Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

Welche Flugdemonstrationen hat die Wehrtechnische Dienststelle (WTD) 61 genehmigt oder selbst durchgeführt, um Flüge mit Drohnen außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS) durchzuführen, währenddessen in einem benachbarten Luftraum der reguläre Flugverkehr stattfand (vgl. "UAV fliegt außerhalb der Sichtweite im nicht gesperrten militärischen Luftraum", esut.de, 8. Juni 2022), um auf diese Weise die mögliche Integration des unbemannten Luftfahrzeugs in einen nicht gesperrtem Luftraum nachweisen zu können, und welche weiteren Firmen haben derartige Erprobungen bei der Bundeswehr bzw. dem Beschaffungsamt beantragt?

Antwort:

Die Wehrtechnische Dienststelle 61 (WTD 61) hat keine Flugdemonstrationen genehmigt oder selbst durchgeführt, deren Gegenstand der Nachweis der Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in einen nicht gesperrten Luftraum war.

Dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und der WTD 61 liegen keine Anträge im Sinne der Fragestellung vor.

 

Quelle: Drucksache 20/2445 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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