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pdf Ein- und Ausreisesperren von politischen Aktivisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen in Ägypten

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18-7511 Ein- und Ausreisesperren von politischen Aktivisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen in Ägypten.pdf

Der deutsche Literaturwissenschaftler Atef Botros ist in Ägypten mehr als 24 Stunden am Flughafen in Kairo festgehalten worden (Wiener Zeitung vom 30. Januar 2016). Seine Einreise im Rahmen einer Forschungsreise wurde untersagt. Seinem Bruder zufolge darf Botros Ägypten nie mehr betreten. Atef Botros ist Mitbegründer des Vereins „Mayadin al-Tahrir" und forscht zu den Aufständen des „arabischen Frühlings" („A Genealogy of an Arabic Poetic of Dissent", https.11www.uni-marburg.de/cnins/research/turning-points/projects/botros-project) . Der Verein will nach den Medienberichten die Chancen von marginalisierten Gruppen der ägyptischen Gesellschaft verbessern. Der ägyptischstämmige Atef Botros besitzt einen deutschen, jedoch keinen ägyptischen Pass. Seit 2007 arbeitet Botros an der Universität Marburg und wird unter anderem von der Heinrich Böll Stiftung gefördert. Laut ägyptischen Medien stehe der Name von Botros auf einer „No fly"-Liste (All Africa vom 30. Januar 2016). Bei seiner Einreise sei er darüber informiert worden. Die Repressalien gegenüber Botros wurden von ägyptischen Akademikern auch in Deutschland heftig kritisiert. 

pdf Reisebericht Plan-B-Konferenz

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20160225_Bericht_Einzeldienstreise_Madrid.pdf

Reisebericht zur Plan-B-Konferenz in Madrid vom 19.-21.02.16.

pdf Schriftliche Frage zum NATO-Einsatz in der Ägäis und dem angeblichen Handel (also mit Zwang) von Migranten

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SF--3-025_NATO_Ägäis.pdf

Inwiefern bzw. in welchem Ausmaß handelt es sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei dem Phänomen der Fluchthilfe aus der Türkei nach Griechenland über den Seeweg in der Ägäis eher um Handel (also mit Zwang) oder eher um Schmuggel (also mit Zustimmung) von Migranten (bitte begründen und möglichst mit belastbaren Quellen belegen), und sofern aus Sicht der Bundesregierung statt der Handel vielmehr der Schmuggel von Migranten zu beobachten ist, inwiefern ist der NATO-Einsatz gegen profitorientierte Fluchthelfer („Schlepper", „Schleuser") aus Sicht der Bundesregierung dann überhaupt von Artikel 1 I des Strategischen Konzepts der Allianz von 2011 gedeckt, in dem der NATO lediglich Einsätze gegen „transnationale illegale Aktivitäten wie der Handel mit Waffen, Suchtstoffen und Menschen" erlaubt werden (Bundespressekonferenz vom 29. Februar 2016)? 

pdf Verfolgung und Kontrolle der Helfer von Geflüchteten in Einsatzgebieten der EU-Grenzagentur FRONTEX

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KA_18_7598_Verfolgung und Kontrolle der Helfer von Geflüchteten in Einsatzgebieten der EU-Grenzagentur Frontex.pdf

Aus Griechenland häufen sich derzeit Meldungen, wonach die dortigen nichtstaatlichen Fluchthelfer und Seenotretter zunehmender Verfolgung und Kontrolle ausgesetzt sind (Statewatch vom 28. Januar 2016). Die Repressalien finden häufig im Rahmen von Frontex-Einsätzen statt. Derzeit dürften Boote und Schiffe zur Seenotrettung die griechischen Häfen nach Kenntnis der Fragesteller nur dann verlassen, wenn dies von der Küstenwache erlaubt wird. Nach Angaben der Organisationen hat dies bereits zu zahlreichen Ertrunkenen geführt. Die Bundesregierung erklärt, von den Vorfällen keine Kenntnis zu haben. Angesichts ihrer umfangreichen Beteiligung an den Missionen der EU-Grenzagentur, den „Schnelleinsatzteams" (RABIT) sowie deren vorausgegangenen Trainings in Griechenland ist dieses Nichtwissen aus Sicht der Fragesteller jedoch kaum glaubwürdig. Die Verfolgung kommerzieller Fluchthilfe ist bereits in der Richtlinie 2002/90/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt geregelt. Statt einer Verschärfung dieser Regelung muss sich die Bundesregierung stattdessen für eine Entkriminalisierung der Fluchthilfe aus humanitären und politischen Gründen einsetzen. Die ohnehin risikoreiche Flucht in die Europäische Union darf nicht weiter erschwert werden. Deshalb muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Polizeiagentur Europol ihre Pläne zur Entfernung von Webseiten und Facebookgruppen, die Geflüchtete „anlocken", aufgibt. 

