Andrej Hunko ist einer der Bundestagsabgeordneten, die Ende Oktober aus der Linken austraten um das Bündnis Sahra Wagenknecht zu gründen. Im Multipolar-Interview spricht er über den geplanten Umgang des Bündnisses mit der AfD. Eine Koalition lehnt auch er ab, schließt aber nicht aus, in einzelnen Sachfragen im Parlament gemeinsam abzustimmen. Man werde „ein inhaltsbezogeneres Herangehen an den Tag legen“. Hunko erläutert außerdem die Position des Bündnisses zur Energiepolitik („eine Deindustrialisierung droht“) sowie zur Aufarbeitung der Corona-Zeit.
Auf welche wissenschaftliche Evidenz stützt sich das Zitat des Bundesgesundheitsministers, Dr. Karl Lauterbach, im „Fakten-Booster #02 ‚Die zweite Auffrischimpfungʼ“ vom 18. August 2022 (www.zusammengegencorona.de/faktenbooster/), dass Hirnschäden und Demenz mögliche Spätfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion seien und eine zweite Auffrischimpfung gegen Covid-19 diese „gerade bei den über 60-Jährigen … deutlich verringern“ könne, und wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugewinn an Schutz gegen derartige Spätfolgen durch eine zweite Auffrischimpfung gegenüber einer einzelnen Auffrischung?
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Andrej Hunko, Matthias M. Birkwald, Zaklin Nastic und Alexander Ulrich nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ (Drucksachen 20/2573 und 20/3312):
Erneut will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz verändern, um Corona-Maßnahmen bis zum Frühjahr 2023 zu verlängern bzw. zu ermöglichen. Wir lehnen diese Verlängerung ab und stimmen deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Zeit ist überfällig, um den Corona-Krisenmodus zu verlassen und zu einer rationalen, evidenzbasierten und verhältnismäßigen Politik im Umgang mit dem Virus zu gelangen, wie die meisten anderen europäischen Länder.
Rede von Andrej Hunko zu Protokoll in der Bundestags-Debatte am 7. April 2022 über eine Corona-Impfpflicht
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
seit Beginn der Pandemie vor gut zwei Jahren ist immer wieder der Anspruch formuliert worden, der Wissenschaft zu folgen. Auch wenn ich den zugrundeliegenden Gedanken teile, habe ich dieses Mantra immer auch kritisch gesehen. Denn allzu oft wurde es instrumentalisiert, um entgegen existierender Evidenz einen vermeintlichen wissenschaftlichen Konsens in Stellung zu bringen, um politische Entscheidungen zu rechtfertigen. Heute ist bedauerlicherweise wieder ein solcher Tag. Für mich ist klar: Mit wissenschaftlichen Argumenten lässt sich eine Impfpflicht nicht rechtfertigen.
Um es vorwegzusagen, weil bedauerlicherweise so manche im absichtlichen Falschverstehen äußerst begabt sind: Ich betrachte die Impfung gegen Covid-19 für einen wichtigen Baustein zur Bewältigung der Pandemie, bin selbst geimpft und halte die Impfung vor allem für Risikogruppen für empfehlenswert. Die Einführung einer Verpflichtung oder gar eines Zwangs zur Impfung lehne ich jedoch ab und teile die diesbezügliche Ansicht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von Januar 2021.
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 beschäftigt sehr viele Menschen. Die einen fürchten dadurch einen unverhältnismäßigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die anderen erhoffen sich durch eine Impfpflicht vor allem ein baldiges Ende der Pandemie und der gegen Sie in Stellung gebrachten Maßnahmen.
