Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Von wem wurde die Drohne Heron 1 im Einsatz gesteuert, die Mitte November 2020 im Norden Afghanistans 20 Minuten vor der Landung in Masar-i-Scharif abgestürzt ist („Bundeswehr-Drohne im Norden Afghanistans abgestürzt“, Reuters vom 16. November 2020; bitte mitteilen, wer die Drohne gestartet, geflogen und bruchgelandet hat), und welche Annahmen zur Absturzursache gelten derzeit als wahrscheinlich bzw. werden entsprechend untersucht?

Herr Staatssekretär.

Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Notlandung der Heron 1 am 16. November 2020 ist derzeit Gegenstand von Untersuchungen der Abteilung General Flugsicherheit im Luftfahrtamt der Bundeswehr. Derzeit ist von einem technischen Defekt auszugehen.

Grundsätzlich werden Starts und Landungen der Heron 1, wie vertraglich vereinbart, von den Piloten des zivilen Vertragspartners durchgeführt; das ist die Airbus Defence and Space Airborne Solutions GmbH. Nach dem Start wird das Luftfahrzeug dann in einer Höhe von 300 Metern über Grund übergeben. Der Missionsflug selbst wird dann von den Soldaten bzw. Piloten des deutschen Einsatzkontingents Resolute Support durchgeführt. Vor dem Landeanflug erfolgt wiederum eine Rückübergabe an den zivilen Vertragspartner.

Wenn es zu Notverfahren kommt, wie eben jetzt geschehen, dann wirken die Soldaten des deutschen Einsatzkontingents bzw. die Piloten und die Techniker und Piloten des zivilen Vertragspartners zusammen und unterstützen sich gegenseitig.

Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Herr Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Sie sprechen jetzt von einer Notlandung; andere sprechen von einem Absturz. Drohnen stürzen ja generell viel häufiger ab als bemannte Luftfahrzeuge; dazu gibt es auch entsprechende Studien. Man kann eigentlich von Glück reden, dass bisher in Afghanistan niemandem eine Drohne sozusagen auf den Kopf gefallen ist; ich erinnere nur an die Beinahekatastrophe mit der LUNA-Drohne 2004 in Kabul. Welche Gefahr bestand nach Ihrer Auffassung beim Absturz vor wenigen Tagen?

Vizepräsident in Claudia Roth: Herr Staatssekretär.

Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:Nach unseren bisherigen Erkenntnissen kam es zu einem Triebwerksausfall. Die Entfernung vom Standort Masar-i-Scharif war zu weit, um die Drohne zurückführen zu können. Deswegen wurde ein Notlandeplatz gesucht und mithilfe von Karten und mithilfe der bordeigenen Kamera der Drohne auch identifiziert. Diese Drohne wurde dann auf unbewohntem Gebiet gelandet, um mögliche Risiken für Dritte auszuschließen.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Heron 1 in Afghanistan seit April 2002 49 922 Flugstunden geleistet hat. Insofern handelt es sich bisher um ein recht zuverlässiges System.

Aber die Notlandung, die jetzt erfolgt ist, werden wir durch den General Flugsicherheit noch im Einzelnen untersuchen lassen.

Vizepräsident in Claudia Roth: Danke, Herr Staatssekretär. – Herr Hunko, haben Sie eine Rückfrage?

Andrej Hunko (DIE LINKE): Ja, vielen Dank. – Es ist ja, soweit wir wissen, mindestens der vierte Absturz von deutschen Drohnen in Afghanistan. Wer trägt denn nach den Untersuchungen und nach Ihren Kenntnissen die Schuld für diese Vorkommnisse? Und worauf belaufen sich die Kosten? Also, wer trägt die Kosten und wie hoch schätzen Sie sie ein?

Vizepräsident in Claudia Roth: Herr Staatssekretär.

Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:

Ich kann Ihnen zur Verantwortlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts sagen. Wer grundsätzlich eine Drohne betreibt, habe ich Ihnen in allgemeiner Form ausgeführt. Ich habe auch betont, dass wir davon ausgehen, dass es sich um einen technischen Defekt handelt. Insofern stellt sich die Frage nach persönlicher Verantwortung in sehr abgemilderter Form.

Ich habe bisher auch keine Erkenntnisse und muss Sie schlichtweg darauf verweisen, dass wir die Untersuchungen des Generals Flugsicherheit abwarten müssen. Ich bitte schlicht um Verständnis, dass ich jetzt nicht ins Blaue hinein spekuliere, sondern auf die Stelle verweise, die diese Untersuchung beim Luftfahrtamt der Bundeswehr vornimmt und die damit betraut ist; deren Untersuchungsergebnisse warten wir ab.

Plenarprotokoll 19/194

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko