Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Sanktionen

  • "Venezuela braucht dringend eine Perspektive auf eine Überwindung der gesellschaftlichen Polarisierung"

    Amerika21-Interview mit dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko zur Parlamentswahl, der Sanktionspolitik der USA, den Menschenrechten und der Rolle Deutschlands und der EU

    Herr Hunko, am Sonntag wird in Venezuela ein neues Parlament gewählt. Kann die Wahl einen Beitrag zur Lösung der tiefen Krise des Landes leisten?

    Darauf deutet gegenwärtig leider wenig hin. Wäre es im Vorfeld zu einer Einigung der Regierung auch mit weiteren Teilen der Opposition gekommen, wäre ich zuversichtlicher. Aber dies ist nicht geschehen. Die politische Krise wird sich also aller Voraussicht nach fortsetzen. Solange es keine politische Lösung gibt, wird sich wohl auch der wirtschaftliche Niedergang fortsetzen und die Lebensbedingungen verschlechtern.

    Es ist zu begrüßen, dass es zumindest zwischen moderaten Teilen der Opposition und der Regierung zu einer Verständigung über die anstehenden Parlamentswahlen gekommen ist. Aber eine wirkliche Lösung der Krise wird es nur über Verhandlungen geben, die auch einige der politischen Kräfte einbezieht, die bislang die US-gestützte Regime-Change-Politik mitgetragen haben. Sie müssten – genauso wie die Regierung – zu Zugeständnissen bereit sein. Das ist derzeit nicht absehbar.

  • Im Sanktionsrausch

    Von Andrej Hunko (Erstveröffentlichung auf diefreiheitsliebe.de)

    Die Covid-19-Pandemie hat viele Missstände verschärft und ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. So auch die teils verheerenden Auswirkungen der Sanktionspolitik. Denn bei der Frage, wie außenpolitisch auf Verletzungen der Menschenrechte, Brüche demokratischer und rechtsstaatlicher Standards oder des Völkerrechts reagiert werden soll, wird eine Antwort immer beliebter: Sanktionen.

    Gerade in Zeiten des Gesundheitsnotstands potenzieren sich die negativen Effekte dieser Maßnahmen für die Menschen in den betroffenen Ländern. So rang sich im Frühjahr der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, zu einer klaren Botschaft durch: Unilaterale Sanktionen müssten insbesondere zu Corona-Pandemiezeiten ausgesetzt werden, weil sie Menschenleben kosten, forderte er. „Dies ist die Zeit der Solidarität und nicht der Ausgrenzung.“ Ähnlich äußerte sich Michelle Bachelet, Hohe Kommissarin der für Menschenrechte der UN. Sie nannte insbesondere Kuba, Venezuela, Nordkorea, Iran und Zimbabwe als die am meisten betroffenen Länder.

    Seien es die Wahlmanipulation und die Repression gegen Protestierende in Belarus, die Vergiftung des russischen Oppositionspolitikers Alexei Nawalny oder Menschenrechtsverletzungen in Syrien: Insbesondere in der EU dauert es nie lange, bis der Ruf nach Sanktionen zu vernehmen ist.

    Natürlich ist das Bedürfnis verständlich und richtig, aktiv zu werden, wenn Menschenrechte verletzt werden. Doch die Wirkung von Sanktionen steht häufig dem proklamierten Ziel entgegen. DIE LINKE setzt sich deshalb seit langem gegen die Sanktionspolitik ein, wie zuletzt im Juni in einem Beschluss des Parteivorstandes bekräftigt wurde.

  • Schriftliche Frage zu Plänen der USA, Venezuela von der Dieselzufuhr abzuschneiden

    In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der USA deren Pläne thematisiert, Ausnahmeregelungen von den gegen Venezuela verhängten Wirtschaftssanktionen aufzuheben, die bislang noch die Versorgung mit Diesel unter anderem durch europäische Konzerne ermöglichen („US prepares to cut off diesel to Venezuela“, argusmedia.com, 21.08.2020), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Befürchtung von Nichtregierungsorganisationen und Oppositionspolitikern in Venezuela, dass ein solcher Schritt gravierende Konsequenzen für die Zivilbevölkerung hätte, weil elementare Dienstleistungen wie Teile der Stromversorgung, der Transport von Waren und Lebensmitteln und der Personennahverkehr maßgeblich von diesen Diesel-Lieferungen abhängen („USA wollen Venezuela von der Dieselzufuhr abschneiden“, amerika21.de, 28.08.2020)?

