Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die nach dem Urteil des Westminster Magistrates Court vom 20. April 2022 (www.tagesschau.de/ausland/assange-auslieferung-115.html) unmittelbar drohende Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA als eine Gefahr für die Pressefreiheit und für die unabhängige journalistische Tätigkeit, und inwieweit schließt sich die Bundesregierung den Forderungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (siehe Resolution 2317) nach einer sofortigen Freilassung von Julian Assange an?

Antwort:

Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess von Julian Assange sehr aufmerksam und hat die genannte Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung hat ihr Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des britischen Justizsystems stets betont. Weder rechtlich noch praktisch hat die Bundesregierung eine Handhabe, Einfluss auf die Entscheidungen zu nehmen, die im Vereinigten Königreich in einem gesetzlich sehr eng gesteckten Rahmen anstehen. Das Auslieferungsverfahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, da Julian Assange weitere Rechtsmittel offenstehen.

 

Quelle: Plenarprotokoll 20/30 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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