Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage

Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung zur technischen Umsetzung der geplanten Prüm II-Verordnung (COM(2021) 784 final vom 8. Dezember 2021) für die nötigen Systeme zum Abgleich von Fingerabdrücken, von DNA-Proben sowie für eine Lichtbild-Datei für die Gesichtserkennung mit Anbindung an einen zentralen Router (bitte für alle biometrischen Verfahren gesondert darstellen), und welche weiteren Kosten könnten zur Einführung eines europäischen Polizeiregisterinformationssystems (EPRIS) aufgewendet werden müssen (sofern die Bundesregierung hierzu über keine Einschätzungen verfügt, bitte mitteilen was die Kommission oder der Rat hierzu verlautbaren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine nationalen Schätzungen zu den für die Umsetzung des Entwurfs der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“) und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates“ zu veranschlagenden Kosten vor. Die Kostenschätzung der Kommission zum Verordnungsvorschlag ist COM(2021) 784 final, S. 64/65 (englische PDF-Fassung) zu entnehmen. Nach dieser Kostenschätzung belaufen sich die initialen Umsetzungskosten für alle Mitgliedstaaten zusammen insgesamt auf 93,64 Mio. Euro. Der konkret zu erwartende finanzielle Aufwand hängt von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem vom weiteren Verlauf der Verhandlungen sowie von den spezifischen Rahmenbedingungen im jeweiligen Mitgliedstaat.

 

Quelle: 

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