"In seinen Ausführungen als Reaktion auf die ausführliche Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) verweist das Bundesinnenministerium darauf, dass die für aktuelle Mobilfunkstandards bestehenden Verpflichtungen zur Ausleitung von Verkehr auch für 5G weiter gelten. Es bestehe lediglich Anpassungsbedarf wegen der höheren Datenraten. Man werde daher "die bestehenden Schnittstellen zur Ausleitung voraussichtlich hardware- und softwaretechnisch" aufrüsten müssen. Diesbezügliche Vorgaben sollen in der TRTKÜV eingepflegt werden."

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