Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Viele polizeiliche und justizielle Maßnahmen auf EU-Ebene verwässern die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten. Diese Unsicherheit würde durch die Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft noch verschärft“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko die Haltung der Bundesregierung zur geplanten EU-Staatsanwaltschaft.

Nach einem Entwurf der Kommission soll die Europäische Staatsanwaltschaft zunächst für „Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“ zuständig sein. Sie soll Ermittlungen in der gesamten EU durchführen dürfen. Hierfür werden in den Mitgliedstaaten sogenannte „Abgeordnete Europäische Staatsanwälte“ benannt, die der zentralen Europäischen Staatsanwaltschaft untergeordnet sind. 

Andrej Hunko weiter: 

„Die Bundesregierung begründet ihre positive Haltung zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft damit, größter ‚Nettozahler‘ bei der EU zu sein. Daher liege es im Interesse Deutschlands, Defizite bei der Strafverfolgung von Betrug, Geldwäsche, Bestechlichkeit und Untreue im Zusammenhang mit der Euro-Währung oder EU-Subventionen zu beheben. 

Geld allein kann aber kein hinreichender Grund für den Wunsch nach einer EU-Staatsanwaltschaft sein. Denn einmal eingerichtet, kann ihre Zuständigkeit jederzeit auf andere Deliktformen ausgeweitet werden. Hierfür braucht es lediglich einen Beschluss des EU-Parlaments. 

Das Fehlen europäischer Mindeststandards bei Beschuldigtenrechten würde durch die Europäische Staatsanwaltschaft gravierend verschärft. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, diese Schieflage zu korrigieren. Das gilt insbesondere dann, wenn die ‚Abgeordneten Europäischen Staatsanwälte‘ die gleichen Befugnisse haben sollen wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in einem deutschen Ermittlungsverfahren.

Ich sehe die Zentralisierung von Strafverfolgungskompetenzen auf die EU-Ebene mit Sorge: Häufig ist bei grenzüberschreitenden Ermittlungen und Verfahren unklar, wer im Falle von Beschwerden zuständig ist oder welches Recht beachtet werden muss. Anstatt also Organen der EU neue Ermittlungsbefugnisse zu übertragen, sollten die Rechte von Betroffenen gestärkt werden. Zu einem Europa der Verteidigungsrechte könnte beispielsweise die Einrichtung eines EU-weit agierenden Anwaltsnotdienstes gehören.“

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Kompetenzen und Zuständigkeiten einer Europäischen Staatsanwaltschaft“: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/475-kompetenzen-und-zustaendigkeiten-einer-europaeischen-staatsanwaltschaft 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko