Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Der Europarat hat heute Morgen die Möglichkeit, Abgeordneten das Wahlrecht zu entziehen, aufgehoben. Der zuständige Geschäftsordnungsausschuss entschied mit klarer Mehrheit, dass der Entzug des Rechts an der Wahl der Richterinnen und Richter des EGMR, des Generalsekretärs oder des Menschenrechtskommissars teilzunehmen, generell nicht zu Kompetenzen der parlamentarischen Versammlung gehört. Die Entscheidung tritt sofort in Kraft.

Im Zuge der Ukraine-Krise hatte die Versammlung 2014 der russischen Delegation u.a. dieses Wahlrecht entzogen. Die russischen Abgeordneten nahmen in der Folge nicht mehr an der Arbeit der Versammlung teil. 2017 stellte Russland die Zahlungen an den Europarat mit Verweis auf das entzogene Wahlrecht ein. Mittlerweile sind etwa die Hälfte der Richterinnen und Richter beim EGMR ohne russische Abgeordnete gewählt worden. Dies schwächt auch die Akzeptanz der Urteile. Im Juni 2019 steht die Wahl des Generalsekretärs an.

 „Ich begrüße außerordentlich die heutige Entscheidung des Europarates. Dies ist ein erster und wichtiger Schritt die Krise im Europarat zu überwinden. Es ist auch ein wichtiges Signal, dass die Sackgasse der Sanktionslogik überwunden werden kann“, erklärt Andrej Hunko, Mitglied im Geschäftsordnungsausschuss und stellv. Fraktionsvorsitzender der Linken im Europarat, der an der Sitzung teilnahm.

Meldung auf der Internetseite der Parlamentarischen Versammlung des Europarates: http://assembly.coe.int/nw/xml/News/News-View-EN.asp?newsid=7304&lang=2&cat=28

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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