„Europäische Polizeidatenbanken werden in rapide steigendem Maße zur heimlichen Verfolgung von Personen genutzt. Nun werden weitere Vorratsdaten eingebunden, darunter Finanzdaten und Fingerabdrücke. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission bedeutet die alltägliche Rasterfahndung, denn auch die Möglichkeiten zur Analyse und Verknüpfung der Daten werden erweitert“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei“.

Die Ausschreibungen zur verdeckten Fahndung im Schengener Informationssystem stiegen allein im Dezember 2015 um 10.000 Personen. Derzeit liegt ihre Zahl bei 69.520 Personen. Wird jemand polizeilich kontrolliert, erhält die ausschreibende Stelle eine Mitteilung. Auf diese Weise können Reisewege und Grenzübertritte der Betroffenen nachvollzogen werden. 

Andrej Hunko weiter:

„Besonders gravierend ist, dass auch Geheimdienste von der heimlichen Verfolgung mithilfe des Schengener Informationssystems (SIS) Gebrauch machen können. Es lässt sich nicht herausfinden, wie viele der Ausschreibungen von welchen Behörden erfolgen, auch das Verhältnis von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ist unbekannt. Nun soll die SIS-Datenbank sogar zur Verarbeitung von Fingerabdrücken aufgebohrt werden. 

Mittlerweile haben die EU-Mitgliedstaaten ihre Register zu Vorstrafen (ECRIS) untereinander vernetzt. Auch dieses Strafregistersystem soll zukünftig Fingerabdrücke verarbeiten. Mehrere deutsche Ministerien prüfen für eine Umsetzung erforderliche Infrastrukturen. Geplant ist die Einführung einer Analysesoftware aus dem Bereich der Finanzermittlungen. 

Nach Vorbild der juristischen Strafregister könnten auch die polizeilichen Kriminalakten EU-weit verfügbar gemacht werden. Die Kommission prüft derzeit rechtliche und technische Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung hätte damit ihren seit zehn Jahren verfolgten Plan einer europäischen ‚Störer-Datei‘ umgesetzt. Das ist äußerst bedenklich, denn viele nationale Dateien, etwa zu DemonstrantInnen oder Fußballfans, werden in juristischen Graubereichen geführt.

Weitgehend ist auch der Vorschlag zur Einrichtung eines europäischen Kontoregisters. Damit könnten Polizeien und Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten die Kontostammdaten abfragen. Diese bestehen nicht nur aus Namen und Meldeadressen, sondern auch aus Datenspuren im Internet. Die Ermittlungsbehörden können dann an das kontoführende Finanzinstitut herantreten und die Geldströme der Betroffenen überwachen.

Der Ausbau der europäischen Informationssysteme kann als Übergang in die polizeiliche Datenbankgesellschaft verstanden werden. Neue Analyseversprechen zur Vorhersage von Straftaten und anderen ‚Störungen‘ benötigen möglichst viele statistische Informationen. Polizeien und Geheimdienste werden also noch mehr Daten verlangen. 

Die Europäische Union hat seit dem 11. September 2001 um die 250 ‚Anti-Terror-Maßnahmen‘ beschlossen. Ihr Nutzen ist nirgends belegt. Vor dem Beschluß weiterer Maßnahmen müssen die bestehenden evaluiert werden. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Prinzipien Datensparsamkeit, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung dabei im Mittelpunkt stehen.“

Download der Kleinen Anfrage „Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei“: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/748-ausbau-vernetzter-eu-datenbanken-von-justiz-und-polizei