Abwehr kleiner Drohnen: Aktivitäten des BKA militarisieren die Innere Sicherheit
Das Bundesinnenministerium hat eine Kleine Anfrage zu Maßnahmen des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr von Hobby-Drohnen beantwortet. Daraus geht hervor, dass das BKA diesbezüglich aktiver ist als bisher mitgeteilt. Die Bundesbehörde leitet zwei Arbeitsgruppen, in denen sich Behörden und Private weltweit koordinieren. Im September ist eine Konferenz in Israel geplant. Hierzu kommentiert Andrej Hunko:
Die Antworten sind weiterhin ausweichend. Seit fast zwei Jahren erkundigen wir uns nach Aktivitäten deutscher Polizeien zur Abwehr kleiner Drohnen, bestätigt wurde uns zuletzt lediglich eine "Marktsichtung" durch das BKA. Nun heißt es, dass das BKA an zwei internationalen Arbeitsgruppen nicht nur teilnimmt, sondern diese sogar leitet. Ein solch nebulöses Auskunftsverhalten unterläuft das Fragerecht von Abgeordneten.
Die Nutzung von Drohnen durch militärische und zivile Behörden spült Milliarden in die Kassen von Rüstungskonzernen. Die EU-Kommission und der Auswärtige Dienst haben mindestens 300 Millionen Euro für entsprechende Forschungen finanziert, die deutschen Ausgaben (inklusive Militär) schätze ich ebenso hoch. Die Abwehr kleiner Drohnen soll nun ebenfalls durch Rüstungsfirmen besorgt werden. Damit halten fürs Militär entwickelte Techniken wie Jamming, Radar und Laserwaffen Einzug in die Innere Sicherheit.
Besser wäre, die Hersteller von Hobby-Drohnen dazu zu gewinnen, auf den Platinen ihrer Fluggeräte No-Fly-Zonen zu programmieren. Hierzu könnten etwa Bannmeilen oder Flughäfen gehören. Technisch ist dies ganz leicht möglich, da selbst die kleinen Quadrokopter gewöhnlich GPS an Bord haben. So könnten übrigens auch Kommunen das Ausspähen mittels polizeilich genutzter Drohnen untersagen. In den 80er Jahren waren auf diese Weise nach Beschlüssen von Städten und Gemeinden atomwaffenfreie Zonen ausgewiesen worden.