„Die Protestwelle in Frankreich breitet sich aus und besetzt auch öffentliche Plätze. In diesem Moment soll der Ausnahmezustand in Frankreich unter dem Vorwand der Fußball-Europameisterschaft und der Tour de France zum dritten Mal verlängert werden. Zeitgleich fordern mehrere Konservative, die zweifelhaften Sonderkompetenzen nicht nur gegen den Terrorismus, sondern auch gegen die friedlichen, politischen Versammlungen einzusetzen. Damit würde sich der Missbrauch des Ausnahmezustandes gegen die Proteste beim Pariser Klimagipfel letzten Jahres wiederholen“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Hunko weiter:

„Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung hat Frankreich den Ausnahmezustand verhängt und erklärt, von den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention abzuweichen. Doch durch die Maßnahmen hat die Regierung politische Rechte ohne jede Verbindung zum Terrorismus verletzt. Das verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, da Abweichungen nur erlaubt sind, soweit sie notwendig und verhältnismäßig sind. DIE LINKE fordert die Beendigung des Ausnahmezustands.

Ich habe die Kritik aus der Zivilgesellschaft und vom Menschenrechtskommissar des Europarates zum Anlass genommen, in einer Kleinen Anfrage eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Missbrauch des Ausnahmezustandes in Frankreich zu verlangen. Doch entgegen ihrer Verpflichtung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Einhaltung der Menschenrechte im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander zu prüfen, erklärt die Bundesregierung, eine Bewertung stünde ihr nicht zu. Im nach den Anschlägen von Paris ausgerufenen Kriegs- und Bündnisfall verletzt die Bundesregierung aus falscher Solidarität also nicht nur das Völkerrecht, sondern auch ihre Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte.“

 

Zur Kleinen Anfrage: http://andrej-hunko.de/start/download/doc_download/779-kleine-anfrage-moeglicher-missbrauch-der-franzoesischen-befugnisse-im-ausnahmezustand-im-lichte-der-europaeischen-menschenrechtskonvention