Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) hat bis heute nicht auf die Vorwürfe reagiert und begründet ihre Untätigkeit damit, dass sie nur auf Antrag eines Staates aktiv werden könne. Die deutsche Bundesregierung hingegen sieht sich nicht in der Verantwortung und sagt, dass die OPCW zuständig ist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Linksabgeordneten Andrej Hunko hervor. Hunko hatte am 19. Oktober gefragt, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Einsatz von Chemiewaffen durch die Türkei im Nordirak hat und welche weiteren Erkenntnisse darüber vorliegen, ob die Türkei die Chemiewaffenkonvention vollumfänglich einhält.
Inwiefern haben das Verteidigungsministerium bzw. die Bundeswehr je mit der türkischen Firma TÜBITAK Defense Industries Research and Development Institute zusammengearbeitet, und welche Ausfuhrgenehmigungen wurden zugunsten der Firma erteilt?
Andrej Hunko kritisiert das Vorgehen der deutschen Justiz. "Die Türkei setzt verbindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht um. Deshalb läuft ein Vertragsverletzungsverfahren des Europarates gegen die Türkei, das auch von der Bundesregierung unterstützt wird. Dennoch arbeiten deutsche Sicherheitsbehörden und die deutsche Justiz weiterhin mit der Türkei zusammen." Rechtshilfeersuchen aus der Türkei müssten seiner Meinung nach aufgrund der schweren Defizite im Bereich von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit einer besonderen Prüfung unterzogen werden. Und es müsse ausgeschlossen werden, dass die Türkei Rechthilfeersuchen weiterhin für die politische Verfolgung von Oppositionellen einsetzen könne.
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Kavala erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender Linksfraktion im Europarat (UEL):
„Ich begrüße das klare Urteil des EGMR. Die Türkei muss jetzt umgehend ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllen, das EGMR-Urteil umsetzen und Osman Kavala freilassen. Das Ministerkomitee des Europarates ist jetzt gefordert, die Umsetzung des Urteils durchzusetzen.“
EU-Abschottung: Karlsruhe verhandelt Klagen von Grünen und Die Linke. Fraktionen sehen Recht auf Informierung durch Regierung verletzt
Am Dienstag begann das Verfahren am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu zwei Klagen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und von Die Linke aus dem Jahr 2015. Als Oppositionsfraktionen sahen sie sich in ihrem vom Grundgesetzartikel 23 eingeräumten Recht verletzt, von der Regierung in EU-Angelegenheiten umfassend und frühestmöglich informiert zu werden. [...] Letzteres sei aus Sicht der Fraktionen nicht passiert, als der Rat der EU-Mitgliedstaaten am 18. Mai 2015 den Konzeptentwurf für die mittlerweile ausgelaufene Marineaktion im Mittelmeer namens »Sophia« erarbeitet hatte. [...] Migranten und Geflüchtete sollten mit dem später zu »Sophia« umettiketierten Einsatz davon abgehalten werden, von der libyschen Küste aus Richtung Europa aufzubrechen. Die Bundeswehr war daran bis Mitte 2019 beteiligt und hatte immerhin mehr als 22.000 Menschen aus Seenot gerettet. Bei dem Gipfel mit der Türkei ging es darum, die Einreise syrischer Flüchtlinge nach Europa möglichst einzuschränken.
Die Bundesregierung wies am Dienstag vor dem Gericht erwartungsgemäß die Vorwürfe von sich – und legte sogar noch einen drauf. Nicht nur komme man den Informationspflichten nach, oft werde sogar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus viel mehr geleistet, behauptete Susanne Baumann. Die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt erklärte zudem, dass aus Sicht der Bundesregierung für die gemeinsame »Sicherheits- und Verteidigungspolitik« der EU ganz eigene Regeln gelten würden. Hier sei die Union nicht mehr als die Summe ihrer Mitglieder.
Nach Auffassung der Kläger bestehen die Probleme bis heute fort. Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, sagte einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa vom Dienstag zufolge, dass bis Anfang 2021 noch 87mal Informationen angefordert worden seien. 59 Prozent der Anfragen seien jedoch abgelehnt worden.
Hunko [...] found a [...] direct link after Baykar posted photos of its drone from a military parade in Turkmenistan. The images appeared to show ARGOS II cameras from German manufacturer Hensoldt, which later confirmed it had sold the equipment to Turkey for drones, undercutting Baykar’s claims that it used only local parts. [...] Hunko and other opposition lawmakers in Germany ultimately called for halting exports of key drone parts, but the government did not take any such action. Hunko said his concerns continue, prompted not only by Turkey’s own use of drones in the region, but also by what they mean for warfare in general. “It’s not like if you send [manned] military planes,” he said. “It’s lowering the threshold for entering into a war.”