Ich halte die Impfung gegen Covid-19 für einen wichtigen Baustein der Pandemie-Politik, bin selbst geimpft und halte die Impfung vor allem für Risikogruppen für empfehlenswert. Zugleich lehne ich die Einführung einer Verpflichtung oder gar eines Zwangs zur Impfung ab und teile die diesbezügliche Ansicht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von Januar 2021 (Resolution 2361 (2021)). Die folgenden Gründe sind für mich ausschlaggebend:
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der russischen Regierung, den mit einem westlichen Vakzin geimpften russischen Staatsbürgern bei Vorlage eines Antikörpernachweises ein russisches Corona-Zertifikat auszustellen, als einen ersten Schritt Russlands zur Anerkennung westlicher Impfstoffe (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/130028/Russland-erleichtert-Zugang-zu-Coronazertifikaten) und plant die Bundesregierung eine vergleichbare Regelung für Menschen, die mit russischen oder anderen nicht von der EMA anerkannten Vakzinen geimpft sind, bzw. setzt sie sich auf EU-Ebene für eine vergleichbare gemeinsame Regelung ein (wenn nein, warum nicht)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der russischen Regierung, den mit einem westlichen Vakzin geimpften russischen Staatsbürgern bei Vorlage eines Antikörpernachweises ein russisches Corona-Zertifikat auszustellen, als einen ersten Schritt Russlands zur Anerkennung westlicher Impfstoffe (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/130028/Russland-erleichtert-Zugang-zu-Coronazertifikaten) und plant die Bundesregierung eine vergleichbare Regelung für Menschen, die mit russischen oder anderen nicht von der EMA anerkannten Vakzinen geimpft sind, bzw. setzt sie sich auf EU-Ebene für eine vergleichbare gemeinsame Regelung ein (wenn nein, warum nicht)?
Welche Modellrechnungen liegen den am 19. Dezember 2021 veröffentlichten Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung zugrunde (bitte nach modellierten Neuinfektionen und Intensivstation-Belegungen jeweils für den Fall mit und ohne Einführung der geforderten „starken Kontaktreduktionen“ aufschlüsseln), und wie begründet die Bundesregierung ihre Weigerung, diese Modellrechnungen offenzulegen, vor allem angesichts der Forderung des Expertenrats nach „nachvollziehbaren Erklärungen der neuen Risikosituation und der daraus folgenden Maßnahmen“ (s. www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-expertenrat-regierung-gibt-modellrechnungen-nicht-heraus.7aa5e1d9-9194-4841-90e7-db5bb5faa8b0.html)?
Wird die Bundesregierung zur Verbesserung der Datengrundlage in Bezug auf die Pandemiepolitik im Gegensatz zur Vorgängerregierung (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 81, Plenarprotokoll 19/226 vom 5. Mai 2021) regelmäßige, bundesweit repräsentative Stichprobentestungen vergleichbar mit dem „COVID-19 Infection Survey“ der britischen Statistikbehörde ONS und der University of Oxford durchführen, um ein gesichertes Bild des Infektionsgeschehens und der in der Bevölkerung vorhandenen Immunität gegen COVID-19 zu erlangen, und, wenn nein, warum nicht?
Nach der Orientierungsdebatte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus trudeln nun die einzelnen Anträge ein. Darunter auch einer, den insgesamt sieben Abgeordnete der Linksfraktion unterzeichnet haben: Gemeinsam mit dem FDP-Politiker Wolfgang Kubicki sprechen sich Gregor Gysi, Sahra Wagenknecht, Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und Alexander Ulrich gegen die Impfpflicht aus. In dem Antrag, der »nd.Der Tag« vorliegt, heißt es: »Selbst eine nicht auf Ausrottung, sondern auf dauerhafte und nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hängt an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen.«
Rede von Andrej Hunko im Namen der Linksfraktion (UEL) in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in der Dringlichkeitsdebatteam 27. Januar 2022zum Thema "Covid-19 mit Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bekämpfen".
Vielen Dank. Vielen Dank auch Mr Stefan SCHENNACH für diesen Bericht. Wir sind uns da in sehr sehr vielen Sachen einig. In dem Bericht wird noch mal darauf hingewiesen, dass es eine viel bessere Pandemieplanung auch in Zukunft geben muss, da bin ich ja auch einverstanden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass wir zum Beispiel die Patente aufheben sollten. Auch das ist auch eine Position der Versammlung, die ich selbst auch mit eingebracht habe, es sind sehr sehr viele richtige Dinge. Ich möchte trotzdem auf ein paar Punkte hinweisen, die ich etwas anders sehe.
Diese Position bekräftigte der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko gegenüber Telepolis: "Die Vorstöße, die medizinische Versorgung Ungeimpfter einzuschränken, oder sie an den Kosten einer möglichen Behandlung zu beteiligen, legen die Axt an das Solidarprinzip des Gesundheitssystems."
