Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie viele Personendaten haben Bundesbehörden für Einreisende aus bestimmten Ländern von Fluglinien, der Bundespolizei oder der Passagierdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt erhalten, um damit gegebenenfalls Infektionsketten von COVID-19-Erkrankungen nachzuvollziehen, und in welchem Umfang werden im Rahmen der Quarantäne- und Meldepflicht auch Fluggastdaten (Advanced Passenger Information, API oder Passenger Name Record, PNR) jetzt oder in Zukunft verarbeitet?

Antwort des StaatssekretärsHans-Georg Engelke vom 18. August 2020:

Das Bundesverwaltungsamt unterstützt die für die Nachverfolgung von Infektionsketten zuständigen Gesundheitsämter der Länder auf deren Ersuchen bei ihrer Arbeit der Kontaktpersonenermittlung. Zu bislang 37 Anfragen hat das Bundesverwaltungsamt Gesundheitsämtern Daten zur Erreichbarkeit von erkrankten Flugreisenden und zu ihren möglichen Kontaktpersonen – regelmäßig in angrenzenden Sitzreihen – übermittelt. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsamt in bislang 63 Fällen Gesundheitsämtern Kontakte zu Ansprechpartnern einzelner Luftfahrtunternehmen vermittelt.

Fluggastdaten (PNR- oder API-Daten) werden nicht zu Zwecken der Überwachung von Quarantäne- und Meldepflichten verarbeitet. Eine solche Verarbeitung ist derzeit von der Bundesregierung auch nicht geplant.

Quelle: Drucksache 19/21762 vom 21.08.2020

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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