„Die Bundesregierung darf es beim Skandalurteil gegen den Kulturmäzen Osman Kavala in der Türkei nicht nur bei wohlfeiler Kritik belassen, sondern muss umgehend Konsequenzen ziehen und sowohl die Waffenlieferungen wie auch die Finanzhilfen an Ankara beenden. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ist gefordert, sich endlich auch mit Nachdruck für die Freilassung anderer politischer Gefangener in der Türkei wie den ehemaligen HDP-Fraktionsvorsitzenden Selahattin Demirtas einzusetzen“, erklärt Sevim Dagdelen, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss.
Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, ergänzt: „Die völlige Missachtung der verbindlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Türkei kann für den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht folgenlos bleiben. Die Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat entsprechende Schritte gegen die Türkei unterstützt. In einem ersten Schritt wurde heute eine Sitzung des Monitoring-Ausschusses in Ankara im Mai abgesagt. Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen Osman Kavala und auch Selahattin Demirtaş ist für die Mitarbeit im Europarat unabdingbar.“
Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, ergänzt: „Die völlige Missachtung der verbindlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Türkei kann für den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht folgenlos bleiben. Die Linksfraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat entsprechende Schritte gegen die Türkei unterstützt.
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linkspartei sieht das Ausreiseverbot »im Kontext einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Behörden bei der Verfolgung kritischer Aktivist*innen im Zusammenhang mit dem türkisch-kurdischen Konflikt«. Hunko betonte, dass ihm bisher solche massiven Grundrechtseingriffe wie ein generelles Ausreiseverbot und ein Entzug der Reisedokumente in dieser Form nicht bekannt waren.
Welche aus meiner Sicht genehmigungsbedürftigen Verkäufe des von der Firma Airbus und nach Ausgliederung der Sensortechnik zugunsten der neu gegründeten Firma Hensoldt ab 2017 von dieser hergestellten Moduls ARGOS-II erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung an den türkischen Kampfdrohnenhersteller Baykar Teknoloji bzw. deren Zulieferfirmen („Deutsche Technik für den türkischen Drohnenkrieg"); bitte etwaige Exportgenehmigungen darstellen), und welche dieser Verkäufe erfolgten ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Bundesregierung eine Sperrminorität an dem Rüstungskonzern gesichert hat?
„Das Ministerkomitee des Europarates hat dieser Tage eine kritische Stellungnahme zur lebenslangen Haft ohne Möglichkeit der Überprüfung dieser Haftstrafe, wie es in anderen Ländern des Europarates üblich ist, beschlossen. Die Türkei wird darin aufgefordert, baldigst einen solchen Überprüfungsmechanismus zu ermöglichen. Parallel wurde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Missachtung des EGMR-Urteils im Fall Kavala eingeleitet. Ich begrüße diese Entscheidungen. Wichtig wäre jetzt, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates, vor allem Deutschland, die privilegierte Kooperation mit der türkischen Regierung im militärischen, polizeilichen, justiziellen und geheimdienstlichen Bereich einstellen.“
Zur besonderen Bedeutung von Abdullah Öcalan erklärte Hunko, dass seine Freilassung „erheblich zu einer friedlichen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts beitragen“ könne. Von einer solchen Lösung würden am Ende alle Seiten profitieren.
„Die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarats, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei wegen der Nicht-Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Fall Kavala einzuleiten, ist richtig“, erklärt Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und seit 2010 Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats. Die Türkei, seit 1950 Mitglied des Europarats, hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und sich verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umzusetzen. Der EGMR hat in letzter Instanz die sofortige Freilassung Osman Kavalas gefordert. Hunko weiter:
„Spätestens mit der nun festgestellten Missachtung des EGMR-Urteils durch die Türkei entfällt auch die Basis der privilegierten Kooperation im militärischen, justiziellen, polizeilichen und geheimdienstlichen Bereich zwischen Deutschland und der Türkei. Die Bundesregierung kann nicht einerseits dem Vertragsverletzungsverfahren zustimmen und andererseits an dieser privilegierten Kooperation festhalten.