Damit würde die Büchse der Pandora geöffnet, der dann morgen auch die Aufkündigung des Solidarprinzips für Raucher, Übergewichtige, Skifahrer etc. stehen könnte. "Ich hoffe, diese Vorschläge sind jetzt vom Tisch", so Hunko, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte.
Oppositionspolitiker kritisierten die am späten Donnerstagabend beschlossene neue Genesenenregel. Der Linkenabgeordnete Andrej Hunko bemängelte, dass das Parlament keinen Einfluss mehr auf die Dauer des Genesenenstatus habe, weil das Robert Koch-Institut über die Dauer selbst entscheide. "So kann die Bundesregierung über ihre Weisungsmöglichkeit an das RKI die Basis für die Grundrechtsentzüge definieren, ohne diese nach außen verantworten zu müssen", sagte Hunko. Erst im November hatte die Ampel-Koalition die Entscheidungshoheit über Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie von der Regierungsebene her stärker ins Parlament zurückverlagert.
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ (Drucksachen 20/188 und 20/250):
Dem von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf, in dem eine Impfpflicht für Beschäftigte besonderer Berufsgruppen im Pflege- und Gesundheitsbereich („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) vorgesehen ist, kann ich nicht zustimmen. Ich lehne die Einführung der einrichtungsbezogenen (ebenso wie der allgemeinen) Impfpflicht ab. Hierfür sind folgende Gründe für mich ausschlaggebend:
Entspricht die Regelung, dass als von COVID-19 genesene Personen nur jene gelten, die in den letzten sechs Monaten eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion vorweisen können (RKI) nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin dem aktuellen Forschungsstand über die Immunität infolge durchgemachter COVID-19- Erkrankungen (vgl. z. B. „Having SARS-CoV-2 once confers much greater immunity than a vaccine – but vaccination remains vital“, Science, 26. August 202), und inwieweit hält die Bundesregierung eine Änderung dieser Regelung (beispielsweise durch Verlängerung des oben genannten Zeitraums sowie durch die Akzeptanz von Antikörpertests als Nachweis einer durchgemachten Infektion) angesichts aktueller Forschungsergebnisse für geboten (vgl. „Sind Corona-Genesene wirklich nur sechs Monate geschützt?“, Zeit Online, 1. Oktober 2021)?
Am 7. September wurde im Bundestag ein weiteres Mal über Änderungen am Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Erneut wurden diese Änderungen völlig intransparent, fast ohne Diskussion und durch die "Hintertür" in einem anderen Gesetzentwurf versteckt, vorgenommen - dieses Mal im Gesetz für den Aufbaufonds für Flutgebiete (Drucksachen 19/32039 und 19/32275). Ich habe aus den folgenden Gründen mit NEIN gestimmt - genau wie der Rest der Fraktion DIE LINKE (siehe Abstimmungsergebnis). Hier meine Beweggründe:
Es ist inakzeptabel, dass die Änderungen am IfSG erneut in völlig intransparenter Weise über eine Hintertür in einem anderen Gesetz realisiert wurden – in diesem Fall das Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz. Derartig wichtige Themen müssen transparent und mit ausreichend Zeit diskutiert und dann abgestimmt werden. Dies war nicht gegeben, was schon allein eine Ablehnung begründen würde. Unter anderem auf Druck der LINKEN im Bundestag wurde die Abstimmung zumindest getrennt, so dass sie nicht mehr mit dem Aufbauhilfefonds gekoppelt ist.
Die Einführung einer generellen Pflicht, bei Einreise nach Deutschland einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können, ist nicht zeitgemäß. Durch die gesamte Pandemie-Zeit hindurch wurde diese Pflicht vom Infektionsgeschehen im Land vor der Einreise abhängig gemacht. Jetzt, wo anders als zuvor der Großteil der Bevölkerung gegen schwere Verläufe von Covid19 geschützt ist, stellt eine solche Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar.