  • Schriftliche Frage zur Reaktion auf US-Sanktionen bezüglich Nord Stream 2

    Gibt es Überlegungen bei der Bundesregierung nach Artikel 96 der Charta der Vereinten Nationen über den Sicherheitsrat oder die Generalversammlung ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den US-Sanktionen und Sanktionsdrohungen bezüglich Nord Stream 2 anzufordern, und welche alternativen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung den Sanktionen, auch vor dem Hintergrund der US-Drohungen gegen den Hafen in Sassnitz (handelsblatt.com), entgegenzutreten?

  • „Bundestags-Hack“: Keine Cyber-Sanktionen gegen Russland!

    „Die Initiative der Bundesregierung, die Europäische Union wegen eines Cybervorfalls für Sanktionen gegen russische Staatsangehörige oder Organisationen zu gewinnen, ist äußerst problematisch. Es wäre die erste Anwendung des EU-Cybersanktionsregimes seit dessen Einrichtung vor drei Jahren. Das Auswärtige Amt würde damit in der deutschen Ratspräsidentschaft einen schwierigen Präzedenzfall schaffen“, kritisiert der europapolitische Sprecher und Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

    Als „böswillige Cyberaktivität“ will die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten „Cyber Diplomacy Toolbox“ eine gemeinsame Reaktion der EU-Mitgliedstaaten auf den „Bundestags-Hack“ von 2015 erreichen. Nach fünf Jahre dauernden Ermittlungen und einem Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen hat das Auswärtige Amt Listungsvorschläge in der Ratsarbeitsgruppe zu Cyberfragen vorgelegt. Um wie viele es sich handelt, bleibt unklar. Die Bundesregierung schreibt im Plural über „verantwortliche Akteure“.

  • Statt Sanktionen Völkerrecht und Multilateralismus stärken

    Die neuen EU-Sanktionen gegen Venezuela mitten in der Corona-Krise sind ein völlig falsches Signal. Sie flankieren die kriminellen Wirtschaftssanktionen der USA. UNO-Generalsekretär Guterres hat Recht: Jetzt ist nicht die Zeit für Sanktionen, sondern für Solidarität! Die Bundesregierung muss die EU-Ratspräsidentschaft und den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat dafür nutzen, dass diese völkerrechtswidrige Politik beendet wird.

    Rede von Andrej Hunko (DIE LINKE) im Bundestag am 01.07.2020 zur vereinbarten Debatte über die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

  • EU muss in Venezuela endlich vermitteln statt zu sanktionieren

    „Es ist fatal, dass die EU mitten in der Corona-Krise die Sanktionen gegen Venezuela verschärft. Die neue Sanktionsrunde ist völlig kontraproduktiv, die Ausweisung der EU-Botschafterin bedauerlich. Sanktionen und Ausweisung sollten zurückgenommen werden“, erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Hunko weiter:

    „Die Politik der EU gegenüber Venezuela ist ein einziges Trauerspiel. Sie schwingt sich als Richterin und Strafinstanz auf, statt zu vermitteln. Dabei könnte sie in dieser Rolle sehr viel erreichen und helfen, die tragische Krise des Landes zu überwinden. Stattdessen flankieren die EU und die Bundesregierung weiter die kriminelle US-Politik, die versucht, durch eine umfassende Wirtschaftsblockade das Land ausbluten zu lassen und so die Regierung zu stürzen.

  • Mündliche Frage zu US-Sanktionen trotz Corona-Krise

    Wie hat sich die Bundesregierung im Kontext der Coronakrise für die Lockerung oder Aufhebung von US-Wirtschaftssanktionen eingesetzt, die betroffene Länder wie Venezuela, Kuba, Iran, Syrien oder Russland bei der Bekämpfung der Sars-CoV-2-Pandemie massiv behindern („Acht Länder fordern Ende von Sanktionen wegen Corona“, 26. März 2020, www.rnd.de), und schließt sie sich den Forderungen des UN-Generalsekretärs António Guterres nach einem weltweiten Waffenstillstand („Guterres: Aufruf zu einem Globalen Waffenstillstand“, 23. März 2020, unric.org) und der UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet nach der Aussetzung von Sanktionen an („UN: Sanktionen während der Corona-Krise aussetzen“, 24. März 2020, www.focus.de)?

  • Mündliche Frage zur Reaktion der Bundesregierung auf US-Sanktionen gegen am Bau von Nord Stream 2 beteiligte Unternehmen

    Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die völkerrechtswidrigen US-Sanktionen gegen Unternehmen, die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind („Maas verurteilt geplante US-Sanktionen“, www.spiegel.de, 12. Dezember 2019), und teilt die Bundesregierung weiterhin ihre Einschätzung von 2017, dass diese Sanktionen „völkerrechtswidrig“ sind („USA offenbar kurz vor Sanktionserlass gegen deutsche Konzerne“, www.focus.de, 2. Juni 2018)?

