Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

DSGVO

  • E-Evidence: EU und Deutschland schaffen Fakten beim Austausch von Cloud-Daten

    "Für den linken Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko verletzt London so die EU-Verträge und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er fordert die Kommission daher auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einzuleiten. Generell hält er es für "nicht hinnehmbar, dass eine Behörde persönliche Daten von einem Provider in einem anderen EU-Mitgliedstaat anfordern darf, wenn eine Strafbarkeit nur im Anordnungsstaat vorliegt". Die Kommission missachte auch grob das EU-Parlament, indem sie bereits mit Washington über weitere Zugriffsrechte verhandle."

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  • WHOIS-Daten im Internet: Auch Polizeien und Geheimdienste müssen Einschränkungen hinnehmen

    „Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein wichtiges EU-Instrument und soll sensible Daten im Internet schützen. Daraus ergeben sich Einschränkungen, die auch Polizeien und Geheimdienste hinnehmen müssen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

    Internetadressen, die über Domain-Registrare eingerichtet werden, sind in der sogenannten WHOIS-Datei hinterlegt. Bis zum Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren dort auch Personendaten der Inhaber/innen von Webseiten öffentlich einsehbar. Die WHOIS-Datei wird von der US-amerikanischen Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) verwaltet. Ein von der ICANN vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln angestrengtes Verfahren hat festgestellt, dass die WHOIS-Datenbank in ihrer ursprünglichen Form gegen die DSGVO verstößt. Europäische Polizeibehörden und Geheimdienste wollen trotzdem weiter auf diese Daten zugreifen. In der Diskussion ist, dass die Personendaten der WHOIS-Datei zukünftig von Interpol und/ oder Europol verwaltet werden.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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