Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag, den 29.06.2010, ihr Urteil in einem Vorabentscheidungsverfahren verkündet: Entgegen der Ansicht der Bundesanwaltschaft ist eine strafrechtliche Verurteilung auf Grundlage der EU-Terrorliste im Zusammenhang mit dem Außenhandelswirtschaftsgesetz bis Juni 2007 nicht möglich, da bei der Erstellung dieser Listen gegen elementare Verfahrensgarantien verstoßen wurde. Dazu erklären Anna Conrads, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag NRW, und Andrej Hunko, Mitglied des EU-Ausschusses des Bundestags und der parlamentarischen Versammlung des Europarates für DIE LINKE:

"Die Entscheidung des EuGH ist ausdrücklich zu begrüßen. Während das Oberlandesgericht Düsseldorf trotz gravierender offener Fragen nicht bereit war, die Verhandlung bis zur Vorabentscheidung auszusetzen, hat der EuGH mit einem beschleunigten Verfahren seine Verantwortung rechtzeitig wahrgenommen. Sein Urteil zeigt erschreckend deutlich, dass die Bundesanwaltschaft nicht einmal grundlegende Rechtsprinzipien wie das Verbot der Rückwirkung von Vorschriften respektiert."

Conrads weiter: "Mit der Entscheidung des EuGH entfällt der Vorwurf nach § 34 Abs. 4 des Außenwirtschaftsgesetz weitgehend als Anklagepunkt. Die Angeklagten befinden sich seit fast 20 Monaten in Untersuchungshaft, unter Isolations- Bedingungen. Sie sind bis zu 23 Stunden am Tag alleine, dürfen in Teilen Ehepartner/innen und Verwandte nicht sehen und haben nur eingeschränkten Zugang zu Zeitungen und Medien. Die durchschnittliche maximale U-Haftzeit beträgt 6 Monate. Die Angeklagten sollten nach dieser Schlappe für die Bundesanwaltschaft endlich aus der unverhältnismäßigen Untersuchungshaft entlassen werden."

Darüber hinaus bestätigt das Urteil die grundlegende Kritik an der Terrorliste: So war es den Angeklagten einerseits nicht möglich, gegen die Aufnahme der Organisation DHKP-C in die Terrorliste vorzugehen, andererseits war das Fehlen einer Begründung für die Aufnahme in die Liste bis Juni 2007 geeignet, eine angemessene gerichtliche Kontrolle der materiellen Rechtmäßigkeit zu vereiteln.

Hunko : "Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die EU-Terrorliste rechtstaatlich nicht akzeptabel ist und sofort abgeschafft werden muss: Die von Vertreter/innen der Exekutive beschlossenen Listen haben unmittelbar legislative Folgen und sind weder demokratisch legitimiert noch kontrolliert. Der Bericht der parlamentarischen Versammlung des Europarates aus dem Jahr 2007 ist leider unverändert aktuell: Die EU-Terrorlisten bleiben ein rechtsstaatlicher Skandal unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung und zielen auf eine zivile Todesstrafe."

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko