Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Im Januar erließ die polnische Regierung ein polizeiliches Sondergesetz gegen die Proteste der Klimabewegung auf der bevorstehenden UN-Klimakonferenz in Katowice 2018 (COP24), das sämtliche spontanen Demonstrationen während Gipfels verbietet und der Polizei erlaubt, die Daten möglicher Demonstranten zu erfassen. Andrej Hunko hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages prüfen lassen, ob dieses Sondergesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt und erklärt dazu:

 „Das Gutachten bestärkt mich in der Überzeugung, dass das Gesetz unverhältnismäßige Eingriffe in das Recht auf Versammlungsfreiheit ermöglicht und damit gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die geplante anlasslose Datenerhebung greift in das Recht auf Privatsphäre ein und steht im Widerspruch zum Artikel 8 der Menschenrechtskonvention.

Gegen diese absehbaren Eingriffe können die Betroffenen aber erst nach den Ereignissen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof klagen. Daher muss politisch jetzt deutlich gemacht werden, dass die Proteste legitim sind. Das generelle Verbot von spontanen Protesten gegen die Klimapolitik verstößt gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention und darf nicht akzeptiert werden.“

Download des Gutachtens:  pdf WD-Gutachten: Vereinbarkeit des polnischen COP24-Gesetzes mit den Vorgaben des Europarates (184 KB)

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko