„Mittlerweile werden auch vom polizeilichen Staatsschutz sogenannte Finanzermittlungen durchgeführt: Beim Bundeskriminalamt ist ein eigenes Referat mit dem Durchleuchten von Geldtransfers befasst. Auch die Geheimdienste des Bundes rufen entsprechende Informationen bei Kreditinstituten ab. Dadurch wird aber tief in die Privatsphäre Betroffener eingegriffen. Kontaktpersonen von Verdächtigen geraten ebenfalls ins Visier“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage.

Andrej Hunko weiter:

„Die Analyse von Finanzströmen visualisiert Beziehungen und Verbindungen von Personen, Orten oder Ereignissen. Das BKA nutzt hierfür eine Fallbearbeitungssoftware, die neben Daten aus der Telekommunikationsüberwachung auch Kontobewegungen einbindet.

EU-Papiere regen nun den weiteren Ausbau, neue Kooperationsformen unter Behörden sowie die Nutzung spezieller Software an. Die Rede ist von einem ‚proaktiven und präventiven Zusatznutzen‘. Gemeint ist das Durchforsten von Finanzströmen, ohne dass eine Straftat vorliegen muss.

Der Stellenwert von Finanzermittlungen wird deutlich am Druck von US-Behörden, auf internationale Transaktionen des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT zuzugreifen. Im Zuge des NSA-Skandals hat das Europäische Parlament die Kündigung des hierzu abgeschlossenen ‚Terrorist Finance Tracking Program‘ angemahnt. Die EU-Kommission darf dieses Votum nicht ignorieren.

Daten aus Finanzströmen bilden eine weitere, ausufernde Vorratsdatenspeicherung. In Kombination mit Passagierdaten und Verbindungsdaten aus der Telekommunikation können auf diese Weise weitgehende Persönlichkeitsprofile angelegt werden. Die Praxis gehört daher auf den Prüfstand, der Datenschutz muss dabei Vorrang haben“.

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Finanzermittlungen von Polizei und Geheimdiensten“: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/398-finanzermittlungen-von-polizei-und-geheimdiensten