pdf Schriftliche Frage zur Verknüpfung der vier EU-Datenbanken SIS II, EURODAC, VIS, PNR (mit Alexander Neu)

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SF236_SLTD_EURODAC_Alexander_Neu.pdf

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern nach der Einführung systematischer Kontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union (Deutschlandfunk vom 25. Februar 2016) und dem nun verpflichtenden Abgleich der Ausweispapiere von EU-Staatsangehörigen mit dem Schengener Informationssystem sowie der Interpol Datenbank SLTD auch weitere EU-Datenbanken beim Grenzübertritt abgefragt werden sollten, insbesondere die Visumsdatenbank, die Fingerabdruckdatenbank EURODAC und ein zukünftiges EU-Passagierdatenregister, und was ist der Bundesregierung über Diskussionen auf Ratsebene bekannt, dass die vier EU-Datenbanken hierfür sogar untereinander vernetzt werden könnten oder sollten? 

pdf Kleine Anfrage zu Militainment bei der Bundeswehr

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18_17558_Militainment bei der Bundeswehr.pdf

Laut Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe hat die Bundeswehr die Dreharbeiten für die Produktion des Tatorts „Spielverderber" mit Personal und Sachmitteln unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/7211). So seien in Italien und im militärischen Teil des Flughafens Berlin-Tegel Dreharbeiten vorgenommen worden, bei denen Soldaten der Lufttransportgeschwader 63 und 62 sowie des Taktischen Ausbildungskommandos der Luftwaffe für Filmaufnahmen mit Luftfahrzeugen posierten. Auch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung habe sich im Rahmen der Produktion inszeniert. Die Produktionsfirma habe der Bundeswehr alle durch die Produktion entstandenen Kosten ersetzt. Aufgeführt werden jedoch lediglich die Nutzung der Liegenschaften und der Einsatz von Personal, nicht aber die Lebenszeitkosten der Flugzeuge. Die militärische Unterstützung von Filmproduktionen wird gemeinhin als "Militainment" bezeichnet. Die Produktionen müssen jedoch nachweisen, auf welche Weise die Militärs dargestellt werden. Kritischen Beiträgen wurde in der Vergangenheit die Unterstützung verweigert oder sie wurden auf ein Minimum reduziert. Eine „gesetzliche Archivierungspflicht über durchgeführte Unterstützungsvorhaben" besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht (Bundestagsdrucksache 16/14094). Auf diese Weise lässt sich nicht nachvollziehen, in welchem Umfang Produktionen unterstützt oder die Beihilfe abgelehnt wurde. 

pdf Schriftliche Frage zur Suche nach Verdächtigen in Polizeiakten der EU-Mitgliedstaaten

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SF195_EPRIS.pdf

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Beteiligten und Zeitrahmen einer Prüfung der "rechtlichen und technischen Machbarkeit" des Europäischen Kriminalaktennachweis (EPRIS) mitteilen, deren "grundsätzlicher polizeifachlicher Bedarf" bereits durch eine von der EU-Kommission beauftragte Machbarkeitsstudie durch Belgien festgestellt wurde, die aber offenbar nicht wie angekündigt im Dezember 2015 abschließend bewertet wurde (vgl. Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1832 und 18/7698), und inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die beim Bundeskriminalamt geführten "Gewalttäterdateien" in den EU-weiten Austausch von Kriminal- bzw. Ermittlungsakten eingebunden werden? 

