Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Berichts- und Reduzierungspflichten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens von Paris von 2015 bezüglich Treibhausgasemissionen des Militärs (inklusive Daten zu militärischer Mobilität und Auslandseinsätzen), und setzt sich die Bundesregierung bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow 2021 (COP26) dafür ein, dass militärische Treibhausgasemissionen verpflichtend und umfassend berichtet werden müssen sowie in die Reduktionsziele aufgenommen werden, wie es eine Allianz aus über 300 Nichtregierungsorganisationen anlässlich des COP26 fordert („Stop Excluding Military Pollution from Climate Agreements“)? 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 15. November 2021:

Reduktionsverpflichtungen für militärische Emissionen werden im Rahmen des Übereinkommens von Paris nicht separat ausgewiesen. Sie werden jedoch in der Treibhausgasemissionsberichterstattung unter der Klimarahmenkonvention und zukünftig auch unter dem Übereinkommen von Paris erfasst und dementsprechend im jährlich erscheinenden Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar durch das Umweltbundesamt veröffentlicht. Hiermit kommt die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention nach, vollständige Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Die inländischen Emissionen der Bundeswehr werden – gemäß der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories aus dem Jahr 2006 und der United Nations Framework Convention on Climate Change Vertragsstaatenentscheidung 24/CP.19 – unter der Quellkategorie 1.A.5 erfasst. Das Bundes-Klimaschutzgesetz ordnet diese Emissionen dem Sektor Gebäude zu.

Emissionen aus „multilateralen militärischen Operationen“ werden als sog. „memo item“ berichtet, aber nicht in den Gesamtemissionen einzelner Länder bilanziert. Für die Zuordnung der Emissionen gilt das Territorialprinzip, d. h. die Emissionen innerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen werden berichtet und einem Land zugeordnet. Aus diesem Grund werden die Emissionen aus multilateralen Operationen separat berichtet.

Weder die Emissionen aus den nationalen militärischen Operationen noch die aus multilateralen militärischen Emissionen sind bisher in den Verhandlungen in Glasgow diskutiert worden, und kein Land hat einen entsprechenden Vorschlag eingebracht. Als verpflichtende Grundlage der Emissionsberichterstattung unter dem Pariser Abkommen wurden die IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories im Jahr 2006 beschlossen, die die oben beschriebene Vorgehensweise implementieren.

Quelle: Bundestags-Drucksache 20/104 vom 19. November 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko