In der Debatte zum Ausschluss der russischen Delegation und zur Entziehung ihrer Stimmrechte im Europarat hat sich Andrej Hunko gegen diese Eskalationsschritte und für einen konstruktiven Dialog mit Russland ausgesprochen. Hier ist der kurze Redebeitrag vom 10. April dokumentiert:

Meine Damen und Herren!

Der Europarat ist ein einzigartiges Gremium, dass auf Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie basiert und in dem sowohl Russland als auch andere osteuropäische Staaten und EU-Länder Mitglied sind. Diese Einrichtung ist von historischer Bedeutung. Es gibt kein anderes Gremium, das über diese Zusammensetzung verfügt. Dementsprechend sollte es auch frei von geostrategischem Interesse sein. Ich bitte das zu berücksichtigen, wenn wir über den eventuellen Ausschluss einer Delegation diskutieren und abstimmen müssen.

Es geht natürlich um die Frage der an Annexion der Krim und deren Völkerrechtskonformität. Herr Kox hat richtig gesagt, dass die Linksfraktion mit Ausnahme der russischen Kolleginnen und Kollegen der Meinung ist, dass diese Annexion völkerrechtswidrig ist. Auch ich bin dieser Meinung, sage aber dazu, dass ich kein Völkerrechtler bin und zur Kenntnis nehme, dass es auch andere Auffassungen gibt.

Ich will stellvertretend für andere den anerkannten Völkerrechtler Reinhard Merkel aus Deutschland zitieren, der am Dienstag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt: „Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts) (…) War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig.“ Er kommt zu dem Schluss: „Sezessionskonflikte sind eine Angelegenheit innerstaatlichen, nicht internationalen Rechts. Diesen Status quo des Völkerrechts hat der Internationale Gerichtshof vor vier Jahren in seinem Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung zur Sezession des Kosovo bestätigt.“

Es ist nicht meine Auffassung, aber ich sehe, dass es hierüber eine Debatte gibt. Auch das sollten wir berücksichtigen, wenn es an die Abstimmung geht.

Es wurde auch die Frage der Verfassungswidrigkeit angesprochen; dass die Sezession und Annexion der Krim eine Verletzung der ukrainischen Verfassung darstellen, ist völlig eindeutig. Verfassungswidrig war aber eindeutig auch die Absetzung des Präsidenten am 22. Februar und ich bedaure, dass die Venedig-Kommission beauftragt wurde, den erstgenannten Verfassungsbruch zu überprüfen, den zweiten jedoch nicht.

Zum Schluss möchte ich betonen, dass wir eine parlamentarische Ebene sind, keine Regierung. Das muss berücksichtigt werden. Daher fände ich es wichtig, wenn wir den parlamentarischen Dialog fortsetzen könnten.

Vielen Dank.

Quelle: Debatte mit den Reden auf Deutsch auf den Seiten des Europarates