Am 12. Juni diesen Jahres wurde auf dem Düsseldorfer Flughafen eine Gruppe von 19 Personen auf der Reise nach Erbil in der Kurdischen Autonomieregion im Nordirak von der Bundespolizei festgesetzt und an der Ausreise gehindert. Begründet wurde dieses Vorgehen von den Beamten vor Ort mit dem § 22 Bundespolizeigesetz und mit der Wahrung vermeintlicher außenpolitischer Interessen der Bundesrepublik gegenüber der Türkei.
Neben der Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft, Cansu Özdemir, befand sich auch der Soziologe Martin Dolzer, der als Projektmitarbeiter von dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko für diese Reise delegiert war, unter den Reisenden. Dolzer hat heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen verantwortliche Beamte der Bundespolizei bzw. involvierter Dienststellen wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gestellt.
Dazu erklärt Andrej Hunko: „Mein Projektmitarbeiter Martin Dolzer wurde mehrere Stunden am Flughafen festgesetzt, obwohl er sofort nach der Festsetzung darauf hingewiesen hatte, dass er in meinem Auftrag in Erbil und der Region Gespräche mit Abgeordneten, Politiker:innen und Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen führen und die Situation dokumentieren sollte. Ein entsprechendes Schreiben lag vor. Die Beamten der Bundespolizei haben das mehrere Stunden ignoriert und selbst eine Gesprächsanfrage meinerseits abgelehnt und so die Reise verhindert. Ich bin fassungslos über dieses skandalöse Vorgehen ohne ersichtliche Rechtsgrundlage. Anstatt sich der Regierung Erdoğan anzubiedern, ist entschiedener Druck auf die Türkei nötig, damit sich diese an das Völkerrecht hält und sofort die Angriffe bzw. den Besatzungsversuch im Nordirak beendet. Die Ausreise von Abgeordneten und deren Mitarbeitern zu verhindern ist vollkommen inakzeptabel und darf sich nicht wiederholen.“
Nach welcher Routine prüft die Bundesregierung, ob die Türkei die Endverbleibserklärungen zum Verbleib von Technologie zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen (darunter die Panzerabwehrraketen MRAT und LRAT sowie die auf dieser Basis in der Türkei hergestellten Gefechtsköpfe) einhält und diese nicht an Länder wie Libyen oder Aserbaidschan veräußert bzw. in dortigen Kriegen einsetzt (Bundestagsdrucksache 19/20798, vgl. auch Bundestagsdrucksachen 19/13999 und 19/21683), und ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkischen Kampfdrohnen „Bayraktar TB2“, mit denen die gegenständlichen Raketen abgefeuert werden, im aserbaidschanischen Krieg gegen Armenien zuvor an Aserbaidschan veräußert wurden und von dortigen Truppen geflogen wurde oder ob dies unter alleiniger Verantwortung der Türkei erfolgte (vgl. zur Steuerung türkischer Kampfdrohnen im Krieg um Bergkarabach die Dokumentation „Zum Drohneneinsatz im Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020“ der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, WD 2 – 3000 – 113/20)?
Am 26. April hat in Ankara ein mutmaßlich politisch motivierter Prozess gegen 108 kurdische Oppositionspolitiker:innen begonnen, darunter führende Vertreter:innen und Abgeordnete der HDP. Im Oktober 2014 hatte die HDP dazu aufgefordert die legitimen Proteste in Solidarität mit dem Widerstand in Kobane gegen den „Islamischen Staat“ zu unterstützen. Jetzt, Jahre später, werden sie für die gewaltsamen Zusammenstöße verantwortlich gemacht, die während der Proteste auftraten, und werden auf dieser Grundlage des Terrorismus beschuldigt.
Zu dieser Zeit haben überall Menschen gegen den Angriff des IS auf die Stadt Kobani demonstriert und gegen die anhaltende Unterstützung des IS durch das türkische Regime. Seit Jahren fordert die HDP eine parlamentarische Untersuchung, um Licht ins Dunkel zu bringen, was zu der Gewalt auf den Demonstrationen führte, aber die regierende AKP von Präsident Erdoğan hat dies stets abgelehnt.
Inwieweit hat die Bundesregierung die nach meiner Auffassung offensichtlich politisch motivierte Ankündigung des türkischen Generalstaatsanwalts verurteilt, die linke Oppositionspartei HDP verbieten zu lassen („Türkischer Generalstaatsanwalt will linke HDP verbieten“, „Neues Deutschland“, 18. März 2021), und welche konkreten Konsequenzen erwägt sie als Reaktion auf diesen nach meiner Auffassung erneuten gravierenden Bruch demokratischer Grundrechte in der Türkei, auch mit Blick auf den bevorstehenden EU-Gipfel am 25. und 26. März 2021?
