„Die humanitären Hilfsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung in den nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebieten der Ostukraine müssen erheblich verstärkt werden“, fordert der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag Andrej Hunko. Er hatte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage um Auskunft über die humanitäre Hilfe für die Konfliktregionen in der Ostukraine gebeten. Andrej Hunko zur Antwort aus dem Auswärtigen Amt:

„Bisher wurde innerhalb von vier Jahren eine Gesamtsumme von nur 44,8 Millionen Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt. Dabei leben in diesen Konfliktregionen zurzeit fast 3,8 Millionen Menschen, die dringend auf diese Hilfe angewiesen sind.

Das Engagement deutscher Organisationen, die mit Hilfslieferungen die betroffene Bevölkerung unterstützen, darf durch Banken nicht behindert werden. Im Fall des Vereins Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V. ist genau dies geschehen, als eine Überweisung an eine belarussische Transportfirma mit Verweis auf die EU-Verordnung 833/2014 nicht getätigt wurde. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort ausdrücklich fest, dass aus dieser Verordnung kein Verbot von Geldtransfers in die Russische Föderation, nach Belarus oder in die Ukraine hervorgehe.“