pdf Schriftliche Frage zum "European Expert Network an Terrorism lsssues" und Verarbeitung von "Massendaten"

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SF209_EENET.pdf

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Identität des Wissenschaftlers und zum Inhalt seiner Präsentation in einer Arbeitsgruppe der Jahrestagung des „European Expert Network an Terrorism lsssues" im November 2015 in Stockholm mitteilen, die laut der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE, auf Bundestagsdrucksache 18/7707 zum Thema „handling of mass data processing" stattgefunden hat und wo der erfragte Wissenschaftler eine Software präsentierte, "die es erlauben soll, visuelle Daten schnell und effektiv auszuwerten, mit dem Ziel einer raschen Identifizierung von Tatverdächtigen" (bitte die Verfahrensweise der Software erläutern), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die auf der Bundestagsdrucksache 18/7490 erfragten Informationen zu Beginn, Ende und weiteren Teilnehmern der von Europol unterstützten Projekte "Decision Support Platform for Detecting Radicalisation and Over/Cover Terrorist Communications through the interner, "Real-Time Early Detection and Alert System for Online Terrorist Content based an SNA and Complex Event Processing", "Detecting Terrorist ContenT and the interne T" feststehen könnten bzw. die vorher erforderliche Auswertung von Bewerbungsunterlagen durch die Kommission beendet sein soll? 

pdf Nutzung von Satelliten des europäischen Datenrelaissystems durch Grenzpolizei und Militär

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18_7491_Nutzung von Satelliten des europäischen Datenrelaissystems EDRS.pdf

Mit einer Proton-Rakete haben die Europäische Weltraumorganisation ESA und der Rüstungskonzern Airbus Defence and Space den ersten optischen Laserknoten für das europäische Datenrelaissystem (EDRS) ins All befördert (Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 30. Januar 2016). Das EDRS-System beschleunigt die Datenübertragung von Aufklärungssatelliten zu den Bodenstationen und befindet sich an Bord des Kommunikationssatelliten Eutelsat 9B. Der Satellit ist in 36 000 Kilometer Höhe geostationär positioniert. Auf diese Weise ist das System in der Lage, um die Erde kreisende Beobachtungssatelliten auf der Hälfte ihrer Strecke in Sichtweise zu behalten. Dadurch können deren Daten deutlich schneller zu Boden übermittelt werden. Die Laserterminals sind 75 000 Kilometer voneinander entfernt. Das System wird von den Herstellern als „Weltraumdatenautobahn“ („SpaceDataHighway“) beworben. In nahezu Echtzeit soll das „Big Data Relais“ bis zu 1,8 Gigabit pro Sekunde oder 50 Terrabytes am Tag per Laser übertragen können. Airbus Defence and Space will das System auch zwischen dem EDRS-A und einem Airbus A310 MRTT validieren (Pressemitteilung von Airbus Defence and Space vom 30. Januar 2016). Die Daten sind nicht verschlüsselt, „auf Wunsch“ kann die Funktion von den Kunden aber hinzugebucht werden. Zunächst sollen aber Tests der EDRSLaserverbindung vorgenommen werden. Ab Sommer könnten die Datenrelaisdienste dann ihre Arbeit beginnen. Im Jahr 2017 soll ein weiterer Knoten EDRSC mit einer Ariane-5-Trägerrakete vom europäischen Raumfahrtzentrum in Kourou ins All geschossen werden. Hauptauftragnehmer des Satelliten für den zweiten Relaisknoten EDRS-C ist das Unternehmen OHB System AG in Bremen (Bundestagsdrucksache 18/5316). In einem späteren Schritt könnten ab 2020 weitere Satelliten zum Programm gehören und im Weltraum untereinander per Laser verbunden sein.  

pdf Auswahlentscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen

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18_7426_Auswahlentscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen.pdf

