Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welchen Mehrwert verspricht sich der Außenminister Heiko Maas von dem Vorschlag, neben dem Katastrophenschutzmechanismus (EUCPM) und dem Krisenreaktionsmechanismus (ICPR) auch die EU-Solidaritätsklausel nach Artikel 222 AEUV zu aktivieren, damit die Reaktionen auf den neuen Coronavirus „durch ganz konkrete Maßnahmen“ auf EU-Ebene gestärkt werden könnten (bitte die von der Bundesregierung unter Artikel 222 anvisierten materiellen und personellen Kapazitäten erläutern), und inwiefern ist die Bundesregierung in der gegenwärtigen Situation bereit und willens, einen solchen ganzheitlichen und koordinierten Ansatz im Sinne des Ratsbeschlusses vom 24. Juni 2014 zur Anwendung der Solidaritätsklausel nach seiner Aktivierung durch einen besonders betroffenen Mitgliedstaat (derzeit etwa Italien, Spanien und Frankreich) mit dem Einsatz polizeilicher und militärischer Einheiten zur Krisenbewältigung zu unterstützen?

Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 8. April 2020:

Zur Bewältigung der großen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie sollte die Europäische Union (EU) alle verfügbaren Instrumente nutzen. Dazu gehört auch, darauf vorbereitet zu sein, auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten die im Rahmen der Solidaritätsklausel vorgesehene Unterstützung leisten zu können.

Die sichtbare Bereitschaft der EU, jeden Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen, wäre – ebenso wie die sichtbare Bereitschaft der Mitgliedstaaten, einander auf der Grundlage von Absprachen im Rat Unterstützung zu leisten – ein deutliches Signal dafür, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten in Reaktion auf die momentane Herausforderung maximale Solidarität üben.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorschlag von Bundesminister Maas, die EU-Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu aktivieren, als Denkanstoß zu dem momentan lautenden Diskurs über eine stärkere und besser koordinierte EU-Reaktion auf COVID-19 beigetragen. Die EU-Institutionen haben ihre Reaktion auf COVID-19 intensiviert, die Koordinierung von Maßnahmen wurde verbessert.

Die Bundesregierung würde auch im Rahmen des Artikels 222 AEUV gestellte Hilfsersuchen anderer Mitgliedstaaten prüfen, wie sie es schon derzeit in Bezug auf bilateral erhaltene Anfragen praktiziert.

Drucksache 19/18467

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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