„Allein die Verarbeitung der deutschen Fluggastdaten hat bislang 55 Millionen Euro gekostet, Personalkosten noch nicht eingerechnet. Diese dürften sich in ähnlicher Höhe bewegen. Laut dem Bundesinnenministerium ist das nur die Spitze des Eisbergs, für die Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagieren werden weitere immense Kosten erwartet. Das System ist noch nicht für die erwarteten 180 Millionen Passagiere ausgelegt. Ich rechne deshalb mit exponentiell steigenden Ausgaben, die in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Erfolg stehen“, kritisiert der europapolitische der Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Andrej Hunko anlässlich einer Auskunft des Bundesinnenministeriums zum deutschen PNR-System.

 Gemäß der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) hat das Bundeskriminalamt für 13,75 Millionen Euro eine Fluggastdatenzentralstelle eingerichtet, weitere 16 Millionen Euro wurden für Softwareprodukte und Lizenzen verausgabt. Das Bundesverwaltungsamt hat 40 Millionen Euro für die Konzeption, Softwareentwicklung und Lizenzen ausgegeben. Hinzu kommen jährliche Sach- und Personalkosten beim BKA, die das Bundesinnenministerium für die nächsten drei Jahre mit weit über 40 Millionen Euro beziffert. Allein beim Bundesverwaltungsamt wurden zudem 230 Stellen bewilligt, bei der Zollverwaltung sind 41 Stellen beantragt. Bei der Bundespolizei sind nur für das nächste Jahr 13,5 Millionen Euro eingeplant.

Andrej Hunko weiter:

„Das Fluggastdatensystem ist eine riesige Datenkrake. Es soll weiter wachsen und nach dem Willen des Präsidenten der Bundespolizei auch Verfahren der Künstlichen Intelligenz nutzen.

Das System hat außerdem große Auswirkungen auf die Privatsphäre der Reisenden. Die Passagierdaten werden mit der größten deutschen Polizeidatenbank sowie dem Schengener Informationssystem abgeglichen. Die Bundesregierung rechnet daraufhin mit rund 100.000 Folgemaßnahmen, bei denen Passagiere tiefer kontrolliert, durchsucht oder heimlich beobachtet werden. Ich fordere deshalb ein Verfahren, wonach die nach dem die Betroffenen einer solchen Folgemaßnahme auch darüber informiert werden.

Ich kritisiere besonders, dass es bei den unvorstellbar hohen Ausgaben nicht möglich sein soll, ordentliche Statistiken zu führen. Angeblich können Fluggastdaten nicht exakt erfasst werden, da sie bei der Buchung mehrfach übertragen werden. Ich verlange deshalb dass das System solange stillgelegt wird, bis die parlamentarische Kontrolle gesichert ist.“

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (EU-PNR)“: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1243-umsetzung-der-eu-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung-von-fluggastdaten-eu-pnr

Übersicht zu den veranschlagten Kosten für die Speicherung und Auswertung der PNR-Daten:

Ausstattung/ Technik/ Lizenzen:

Einrichtung des Fluggastdaten-Informationssystems im BKA: Bisher Gesamtkosten von rund 13,75 Millionen Euro
Dienstleistungen (insbesondere Konzeption und Softwareentwicklung) des BVA: Bisher 32,35 Millionen Euro
Erwerb von Lizenzen beim BVA: 8,2 Millionen Euro
Einrichtung der Leitstelle für PNR-Folgemaßnahmen in der Bundespolizei: 1 Million Euro des Projektbudgets „Grenzkontrolle der Zukunft“

Bis 2018 für Sachleistungen verausgabt: Rund 55 Millionen Euro

Fluggastdatenzentralstelle im BKA 2019 – 2021: 16 Millionen Euro
Jährliche Sachkosten des BVA ab 2019: 5,8 Millionen Euro

Personalkosten:

Jährliche Personalkosten Bundespolizei: 13,42 Millionen Euro

Fluggastdatenzentralstelle im BKA 2019 – 2021: Insgesamt 40 Millionen Euro
Stellen zur Umsetzung des PNR-Systems beim BVA: Bislang 104 von 230 bewilligten Stellen besetzt. Fortlaufende Personalkosten: 6,9 Millionen Euro
41 Planstellen für Zollverwaltung, für die Jahre 2019 bis 2021 Personalkosten von zunächst 1,9 Millionen Euro