Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Von Andrea Jonjic

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko und der Fraktion Die Linke geht hervor, dass deutsche Ermittler in US-amerikanischen Cloud-Diensten suchen und Inhalte beschlagnahmen können. Ausländische Ermittler können umgekehrt über das G8 24/7 Netzwerk ebenfalls eine Sicherung und Herausgabe von Cloud-Daten ersuchen.

 

Gefragt wurde, ob der US-amerikanische Patriot Act oder der Foreign Intelligence Surveillance Act FISA auch Zugriffe von US-Behörden auf deutsche Cloud-Inhalte gestattet. Darauf heißt es:

"Rechtsgrundlagen für Ersuchen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe in Strafsachen mit dem Ziel des Zugriffs und der Übermittlung von Daten, die in einer Cloud gespeichert sind, sind im Wesentlichen der Vertrag vom 14. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit dem Zusatzvertrag vom 18. April 2006 zu dem vorbezeichneten Vertrag sowie das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität vom 23. November 2011."

Wie viele Rechtshilfeersuchen zur Sicherung oder Herausgabe von Cloud-Daten Bundesbehörden in den letzten zwei Jahren an EU-Länder oder die USA gestellt haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. “Weder die Anzahl eingehender, noch ausgehender Rechtshilfeersuchen, bzw. die Art der Beantwortung werden statistisch erfasst.”

Auf die Frage nach Umfang und Beantwortung von Rechtshilfeersuchen wird geschrieben, dass der Generalbundesanwalt 2012 ein solches auf Grundlage eines richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschlusses an das Justizministerium der USA gerichtet hat, mit der Bitte “bei einem Dienstleister die vollständigen Inhalte eines dort von einem der Beschuldigten eingerichteten Speicherplatzes zu erheben und zur Verfügung zu stellen”. Dieses Ersuchen war erfolgreich. Es sei aber zu bemerken, dass “häufig nicht bekannt ist, ob der Provider die erbetenen Daten auf einem lokalen Server oder ‘in der Cloud’ gespeichert” habe.

Auch das Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation SFZ TK wird in der kleinen Anfrage thematisiert. Im Dezember berichteten wir über diese Kooperationsplattform von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz. Cloud Computing wird dort unter der Fragestellung erforscht, wie bei neuen Techniken die Kommunikationsüberwachung durch Strafverfolger und Behörden sicher gestellt werden kann. Auf die Frage, inwieweit bei der Einrichtung des SFZ TK erötert wurde, ob das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei aufgeweicht werden könnte, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, die Aufgabenwahrnehmung erfolge lediglich auf strategischer/ wissenschaftlicher Ebene, es gebe daher keine Berührung des Trennungsgebotes.

Andrej Hunko kritisiert einerseits den polizeilichen Austausch ausgeforschter Cloud-Daten mit US-Behörden, andererseits die Intransparenz dieser Forschung:

"Ich sehe die polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung von Cloud-Diensten überaus kritisch. Die Behörden untergraben das ohnehin gestörte Vertrauen in die Freiheit des Internet. Zudem wird das Trennungsgebot in den genannten Einrichtungen zunehmend ausgehöhlt. Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, eine an den Grundrechten orientierte, öffentliche Auseinandersetzung über die Ausforschung von Cloud-Daten zu beginnen. Kern dieser Diskussion muss die Betonung der telekommunikativen Privatsphäre sein: Nutzerinnen und Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre im Internet abgelegten Dateien nicht von Dritten eingesehen werden."

Quelle:
https://netzpolitik.org/2013/deutsche-ermittler-konnen-herausgabe-von-cloud-daten-aus-den-usa-anfordern-und-umgekehrt

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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