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat sich nunmehr auf einen Typ einer zukünftigen bewaffnungsfähigen Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance) festgelegt (Plenarprotokoll 18/148). Geplant ist, „drei bis fünf" der von Israel Aerospace Industries (IAI) hergestellte „Heron" in ihrer neuesten Baureihe „TP" im Leasingverfahren beschaffen. Die Kosten hierfür könnten 600 Millionen Euro betragen. Zuvor wurden im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) drei „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung" erstellt und bewertet. Es handelt sich bei der Auswahlentscheidung zunächst um eine „Überbrückungslösung" von bis zu zehn Jahren. Bis dahin plant die Bundesregierung die Entwicklung einer „europäischen Lösung" für bewaffnete Drohnen. Nach mehreren Anläufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf eine Vorstudie für eine solche Drohne der MALE-Klasse geeinigt. Der Auftrag für dieses „multilaterale Drohnenprojekt" ging an die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi . Mittlerweile ist auch Spanien dem Projekt beigetreten. Laut dem Wehrbeauftragten des Bundestages wirke sich die Wahl der „Heron-TP" günstig auf die Pläne für eine „europäische Drohne" aus (Welt Online vom 13. Januar 2016). Eine Entscheidung für die „Predator" hätte „das europäische Projekt unwahrscheinlicher werden lassen". Perspektivisch will die Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen kaufen.

pdf Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Ausbildungsmissionen in Libyen und Tunesien

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18_7408_ Ausbildungsmission Libyen und Tunesien.pdf

Laut einem Bericht des SPIEGEL (9.1.2016) könnten 150 bis 200 deutsche Soldatinnen und Soldaten „laut internen Plänen“ in wenigen Monaten damit beginnen, libysche Militärs auszubilden. Eine entsprechende Mission würde gemeinsam mit italienischen Militärangehörigen durchgeführt. Der Bericht lässt offen, ob es sich dabei um jene italienischen Verbände handelt, die sich in der Europäischen Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) organisieren. Vorbild der Mission seien Ausbildungsmaßnahmen von „Kurden im Norden des Irak“ und richte sich gegen die Ausbreitung des „Islamischen Staates“ (IS) in Libyen. Bereits im Dezember habe der Außenminister Frank-Walter Steinmeier das Ansinnen seinen Amtskollegen „auf einem internationalen Treffen in Rom vorgestellt“. Bedingung sei, dass die verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis eine Einheitsregierung bilden würden. Hierzu hatte der deutsche VN-Sondervermittler Martin Kobler zwar Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung zwischen den Konfliktparteien erzielen können, weitere Fortschritte blieben aber bislang aus. 

pdf Mindestvorschriften und Mindestnormen der EU-Mitgliedstaaten für kriminaltechnische Tätigkeiten "vom Tatort bis zum Gerichtssaal"

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18_7490_Mindestvorschriften und Mindestnormen der EU-Mitgliedstaaten für kriminaltechnische Tätigkeiten.pdf

Immer mehr machen die zuständigen kriminaltechnischen Institute von digitalen Spuren Gebrauch, häufig kommen dabei Data Mining-Verfahren zur Suche nach Kreuztreffern in verschiedenen Datenbanken zur Anwendung (Drucksachen 17/11582, 17/13441, 18/6239). Allerdings sind die Formate der Datensätze in den Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich, auch die von der Kriminaltechnik eingesetzte Software variiert. Dies betrifft auch den Bereich der Forensik, also die Sicherstellung und Auswertung von Beweisen vor Gericht. 2011 hatten die Innen- und Justizminister deshalb mit der Initiative „Europäischer Kriminaltechnischer Raum" („European Forensic Science Area, EFSA) die Qualitätssicherung und Standardisierung der Auswerteverfahren beschlossen (Schlussfolgerungen JI-Rat, Brüssel am 13. und 14. Dezember 2011). In den unter polnischer Präsidentschaft verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen standen der damals bereits praktizierte polizeiliche Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profile im Rahmen des Prüm-Verfahrens im Mittelpunkt. Die EU-Kommission finanziert entsprechende Forschungen auch zur Analyse von Finanzströmen, Ballistik, Sprengstoffen, Suchtstoffen, Handschriften, gestohlenen Fahrzeugen oder Banknoten. „Innovative kriminaltechnische Untersuchungen" werden besonders gefördert. Im Mittelpunkt stehen Verfahren zur „digitalen/ rechnergestützten Kriminaltechnik". Digitale Spuren können etwa auf beschlagnahmten Telefonen und Rechnern, aber auch in Video- und Audiodateien vorliegen (Drucksache 18/7285). Strafverfolger machen überdies von automatisierten Überwachungsmethoden Gebrauch, etwa zur Nummemschilderkennung oder zur musterbasierten Analyse der Videoüberwachung. 

