Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Beabsichtigt die Bundesregierung, den deutsch-spanischen Vertrag vom 29. Mai 1962, auf dessen Grundlage ehemalige Nazi-Kollaborateure der „Blauen Division“ aus Spanien (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 64 in Plenarprotokoll 19/223, Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 19/27531 sowie Bundestagsdrucksache 18/6541) Versorgungszahlungen erhalten bzw. erhielten, zu kündigen, und wenn nein, warum hält sie auch heute noch daran fest, Menschen Versorgungsleistungen zu zahlen, die sich aus deren individueller Entscheidung zur militärischen Unterstützung des Hitler-Regimes im Vernichtungsfeldzug in Osteuropa herleiten?

Antwort des Staatssekretärin Kerstin Griese vom 14. Dezember 2022:

Die Zahlung von Versorgungsleistungen an spanische Berechtigte entspricht den Regelungen des deutsch-spanischen Vertrags. Nach Auskunft des für die Durchführung des Vertrags zuständigen Landes befinden sich unter den Leistungsbeziehenden keine Personen, denen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit Leistungen zu entziehen waren (s. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 in der Bundestagsdrucksache 18/6541). Deswegen sieht die Bundesregierung keinen Grund, den Vertrag zu ändern oder zu kündigen.

Quelle: Drucksache 20/4851 vom 9.12.22 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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