„Die neuen Enthüllungen über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung illustrieren deren erhebliche Grundrechtseingriffe“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko die Veröffentlichung eines entsprechenden Dokuments durch Bürgerrechtsaktivist/innen.

In der auf den 15.12.2011 datierten Mitteilung mit dem Titel „Emerging themes and next steps“ listet die EU-Kommission Schwachstellen der Richtlinie auf. Unter anderem fehle es demnach an der EU-weiten Definition von „schweren Straftaten“. Auch gebe es keine Richtlinien zu Datenspeicherung und Datenabruf. Zudem sind nicht einmal die Daten definiert, die von den Providern erhoben werden sollen. Ein Vorschlag der Kommission soll im Mai die festgestellten Defizite beheben.

Andrej Hunko weiter:

„Das geheime Papier der Kommission zeigt, dass auch in Brüssel keine einheitliche Haltung zur EU-weiten Umsetzung der Richtlinie existiert. Selbst die Kommission deutet an, dass ihre Notwendigkeit nicht belegt ist.

Auch viele Regierungen sind nicht überzeugt: Nur 11 von 27 Mitgliedstaaten haben trotz mehrfacher Aufforderung Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie beigesteuert.

Datenschützer können ihre Aufgaben nicht ausfüllen, da von Behörden häufig keine Statistiken geführt werden. Nicht einmal die von einer Ausforschung Betroffenen werden nachträglich informiert.

Ich halte es für fragwürdig, dass die Kommission die Notwendigkeit der Richtlinie ausgerechnet mit dem Kampf gegen ‚Hacking‘ begründet. Dabei sind es Netzaktivist/innen, die überhaupt noch in der Lage sind, ausufernd genutzte Überwachungstechnologien zu kontrollieren.

Die Datensammelwut von Polizeien und Geheimdiensten muss ausgebremst werden.

Anstatt die gegenwärtige Richtlinie zu überarbeiten, fordere ich die Rücknahme dieses weitgehenden Eingriffs in die Privatsphäre Betroffener.

Entsprechende Bedenken hege ich auch gegen die neue Europäische Ermittlungsanordnung, mit der die Telekommunikationsüberwachung grenzüberschreitend erleichtert werden soll“.