pdf Schriftliche Frage zur Einführung von Verschlüsselungsverfahren über sogenannte Mix-Netzwerke oder das Protokoll MIKEY-IBAKE

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SF104_Mixnet_IBAKE.pdf

Inwiefern bzw. im Rahmen welcher internationalen Zusammenarbeitsformen oder Standardisierungsgremien haben sich die dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Behörden (Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), das Verteidigungsministerium oder das Bundeskanzleramt bereits mit der Einführung von Verschlüsselungsverfahren über sogenannte Mix-Netzwerke oder das Protokoll MIKEY-IBAKE befasst, worüber Strafverfolger oder Geheimdienste theoretisch einen Zugang zu verschlüsselten Kommunikationsinhalten erhalten könnten (Wired-Magazin vom 6. Januar 2016, Motherboard vom 12. Februar 2016), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu Forderungen der Geheimdienste NSA und GCHQ nach einer technikbasierten "Reform der Verschlüsselungstechnologie" unter Einführung neuer Verfahrensweisen (Heise vom 12. Februar 2016), um damit einen behaupteten "Missbrauch der Verschlüsselung" zu kontern? 

pdf Einsatz von Drohnen der USA und der NATO zum möglichen Ausspähen Russlands

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18_7489_Einsatz von Drohnen der USA und der NATO zum möglichen Ausspähen Russlands.pdf

Die US-Luftwaffe hat mit der drohnengestützten Aufklärung an der NATOOstgrenze begonnen, zum Einsatz kam eine Riesendrohne des Typs „Global Hawk" (www.bundeswehr.de vom 28. Januar 2016). Nach Angaben der Bundeswehr fand die Mission über der Ostsee statt. Die mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückte Drohne startete auf Sizilien. In einem eigens eingerichteten Korridor flog die „Global Hawk" über Italien, Frankreich und Deutschland. Der Flug erfolgte im Rahmen der „European Reassurance Initiative", mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen. Wie nahe die Drohne dabei der russischen Grenze kam, ist unklar. Das US-Militär operiert derzeit mit zwei „Global Hawk" von Sizilien. Sie bilden die Vorhut einer Drohnenflotte der NATO, die ebenfalls fünf „Global Hawk" auf dem Militärstützpunkt Sigonella stationieren will. Alle bestellten Drohnen sollen noch in diesem Jahr nach Italien überführt werden (Defense News vom 25. Januar 2016). Die erste vom US-Rüstungskonzern NORTHROP GRUMMAN CORPORATION bereits fertiggestellte Drohne trägt die militärische Kennung „NATO 1" und wird auf der US-Luftwaffenbasis Edwards Air Force Base in Kalifornien für das Zulassungsverfahren in Italien getestet. Die NATO-Drohnen gehören zum Programm „Alliance Ground Surveillance" (AGS). Die Bandbreite der Aufklärungsdaten ist enorm und erfordert breitbandige Satellitenverbindungen. 

pdf Schriftliche Frage zu geplanten gemeinsamen Einsätze deutscher und türkischer Polizisten

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SF91_Grenzkontrolle_Türkei.pdf

Welche weiteren „gemeinsame(n) Einsätze deutscher und türkischer Polizisten" zur Grenzsicherung sind derzeit geplant bzw. könnten aus Sicht der Bundesregierung geplant werden (Neues Deutschland vom 9. Februar 2016, bitte so angeben dass ersichtlich wird, inwiefern die für die Grenzsicherung zuständige türkische Jandarma einbezogen oder nicht einbezogen wird), und inwiefern werden bei der unter deutschem Kommando stehende NA TO-Mission zur Migrationskontrolle in der Ägäis (tagesschau. de vom 11. Februar 2016) anfallende Überwachungs- oder Aufklärungsdaten zu Ablegeorten der Geflüchteten bzw. deren Fluchthelfern auch an die EUGrenzschutzagentur FRONTEX weitergeleitet (bitte benennen, nach welcher Maßgabe und zu welchem Zweck die Informationsweitergabe erfolgt)? 

