Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

„Hat sich die Bundesregierung von der Ukraine vertragliche Zusicherungen über die Verwendung und den Verbleib der an die Ukraine gelieferten Waffen geben lassen, die den Ausschluss der Weitergabe an rechtsextreme Kampfverbände wie das Asov-Bataillon beinhalten, und falls ja, beinhalten die Absprachen mit der ukrainischen Regierung Aussagen zu möglichen Angriffen mit deutschen Waffen auf Ziele auf dem Territorium der Russischen Föderation, wie zum Beispiel den von Wiktor Andrusiw, Berater des ukrainischen Innenministers, ins Spiel gebrachte Vorschlag, die russische Stadt Belgorod unter Beschuss zu nehmen (https://www.unian.net/war/sovetnik-glavy-mvd-obratilsya-k-zhitelyambelgoroda-prizvav-gotovitsya-novosti-vtorzheniya-rossii-na-ukrainu11824515.html)?“

Antwort:

Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf das militärische Informationsbild zulassen. Diese Informationen sind unter Sicherheitsaspekten schutzwürdig.

 

Quelle: Drucksache 20/2170 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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