Die ohne ausreichende parlamentarische Debatte eingefügte Erlaubnis für Arbeitgeber, den Impfstatus von Beschäftigten abzufragen und davon die Beschäftigung abhängig zu machen, lehne ich in dieser Form ab. Es gibt große Zweifel in Bezug auf die Datenschutzkonformität einer solchen Regelung und ob sie zum aktuellen Zeitpunkt geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist, um die Pandemie zu bewältigen. Die Entscheidung, sich mit den neuen Impfstoffen gegen Covid19 impfen zu lassen, muss eine persönliche Entscheidung sein. Um höhere Impfquoten zu erreichen, ist nicht Druck, sondern sind Überzeugung und transparente Kommunikation die richtigen Mittel.
Die Abkehr von der Sieben-Tage-Meldeinzidenz als alleinigen Maßstab für die teils gravierend in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie begrüße ich. Ich bekräftige, was ich bei der IfSG-Änderung im April gesagt habe: „Es ist Ausdruck des politischen Versagens der Bundesregierung, dass nach einem Jahr Pandemie noch immer kein verlässliches Instrument zur Darstellung des Infektionsgeschehens etabliert wurde. Regelmäßige repräsentative Stichprobentestungen könnten dieses Problem beheben. Aus mir unerfindlichen Gründen wird sich aber weiter auf die äußerst ungenaue Sieben-Tage-Inzidenz gestützt. Diese wird mit zunehmender Impfung der Risikogruppen außerdem immer weniger aussagekräftig und müsste differenziert nach Alterskohorten betrachtet werden.“
All diese Erwägungen zusammengenommen lassen mich zu dem Ergebnis kommen, die Änderungen abzulehnen.
"Der Aachener Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Linke) hat Vorschläge erarbeitet, wie die Folgen der Corona-Krise überwunden werden können. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat ihnen zugestimmt."
Mit einer großen Mehrheit von über 92 Prozent hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates einem Resolutionsentwurf des Aachener Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko zugestimmt, der ein Umdenken im Umgang mit der durch die Covid19-Pandemie entstandenen Krise fordert. Statt die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen und auf Austeritätspolitik zu setzen, ruft der Europarat die 47 Mitgliedsstaaten zu umfassenden öffentlichen Investitionen auf. Ziel müsse es sein, „strategisch wichtige Wirtschaftssektoren für zukünftigen Wohlstand, Wohlergehen und soziale Gleichheit zurückzugewinnen“ und die Krise im Sinne der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu überwinden.
Die Entschließung mit dem Titel „Überwindung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten sozioökonomischen Krise“ fordert darüber hinaus, die Staatliche Infrastruktur zu verbessern und allen zugänglich zu machen sowie durch Bildung und Ausbildung die Chance vor allem der benachteiligten Teile der Gesellschaft zu verbessern.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir diskutieren heute über den Bericht zur Überwindung der sozioökonomischen Krise, die durch Covid-19 ausgelöst wurde. Es ist ja eine tiefe Wirtschaftskrise ausgelöst worden, die auch dadurch verstärkt worden ist, dass viele Staaten auf die Pandemie nicht gut vorbereitet waren und wenn man sich mal anschaut, wie die Auswirkungen dieser Wirtschaftskrise auf die unterschiedlichen Teile unserer Gesellschaften waren, so muss man sagen, dass die Auswirkungen sehr sehr ungleich verteilt waren.
Während die Pandemie ja alle irgendwo trifft, sind die Folgen der Wirtschaftskrise sehr sehr ungleich verteilt. Nach Einschätzungen z.B. des Internationalen Währungsfonds geht man davon aus, dass alleine im Jahre 2020 die Anzahl der Menschen in extremer Armut um zusätzlich 100 Millionen weltweit gestiegen ist, dass die Armut und die Unterernährung von Kindern sich verdoppelt hat und das alles führt dazu, dass auch NGOs wie Oxfam von einer Hunger-Pandemie sprechen. Das betrifft eben auch große Teile der Welt – auf der anderen Seite ist – vielleicht überraschend – aber der Anteil der Dollar-Millionäre um 5,6 Millionen gestiegen, das Vermögen der 2700 Milliardäre ist um 60 % innerhalb dieser Pandemie gestiegen; das zeigt halt, wie außerordentlich die ungleiche Entwicklung ist.