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Warum die Bundesregierung die PKK nicht mehr als Terrororganisation einstufen sollte

In Deutschland ist die kurdische Arbeiterpartei PKK seit 1993 verboten und als terroristische Vereinigung eingestuft. Seit 2002 wurde sie auf deutschen Druck hin auf die EU-Terrorliste aufgenommen. Die meisten europäischen Staaten stufen die PKK nicht selbst als Terrororganisation ein. Nun will das Innenministerium den Umgang mit der PKK ein weiteres Mal verschärfen. Das Zeigen von Fotos des inhaftierten Anführers der PKK, Abdullah Öcalan, könnte illegal werden.

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