Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwieweit plant die Bundesregierung, neben den durch das Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoffen gegen Covid19 auch andere Impfstoffe für die Definition von Geimpften im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) anzuerkennen, beispielsweise das von der Weltgesundheitsorganisation für die Notfallverwendung akzeptierte Sinopharm-Vakzin aus China („WHO lists additional COVID-19 vaccine for emergency use and issues interim policy recommendation“, who.int, 7. Mai 2021) oder das in der Slowakei und Ungarn zugelassene sowie flächendeckend in San Marino verwendete, russische Vakzin Sputnik V („San Marino trumpft groß auf“, neues-deutschland.de, 16. April 2021), und wie werden mit diesen Impfstoffen geimpfte Personen derzeit in Bezug auf Einreiseregelungen (Quarantäne etc.) behandelt?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Weltweit befinden sich weit mehr als 250 Covid-19-Impfstoffe in der Entwicklung. Vor der Anwendung neuer Covid-19-Impfstoffe müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Impfstoffe nach den in Europa geltenden rechtlichen Grundlagen bestätigt werden. Neben den durch die Europäische Kommission bereits zugelassenen Impfstoffen befinden sich weitere Kandidaten im sogenannten Rolling-Review-Prozess, so auch der Impfstoff Sputnik V.

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und die Coronavirus-Einreiseverordnung setzen derzeit für Erleichterungen Impfnachweise voraus, denen Schutzimpfungen mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten, durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen zugrunde liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass künftig darüber hinaus weitere Impfstoffe, zum Beispiel solche, die nur über eine Notfallempfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), nicht jedoch über eine Zulassung der EMA verfügen, veröffentlicht werden. Hierüber wird im Lichte des fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnisstandes (etwa zu Wirksamkeit oder Nebenwirkungen) zu entscheiden sein. 

Grundvoraussetzung dafür ist, dass für die Impfstoffe mit WHO-Notfallempfehlung ein vergleichbarer Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit wie für Impfstoffe mit EMA-Zulassung sichergestellt wird.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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