Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Hat die Bundesregierung in Anbetracht des bisherigen Verlaufs des Auslieferungsverfahrens gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange in Großbritannien weiterhin „keinerlei Zweifel“ an der „Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsweise der britischen Justiz“ (Antwort auf meine mündliche Frage 49, Plenarprotokoll 19/145), und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es bislang unterlassen, diesem wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen (dw.com sowie zeit.de) verfolgten Journalisten Asyl in Deutschland anzubieten?

Antwort des Staatsministers Niels Annen:

Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess von Herrn Julian Assange weiter sehr aufmerksam. Sie geht davon aus, dass Julian Assange in Großbritannien ein faires Verfahren erhält und dabei die Einhaltung der Menschenrechte und internationaler Rechtsstaatsprinzipien gewährleistet ist. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen Anlass, an der Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsweise der britischen Justiz zu zweifeln.

In Deutschland gilt der Grundsatz des territorialen Asyls. Danach kann Asylsuchenden wie Herrn Assange nur Schutz gewährt werden, wenn sie sich auf deutschem Staatsgebiet bzw. an der deutschen Grenze befinden. Eine Vorwirkung des Asylgrundrechts, die Deutschland zur Gestattung der Einreise verpflichtet, um einen künftigen Asylantrag zu ermöglichen, gibt es nicht.

Quelle: Plenarprotokoll 19/175 vom 16. September 2020

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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