Bundespressekonferenz vom 27. Mai 2013 zum Prototyp des „Euro Hawk“ der Bundeswehr erklärt, „nicht die Möglichkeit [zu] haben, ohne Einbindung der amerikanischen Stellen entsprechende Flüge zu konzipieren. Das heißt unter dem Strich: Wir müssen immer fragen“ (bitte die „fragenden“ und „erfragenden“ Stellen sowie die offensichtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen angeben)?
Inwiefern haben sich mittlerweile Hinweise im Rahmen des „kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog[s]“ mit den USA, einem Gespräch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, mit Außenminister John Kerry in den USA, durch deutsche Verbindungsbeamte bei US-Militärs von AFRICOM oder andere diplomatische Initiativen ergeben, dass US-Einrichtungen in Deutschland tatsächlich für die Steuerung der Flüge von US-Drohnen über afrikanischen und asiatischen Ländern bzw. Kampfhandlungen genutzt werden, und auf welche deutschen „Rechtsnormen“ (Antwort auf meine Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 17/14062) bzw. strengen „Regeln des Rechts“ (Mündliche Frage 44 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Plenarprotokoll 17/245) wird sich konkret bezogen, wenn davon gesprochen wird, die Bundesregierung nehme die USA „beim Wort“, dass diese stets eingehalten würden, sofern US-Infrastruktur in Deutschland auch ohne Wissen der Bundesregierung für Einsätze von US-Drohnen genutzt wird (bitte insbesondere hinsichtlich so genannter „gezielter Tötungen“ angeben, da sich die genannten Fragen genau darauf bezogen)?
Welche libyschen oder sonstigen zivilen oder militärischen Behörden werden in bilateralen polizeilichen Projekten oder im Rahmen der EUBAM-Mission von Maßnahmen der 20 dort eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten konkret adressiert (bitte für jede einzelne Maßnahme/Workshop/Training der Bundespolizei und, soweit der Bundesregierung bekannt, der beteiligten Länderpolizeien darstellen), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeit von Polizei und Militär für die Grenzüberwachung bzw. weitere Belange der inneren Sicherheit in Libyen derzeit geregelt (sofern in unterschiedlichen Provinzen zurzeit in unterschiedlicher Zuständigkeit, bitte jeweils einzeln darstellen)?