„Die EU ist einem erschütternden Zustand. Geopolitisch will sie in der Profiliga spielen, agiert in zentralen Fragen wie der Impfstoffbeschaffung jedoch wie ein Amateurclub. Die EU vereint dabei die negativen Aspekte aller Seiten: Weder schafft sie es, die Mitgliedsstaaten mit ausreichend Impfstoffen zu versorgen noch zeigt sie sich solidarisch gegenüber dem globalen Süden, der bei der Impfstoffverteilung wie üblich außen vor bleibt. Statt Verteilungskämpfe auszutragen, müsste die EU endlich effektiv daran arbeiten, die Impfstoffproduktion massiv auszuweiten – durch Anreize, aber auch Druck und notfalls Zwangslizenzen", erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Ergebnisse des EU-Gipfels. Hunko weiter:
„Schändlich ist die Rückendeckung der EU für Erdoğan. Das Verhandlungsangebot über die Ausweitung der Zollunion ist ein Freibrief für die weitere Repression gegen die Opposition in der Türkei und ein Schlag ins Gesicht aller Demokratinnen und Demokraten. Der Dialog muss immer aufrechterhalten werden. Doch statt Erdoğan mit Zugeständnissen und einer Ausweitung der privilegierten Partnerschaft zu belohnen, muss er beispielsweise mit einem EU-weiten Waffenembargo in die Schranken gewiesen werden.“
Die Bundesregierung drängt auf EU-Ebene auf eine "Positiv-Agenda" für die Türkei. Wie schon 2015 stärkt sie damit der angeschlagenen Regierung Erdoğan den Rücken - trotz anhaltender und gravierender Menschenrechtsverletzungen, der Verbotsankündigung gegen die linke Oppositionspartei HDP, des Austritts aus der Istanbul-Konvention und den ständigen Zündeleien und militärischen Interventionen der Türkei in den Nachbarländern. Statt Positiv-Agenda brauchen wir ein EU-weites Verbot von Waffenexporten in die Türkei!
„Die wachsweichen Worte der Bundesregierung ohne jede Verurteilung der Regierung Erdogan sind beschämend. Mit dem Beharren auf einer ‚Positiv-Agenda‘ inklusive möglicher Ausweitung der Zollunion und weiteren wirtschaftlichen Hilfen hält Außenminister Heiko Maas auf EU-Ebene der Regierung Erdogan weiter den Rücken frei. Stattdessen wären eine unverzügliche Beendigung der privilegierten Partnerschaft mit der Türkei und ein EU-weites Rüstungsembargo angesagt. Doch die Bundesregierung stellt wieder einmal geopolitisches Kalkül über die Menschenrechte“, erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Treffens der EU-Außenminister. Hunko weiter:
„Die jüngsten Entwicklungen in der Türkei zeigen, dass die Regierung Erdogan die sanften Signale aus der EU und aus Deutschland als grünes Licht für ihre Repressionspolitik versteht. Die Verbotsankündigung der HDP, das Vorgehen gegen den HDP-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioglu und der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention des Europarates waren nur die jüngsten Höhepunkte des systematischen Vorgehens gegen die demokratische Opposition in der Türkei und elementare Grundrechte.
Zum Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention erklären Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, beide Mitglieder der parlamentarischen Versammlung des Europarats:
„Dass die Türkei per nächtlichem Dekret die Istanbul Konvention verlässt, offenbart noch einmal deutlich wie sehr Erdogan Frauenrechte missachtet. Die Konvention des Europarates ist 'ein Manifest, das die Vision einer Gesellschaft vertritt, in der Frauen nicht den Männern untergeordnet sind, sondern in der eine vollständige Gleichstellung der Geschlechter herrscht'. Gerade die Türkei hätte es bitter nötig – 2020 sind mindestens 409 Frauen getötet wurden, noch viel mehr werden Opfer männlicher und auch staatlicher Gewalt, die auf Frauenhass und Menschenverachtung beruht. Von Minister Maas und der gesamten Bundesregierung erwarten wir klare Worte und Unterstützung der demokratischen Kräfte, statt seichter Worte und der Fortsetzung von Waffenexporten und der privilegierten Kooperation von Polizei und Geheimdiensten.