pdf Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei

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18_7484_ECRIS_EPRIS_Bankkontenregister.pdf

Die Europäische Kommission will den Austausch von Einträgen in Strafregistern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitern. Einen entsprechenden Vorschlag (COM(2016) 7 final) für den Ausbau des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System — ECRIS) sowie mehrere begleitende Dokumente hat die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vöra Jourovä, am 19. Januar 2016 in einer Pressemitteilung veröffentlicht (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Januar 2016). Zur „Verbesserung der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten und Terrorismus" sollen auch Daten über Nicht-EU-Staatsangehörige gespeichert und übermittelt werden dürfen. 

pdf Schriftliche Frage zur Nichtbeförderung aufgrund von Verzögerungen durch Sicherheitskontrollen (mit Herbert Behrens)

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20160208_Körperscanner_Herbert_Behrens_SF64.pdf

Inwiefern kann die Bundesregierung die zahlreichen von dem Verein Digitalcourage zusammengetragenen Berichte (https://digitalcourage.de/blog/2015/sind-nacktscanner-in-der-praxis-freiwillig) bestätigen, wonach an den Flughäfen im Verantwortungsbereich der Bundespolizei nicht immer wie gemäß Nr. 4.1.1.10 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 festgeschrieben und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vereinbart (Antwort auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/6932) mittels Hinweisplakaten oder durch mehrsprachige lnformationsflyer unmittelbar an Kontrollstellen mit Körperscannern informiert wird, dass die Luftsicherheitskontrolle mittels Körperscanner freiwillig ist und ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann, und welche Beschwerden wegen einer "Nichtbeförderung aufgrund von Verzögerungen durch Sicherheitskontrollen" sind seit Errichtung der Körperscanner nicht nur beim zuständigen Luftfahrt- Bundesamt, sondern bei der Bundespolizei eingegangen, wonach die Betroffenen zur Nicht-Nutzung der Luftsicherheitskontrolle mittels Körperscanner Auseinandersetzungen mit dem Sicherheitspersonal führen mussten und deshalb mitunter ihre Flüge nicht erreichen konnten (bitte die Beschwerden nach den einzelnen Jahren und nach den Gründen differenzieren)? 

pdf EUTCC Peace Delegation Press Release 12.02.2016

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eutcc-peace-delegation-press-release-12-feb-2016.pdf

Pressemitteilung der Friedensdelegation in die Türkei im Februar 2016

pdf Auslieferungen mithilfe des Europäischen Haftbefehls: Der Fall Tomas Elgorriaga Kunze

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KA_18_7328_Elgorriaga.pdf

Am 16. November 2015 wurde der spanische Staatsangehörige Tomás Elgorriaga Kunze nach mehr als einem Jahr in Auslieferungshaft auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls von Mannheim aus an Frankreich ausgeliefert. Brisant ist dieser Fall aus Sicht der Fragestellerin vor dem Hintergrund, dass Tomás Elgorriaga Kunze nach der Festnahme in Spanien 1998 während der sogenannten „Detención incomunicada" schwer gefoltert wurde und über mehrere Tage keinen Zugang zu Anwälten oder Angehörigen hatte. In vergleichbaren Fällen hat Frankreich in der Vergangenheit Personen bereits an Spanien überstellt. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass Tomás Elgorriaga Kunze nach der Auslieferung an Frankreich anschließend wieder nach Spanien ausgeliefert wird, wo ihm aus Sicht der Fragesteller erneut Folter drohen könnte. Spanien wurde erst im April ein weiteres Mal durch den UN-Ausschuss gegen Folter kritisiert, und in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgefordert, die Praxis der Isolationshaft bei Terrorismusverdacht abzuschaffen. Auch Amnesty International kritisiert im Länderbericht 2015 für Spanien, dass die Definitionen für Folter und Verschwindenlassen in der spanischen Gesetzgebung weiterhin nicht internationalen Menschenrechtsstandards genügen.