  • Deutsche Unternehmen in Russland fordern Sanktionen gegen USA

    "Das Mitglied der Linken-Parteifraktion im Deutschen Bundestag, Andrej Hunko, äußerte sich den neuen US-Sanktionen gegenüber ebenfalls kritisch. In einer Erklärung gegenüber RT bezeichnete er sie als 'inakzeptabel und völkerrechtswidrig, weil es um extraterritoriale Sanktionen geht'."

    Weiterlesen auf deutsch.rt.com

  • Streitpunkt: Russland

    "Die Bundesregierung dagegen schätzt die Lage anders ein: Das politische Verhältnis werde »von Verstößen Russlands gegen völkerrechtliche Prinzipien« im Zuge des Ukraine-Konfliktes »überschattet«, lautet die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linkspartei), die »nd« vorliegt. Die Sanktionen, heißt es weiter, verfolgen das Ziel, »eine Verhaltensänderung der Russischen Föderation in ihrer Ukraine-Politik fortzuführen und zu einer Lösung des Konfliktes in der Ostukraine und auf der Krim beizutragen«. Da sich jedoch keine politische Lösung abzeichnet, setzt die Bundesregierung seit einiger Zeit auf die »Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen« - und dafür braucht sie weder die EU noch Frankreich. Macrons Initiative droht damit zu verpuffen."

    Weiterlesen auf neues-deutschland.de

  • Mündliche Frage zu Evaluierungsmethoden zur Effektivität von Wirtschafts- und anderen Sanktionen gegen die Russische Föderation

    Wie evaluiert die Bundesregierung von ihr unterstützte Wirtschafts- und andere Sanktionen hinsichtlich ihrer Effektivität (Beitrag zum Erreichen des definierten Zieles, Einfluss der Sanktionen auf die Wirtschaft des sanktionierten und des sanktionierenden Landes), und zu welchem Ergebnis hat diese Evaluierung bei den gegen die Russische Föderation verhängten Sanktionen geführt?

  • Mündliche Frage zur Ausweitung der US-Wirtschaftssanktionen gegen das staatliche venezolanische Nahrungsmittelprogramm

    Verurteilt die Bundesregierung die erneute Ausweitung der US-Wirtschaftssanktionen gegen das staatliche venezolanische Nahrungsmittelprogramm CLAP, durch das offiziellen Angaben zufolge etwa 6 Millionen Haushalte subventionierte Nahrungsmittel erhalten („US imposes New Sanctions Targeting Venezuela‘s Food Program“, venezuelanalysis.com, 18. September 2019), und unterstützt die Bundesregierung den in den jüngsten Verhandlungen zwischen der Regierung Venezuelas und moderaten Teilen der Opposition beinhalteten Vorschlag für ein Öl-für-Lebensmittel-Programm, durch das Einnahmen aus dem Erdölexport Venezuelas vorbei an den US-Sanktionen für den Import von Nahrungsmitteln und Medikamenten verwendet werden könnten („Estos son los 10 acuerdos del chavismo y cuatro partidos de oposición“, efectococuyo.com, 16. September 2019)?

  • Voreilige Anerkennung

    Die Venezuela-Linie der Bundesregierung ist ein historischer Bruch in der deutschen Außenpolitik

    Von Andrej Hunko

    Mit seiner Selbsternennung zum Präsidenten Venezuelas hat Juan Guaidó ein politisches Erdbeben ausgelöst. Auch wenn gut zwei Monate nach Beginn dieses vor allem von den USA gestützten Putschversuches die Regierung Maduro weiterhin im Amt ist, bleibt die Situation brandgefährlich und ein bewaffneter Konflikt möglich. Die Bundesregierung gibt zwar vor, für eine friedliche Lösung zu arbeiten. Tatsächlich hat sie durch ihre vorschnelle Anerkennung Guaidós aber den Konflikt verschärft und darüber hinaus alle Hebel aus der Hand gegeben, um als Vermittlerin zu agieren.

  • Europarat hebt Sanktionsmöglichkeit des Wahlrechtsentzugs von Abgeordneten auf

    Der Europarat hat heute Morgen die Möglichkeit, Abgeordneten das Wahlrecht zu entziehen, aufgehoben. Der zuständige Geschäftsordnungsausschuss entschied mit klarer Mehrheit, dass der Entzug des Rechts an der Wahl der Richterinnen und Richter des EGMR, des Generalsekretärs oder des Menschenrechtskommissars teilzunehmen, generell nicht zu Kompetenzen der parlamentarischen Versammlung gehört. Die Entscheidung tritt sofort in Kraft.

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